TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt
Teilegutachten Nr.: 08-00074-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
Typ: RK 3 Seite 1 von 4
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 08-00074-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : RK 3
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
für das Fahrzeug : BMW X5 (X70)
II. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis; bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
und 2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend
der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.: 08-00074-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
Typ: RK 3 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG – Nr.:
BMW AG, München X 70 X5 155 – 261 e1*2001/116*0420*- -
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Fertigung: ASA Co. LTD
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: RK3
Kennz. u. Ausf.: RK3 delta elements IV
Radgröße: 11 J x 23 H2
Einpreßtiefe: 40 mm
Lochkreis: 120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 74,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°) M14 x 1,25
Anzugsmoment: 140 Nm
Ventile: Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die
für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Zulässige Radlast: 900 kg bei r dyn 0,402 m
(U= 2526 mm)
Radprüfung: TÜV Pfalz / 04-1888-A00-V01
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Typ: RK 3 Seite 3 von 4
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Lfd. Reifen Radgröße Auflagen und Hinweise
Nr. ( siehe Punkt IV )
1 Vorderachse 315/25 R 23 – 102 *) 11 x 23 e 40 1), 2), 3), 4), 6)
Hinterachse 315/25 R 23 – 102 *) 11 x 23 e 40 1), 2), 3), 4), 5)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) … Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 5 mm Distanzscheiben
(Kennz. delta5) an Vorder- und Hinterachse.
4) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
5) Wegen der Reifentragfähigkeit ist die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination auf 1700 kg zu begrenzen. Die Erhöhten Achslasten für
Anhängerbetrieb dürfen nur bis zu diesem Wert in Anspruch genommen werden.
6) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
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Typ: RK 3 Seite 4 von 4
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. QA 05 113 8072 / Tüv
Pfalz) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
Filderstadt, den 12. 09. 2008
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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