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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                           18-00126-CP-BWG-01
Hersteller:                                  Delta GmbH
                                             D - 85235 Unterumbach
Typ:                                         Bolzano 17                                     Seite 1 von 3

                                             1. Neufassung
                                                  zum
                                 T E I L E G U T AC H T E N
                                        Nr.: 18-00126-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                       :     Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                  :     Bolzano 17

des Herstellers                          :     Delta GmbH
                                               Dorfstraße 8
                                               D – 85235 Unterumbach

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                          18-00126-CP-BWG-01
Hersteller:                                 Delta GmbH
                                            D - 85235 Unterumbach
Typ:                                        Bolzano 17                                       Seite 2 von 3

I.       Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                             Delta 4x4 GmbH (D)
Art:                                 Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                      und beidseitigem Hump.
Typ:                                                        Bolzano 17
Radgröße:                                                  7,5 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                         Bolzano 17
Radgröße                                                 7,5 J x 17 H2
Lochkreis                                                    (s.U.)
Mittenloch                                                   (s.U.)
Einpreßtiefe                                                 (s.U.)
Herstellercode                                                  -
Herstelldatum                                       - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                                              s. Anlage
Ventile:                         Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                                TÜV Pfalz, Bestätigungen vom 26.09.2018

Ausf.         Kennzeichnung Rad        Kennz.       Loch-      Mitten Ein-      zul.    zul.      ab
                                       Zentrier-    kreis      loch   preß      Rad     Abroll-   Prod.
                                       ring         [mm] /     [mm] tiefe       last    umfang    datum
                                                    -zahl             [mm]      [kg]    [mm]
160/5         Bolzano 17               ohne         160/5      65,1 50          1100    2260      04/14
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.     Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                         18-00126-CP-BWG-01
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Bolzano 17                                       Seite 3 von 3

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Anlage Ford 01                                        vom 01.10.2018
Anlage Ford 02                                        vom 15.04.2019
VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 15.04.2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
Delta


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.:       18-00126-CP-BWG-**                                   (Stand 04/19)
Hersteller:                                 Delta GmbH
                                            D - 85235 Unterumbach
Typ:                                        Bolzano 17                                           Seite 1 von 3

1.      Verwendungsbereich:

Hersteller:    Typ:         Bezeichnung:                kW-Bereich         ETG - Nr.:
Ford (D)        FAC         Transit/Tourneo             74 - 140           e11*2007/46*0676*--
                FCC         Custom                                         e11*2007/46*1005*--

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                 Auflagen und Hinweise
                                                                     (siehe Punkt 3.)
              235/50 R 17 – 100 *)                               1), 2), 3), 4a), 5), 6b), 8)

              235/55 R 17 – 103 *)                               1), 2), 3), 4a), 5), 6a), 8)

              235/60 R 17 – 106 *)                                 1), 2), 3), 4), 5), 6), 8)

           235/60 R 17 – 117 C *)                                    1), 2), 3), 4), 5), 8)

              245/55 R 17 – 106 *)                                 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 8)

3.      Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.

       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete   Art    darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
       Bedienungsanleitung).
2)     An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
       durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
2a)    An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
       geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
       Rüstzustand      des      Fahrzeuges        (z.     B.      Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung,    usw.)   kann     es  möglich    sein,   dass   die
       Radabdeckung ausreichend ist.
3)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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D-80686 München




Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.:      18-00126-CP-BWG-**                                   (Stand 04/19)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Bolzano 17                                       Seite 2 von 3

         Fortsetzung zu
3.       Auflagen und Hinweise:
4)      Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
        Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
        Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
        werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
        für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4a)     Je     nach       Fahrzeuggrundausstattung      sind     einer     Serien-Reifengröße
        Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
        Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
        kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \ Sofern eine Angleichung
        durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
        berücksichtigen. \ Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen
        amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
        einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der
        Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP
        und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem
        im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
6)      Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
        1900kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6a)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
        1750kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6b)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
        1600kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
7)      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße
        auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
        mitzuführen.
8)      Folgendes Sonderrad sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Kennzeichnung Rad         Kennz.       Loch-       Mitten Ein-      zul.    zul.         ab
                                      Zentrier-    kreis       loch   preß      Rad     Abroll-      Prod.
                                      ring         [mm] /      [mm] tiefe       last    umfang       datum
                                                   -zahl              [mm]      [kg]    [mm]
160/5       Bolzano 17                ohne         160/5       65,1 50          1100    2260         04/14
Radbefestigung:              Radmuttern M 14 x 1,5 Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                200 Nm

4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.:     18-00126-CP-BWG-**                                   (Stand 04/19)
Hersteller:                               Delta GmbH
                                          D - 85235 Unterumbach
Typ:                                      Bolzano 17                                       Seite 3 von 3

Die Anlage FORD 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
18-00126-CP-BWG-**

München, den 15. 04. 2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland