TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00183-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: SP23 9520 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr.: 16-00183-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : SP23 9520 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach für das Fahrzeug : Mercedes G-Modell 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00183-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: SP23 9520 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: KW- ETG - Nr.: Bereich Daimler AG (D) 463 G-Modell 155 – 450 e1*96/79*0064*-- Mercedes Benz AG II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: SP23 9520 Kennz. u. Ausf.: Envy SP23 9520 Radgröße: 9 ½ J x 20 H2 Einpreßtiefe: 45 mm Lochkreis: 130 mm / 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 84,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°) M14 x 1,5 x 30 mm Anzugsmoment: 150 Nm Ventile: Metallschraubventile nach DIN 7779 Zulässige Radlast: 950 kg bei U= 2465 mm Ab Fertigung: 11 // 2016 Radprüfung: TÜV Pfalz vom 18.11.2016 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 265/50 R 20 – 107 *) 1), 2), 4), 5), 6) 275/50 R 20 – 109 *) 1), 2), 5), 6) 275/55 R 20 – 112 *) 1), 2), 3), 5), 6) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00183-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: SP23 9520 Seite 3 von 4 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. serienmäßige Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00183-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: SP23 9520 Seite 4 von 4 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Keine VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / Tüv Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 15. 12. 2016 AS-CRC-BWG/FIL-Sz Delta Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland