TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 18-00126-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 1 von 3 1. Neufassung zum T E I L E G U T AC H T E N Nr.: 18-00126-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Bolzano 17 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 18-00126-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 2 von 3 I. Verwendungsbereich siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Bolzano 17 Radgröße: 7,5 J x 17 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Bolzano 17 Radgröße 7,5 J x 17 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: s. Anlage Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigungen vom 26.09.2018 Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- Prod. ring [mm] / [mm] tiefe last umfang datum -zahl [mm] [kg] [mm] 160/5 Bolzano 17 ohne 160/5 65,1 50 1100 2260 04/14 Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 18-00126-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 3 von 3 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage Ford 01 vom 01.10.2018 Anlage Ford 02 vom 15.04.2019 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 15.04.2019 AS-AUT-BWG/HEI-Sz Delta Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.: 18-00126-CP-BWG-** (Stand 04/19) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Ford (D) FAC Transit/Tourneo 74 - 140 e11*2007/46*0676*-- FCC Custom e11*2007/46*1005*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 235/50 R 17 – 100 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6b), 8) 235/55 R 17 – 103 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6a), 8) 235/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 8) 235/60 R 17 – 117 C *) 1), 2), 3), 4), 5), 8) 245/55 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 8) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.: 18-00126-CP-BWG-** (Stand 04/19) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 2 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4a) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \ Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. \ Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 6) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1900kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1750kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1600kg. Ggf. muß die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 8) Folgendes Sonderrad sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- Prod. ring [mm] / [mm] tiefe last umfang datum -zahl [mm] [kg] [mm] 160/5 Bolzano 17 ohne 160/5 65,1 50 1100 2260 04/14 Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 200 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 02 zu Teilegutachten Nr.: 18-00126-CP-BWG-** (Stand 04/19) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Bolzano 17 Seite 3 von 3 Die Anlage FORD 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18-00126-CP-BWG-** München, den 15. 04. 2019 AS-AUT-BWG/HEI-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland