TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 17 Seite 1 von 4
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 21-00212-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Hamna 17
des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
HANDELS GMBH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Hamna 17 Seite 2 von 4
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Hamna 17
Radgröße: 8.5 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Hamna 17
Radgröße 8,5 J x 17 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 20.10.2021
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
112/5 Kugel ohne 112/5 66,6 40 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 45 1250 2370 04/21
118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 40 1250 2370 04/21
120/5 Kugel ohne 120/5 65,1 45 1250 2370 04/21
120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 40 1250 2370 05/21
120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 45 1250 2370 05/21
130/5 Kegel ohne 130/5 84,1 40 1250 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 04/21
139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 40 1250 2370 05/21
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Hamna 17 Seite 3 von 4
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage FIAT 01 (Ducato) vom 14.12.2021
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 03 (Vito 447) vom 14.12.2021
Anlage VW 01 (T5+T6) vom 14.12.2021
Anlage VW 02 (Crafter 2016) vom 14.12.2021
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 17 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 14.12.2021
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Westendstrasse 199
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 12/21)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hamna 17 Seite 1 von 4
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 30 Sprinter e1*2001/116*0353*--
906 AC 35 e1*2001/116*0354*--
906 AC 35 / 4x4 e1*2001/116*0424*--
906 JC 35 e1*2001/116*0425*--
906 OK 30 L 763
906 OK 35 L 764
906 KA 30 L 765
906 KA 35 L 766
906 OK 35 / 4x4 L 969
906 KA 35 / 4x4 L 970
906 PD 35 N 507
Daimler AG (D) 906 AC 35 G Sprinter e1*2007/46*0569*--
906 BB 30 e1*2007/46*0279*--
906 BA 30 e1*2007/46*0280*--
906 CA 35 U e1*2007/46*0891*--
906 BA 35 e1*2007/46*0297*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 e1*2007/46*1018*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 e1*2007/46*0298*--
906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0310*--
906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0309*--
906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 G e1*2007/46*0556*--
906 BA 35 G e1*2007/46*0557*--
906 FUT 35 e1*2007/46*1076*--
906 FUT 35 e1*2007/46*1075*--
Volkswagen AG(D) 2EC1 Crafter e1*2001/116*0355*--
2EC2 e1*2001/116*0356*--
2FJE1 L 767
2FJE2 L 768
2EKE1 L 769
2EKE2 L 770
2FJZ L 846
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 12/21)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hamna 17 Seite 2 von 4
Fortsetzung zu
1. Verwendungsbereich
Volkswagen AG(D) 2EKE2 Crafter e1*2007/46*0516*--
2EKE1 e1*2007/46*0513*--
2EKE2 e1*2007/46*0514*--
2EKZ e1*2007/46*0518*--
2EKZ e1*2007/46*0520*--
2FJE1 e1*2007/46*0521*--
2FJE2 e1*2007/46*0522*--
2FJE2 e1*2007/46*0523*--
2FJZ e1*2007/46*0524*--
2FJZ e1*2007/46*0525*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2400 kg und Fahrzeuge
mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2
erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines Amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
235/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 7)
235/60 R 17 – 117 *) 1), 2), 3), 4), 5e), 7)
235/65 R 17 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 7)
245/55 R 17 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5), 7)
255/55 R 17 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 7)
255/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 7)
255/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 7)
255/65 R 17 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5d) 6)
265/65 R 17 – 116 *) 1), 2), 3), 4), 5e) 6)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 12/21)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hamna 17 Seite 3 von 4
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems
mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1900kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2000kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2140kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2280kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2500kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung
225/75R16.
7) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 04/21
Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kugel 28 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 12/21)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Hamna 17 Seite 4 von 4
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Mercedes 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00212-CP-BWG-**
München, den 14.12.2021
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland