TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-10
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hanma 17 Seite 1 von 4
10. Neufassung
zum
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 21-00212-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Hanma 17
des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
HANDELS GMBH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-10
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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Typ: Hanma 17 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Hanma 17
Radgröße: 8.5 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Hanma 17
Radgröße 8,5 J x 17 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 27.06.2024
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
112/5 Kugel ohne 112/5 66,6 40 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 45 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 40 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 45 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 60 1250 2370 12/21
120/5 Kugel ohne 120/5 65,1 45 1250 2370 04/21
120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 40 1250 2370 05/21
120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 45 1250 2370 05/21
120/6 Kegel ohne 120/5 74,6 45 1300 2370 06/22
130/5 Kegel ohne 130/5 78,1 60 1250 2370 12/21
130/5 Kegel ohne 130/5 84,1 40 1250 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 04/21
139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 40 1250 2370 05/21
160/5 Kegel ohne 160/5 65,1 50 1250 2370 12/21
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-10
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Typ: Hanma 17 Seite 3 von 4
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage FIAT 01 (Ducato) vom 03.03.2025
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 30.08.2022
Anlage FORD 02 (Ranger 2AB Raptor) vom 30.08.2022
Anlage FORD 03 (Transit) vom 10.01.2025
Anlage FORD 04 (Transit NRN) vom 18.09.2024
Anlage Ineos 01 (Grenadier) vom 12.04.2024
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 30.08.2022
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 12.04.2024
Anlage Mercedes 03 (Vito 447) vom 10.01.2025
Anlage Toyota 01 (Hilux AN1P) vom 30.08.2022
Anlage VW 01 (T5+T6) vom 24.11.2023
Anlage VW 02 (Crafter 2016) vom 18.09.2024
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-10
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Typ: Hanma 17 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 03. 03. 2025
Sachverständiger
Prüflabor ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen
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Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 03/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hanma 17 Seite 1 von 5
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich: Gen.-Nr.:
Fiat (I) 250 Ducato 74 – 132 e3*2007/46*0031*--
250 e3*2007/46*0044*--
250 e3*2007/46*0049*--
250*******/A e3*2001/116*0355*--
250 e3*2001/116*0232*--
250 L 778
250 L L 779
250 D L 986
250 B L 667
250 M N 413
Peugeot (F) Y Boxer 74 – 132 e3*2007/46*0045*--
Opel (D) Movano e3*2007/46*0050*--
e3*2007/46*0041*--
e3*2001/116*0233*--
250 L L 772
250 L 771
250 D L 936
250 B L 937
Citroen (F) Y Jumper 74 – 132 e3*2007/46*0046*--
e3*2007/46*0051*--
e3*2001/116*0234*--
250 L L 773
250 L 774
250 D L 939
250 B L 940
Toyota (BE) T Proace Max 88 – 132 e3*2018/858*00106*--
e3*2018/858*00107*--
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 03/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hanma 17 Seite 2 von 5
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
235/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 11)
235/60 R 17 – 117 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 11)
235/65 R 17 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5), 5b), 6), 7), 11)
255/60 R 17 – 106 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 6a), 7), 11)
255/60 R 17 – 110 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 11)
245/65 R 17 – 111 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5d), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)
255/65 R 17 – 114 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5e), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungs-
verbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
(Insbesondere bei Verwendung des Rades mit ET 60 kann die Auflage entbehrlich sein!)
2a) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
Radabdeckung herzustellen. (Insbesondere bei Verwendung des Rades mit ET 60 kann
die Auflage entbehrlich sein!)
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems
mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 03/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hanma 17 Seite 3 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe
Pkt. 5a – 5d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden.
Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den
Einsatzzweck ausreichend groß sind. Zu Berücksichtigen sind dabei insbesondere
z. B. Massen der Personen, Frischwasser, Gasbehälter, Kraftstoff sowie übliche
Reiseausstattung.
5a) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1900kg.
5b) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2000kg.
5c) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2120kg
5d) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2180kg
5e) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg
6) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 195/75R15 bzw. 205/70R15 ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für
diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
In allen anderen Fällen wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen
nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich
ist.
6a) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215/75R16 bzw. 225/75R16 wurde
durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der
Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist.
7) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
(Gutachten 17-TAAS-0188/SRA, TÜV Austria Automotive vom 24.03.2017)
8) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit ausschließlich 15“ Serienbereifung
(Lochkreis 5 x 118 mm).
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 03/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hanma 17 Seite 4 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
9) Bei Fahrzeugen mit Kasten- oder Kombiaufbau nur zulässig in Verbindung mit der FW-
Höherlegung
an der Vorderachse bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248
gemäß (ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013)
wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
und an der Hinterachse Goldschmitt Höherlegung um 40 mm (Teilegutachten 06-
01041-CP-GBM-03, TÜV Süd Automotive vom 27.09.2012)
oder Fahrwerksfedern VB-Airsuspension Teilenummer 1700307200 (Teilegutachten
Typ: VB-CS-PFC-X250 TÜV Nord Mobilität vom 19.03.2012)
oder VB- Air Suspension Zusatzluftfedersystem Typ VB-SA-PFC-X250; Teilenummer:
1550307100 (Teilegutachten 8111324455, Tüv Nord Mobilität vom 23.05.2014).
Bei teilintegrierten Wohnmobilen nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung
bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 an der Vorderachse
gemäß ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013,
wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
Bei vollintegrierten Wohnmobilen ist keine Höherlegung erforderlich.
Die jeweiligen Gutachten sind bei der Abnahme mit vorzulegen.
10) Bei allen im Anhang genannten Fahrzeugen ist die Kombination der Rad-
Reifenkombination auch in Verbindung mit dem VB-Air-Suspension Volluftfedersystem;
VB-FA-PFC-X250; KBA 91395 zulässig. Dabei entfällt dann ggf. Auflage 9).
11) Bei Fahrzeugen der „leichten“ Baureihen ist das Sonderrad mit LK 118 x 5 zu
verwenden. In allen anderen Fällen ist das Sonderrad mit LK 130 x 5 zu verwenden. Es
sind nur Sonderräder der gleichen Einpresstiefe an eimen Fahrzeug zulässig.
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 40 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 45 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 60 1250 2370 12/21
130/5 Kegel ohne 130/5 78,1 40 1250 2370 04/21
130/5 Kegel ohne 130/5 78,1 60 1250 2370 12/21
Radbefestigung: Radschrauben M14 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 118)
M16 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 130)
Anzugsmoment: 160 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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D-80686 München
Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 03/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hanma 17 Seite 5 von 5
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FIAT 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00212-CP-BWG-**
München, den 03. 03. 2025
Sachverständiger
Prüflabor ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen
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