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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                21-00212-CP-BWG-03
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 17                                                     Seite 1 von 4

                                           3. Neufassung
                                                zum
                                TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 21-00212-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hanma 17

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                   21-00212-CP-BWG-03
Hersteller:                          Delta GmbH
                                     D – 85235 Unterumbach
Typ:                                 Hanma 17                                                     Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten



II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hanma 17
Radgröße:                                                8.5 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                           Hanma 17
Radgröße                                                  8,5 J x 17 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                      120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                          Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                                  TÜV Pfalz, Bestätigung vom 29.12.2021

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
112/5         Kugel             ohne         112/5       66,6        40        1250       2370         04/21
118/5         Kegel             ohne         118/5       65,1        45        1250       2370         04/21
118/5         Kegel             ohne         118/5       65,1        40        1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       65,1        45        1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       72,6        40        1250       2370         05/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       72,6        45        1250       2370         05/21
130/5         Kegel             ohne         130/5       84,1        40        1250       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        40        1300       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        45        1300       2370         04/21
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       40        1250       2370         05/21
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.




                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr.                21-00212-CP-BWG-03
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 17                                                     Seite 3 von 4

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.   Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage FIAT 01 (Ducato)                            vom 30.08.2022
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB)                        vom 30.08.2022
Anlage FORD 02 (Ranger 2AB Raptor)                 vom 30.08.2022
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906)                  vom 30.08.2022
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907)                  vom 30.08.2022
Anlage Mercedes 03 (Vito 447)                      vom 30.08.2022
Anlage Toyota 01 (Hilux AN1P)                      vom 30.08.2022
Anlage VW 01 (T5+T6)                               vom 30.08.2022
Anlage VW 02 (Crafter 2016)                        vom 30.08.2022




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr.                21-00212-CP-BWG-03
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 17                                                     Seite 4 von 4

VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 015 2004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 30.08.2022




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Anlage FIAT 01               zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                          (Stand 08/22)
Hersteller:                  Delta 4x4 GmbH
Typ:                         Hanma 17                                                            Seite 1 von 4

1.         Verwendungsbereich
Fiat (I)             250          Ducato                    74 – 130            e3*2007/46*0031*--
                     250                                                        e3*2007/46*0044*--
                     250                                                        e3*2007/46*0049*--
                     250*******/A                                               e3*2001/116*0355*--
                     250                                                        e3*2001/116*0232*--
                     250                                                        L 778
                     250 L                                                      L 779
                     250 D                                                      L 986
                     250 B                                                      L 667
                     250 M                                                      N 413
Peugeot (F)          Y               Boxer                  74 – 130            e3*2007/46*0045*--
                                                                                e3*2007/46*0050*--
                                                                                e3*2007/46*0041*--
                                                                                e3*2001/116*0233*--
                     250 L                                                      L 772
                     250                                                        L 771
                     250 D                                                      L 936
                     250 B                                                      L 937
Citroen (F)          Y               Jumper                 74 – 130            e3*2007/46*0046*--
                                                                                e3*2007/46*0051*--
                                                                                e3*2001/116*0234*--
                     250 L                                                      L 773
                     250                                                        L 774
                     250 D                                                      L 939
                     250 B                                                      L 940

2.         Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                 Auflagen und Hinweise
                                                                     (siehe Punkt 3.)
              235/60 R 17 – 106 *)                            1), 2), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 11)

              235/60 R 17 – 117 *)                                1), 2), 3), 4), 6), 7), 11)

              235/65 R 17 – 108 *)                            1), 2), 3), 4), 5), 5b), 6), 7), 11)

              255/60 R 17 – 106 *)                        1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 6a), 7), 11)
              255/60 R 17 – 110 *)                        1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 11)

              245/65 R 17 – 111 *)                  1), 2a), 3), 4), 5), 5d), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)
              255/65 R 17 – 110 *)                  1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)

              255/65 R 17 – 114 *)                  1), 2a), 3), 4), 5), 5e), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11)


                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Anlage FIAT 01              zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                         (Stand 08/22)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hanma 17                                                           Seite 2 von 4

3.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
      durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je
      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)     kann    es     möglich sein,  dass    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
2a)   An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
      geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
      Radabdeckung herzustellen.
3)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
      Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
      kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
      Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems
      mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
      werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe
      Pkt. 5a – 5d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden.
      Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
      nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den
      Einsatzzweck ausreichend groß sind. Zu Berücksichtigen sind dabei insbesondere
      z. B. Massen der Personen, Frischwasser, Gasbehälter, Kraftstoff sowie übliche
      Reiseausstattung.
5a)   Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1900kg.
5b)   Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2000kg.
5c)   Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2120kg
5d)   Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2180kg
5e)   Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg
6)    Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 195/75R15 bzw. 205/70R15 ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für
      diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
      In allen anderen Fällen wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen
      nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich
      ist.

                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hanma 17                                                            Seite 3 von 4

        Fortsetzung zu
3.      Hinweise und Auflagen
6a)     Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215/75R16 bzw. 225/75R16 wurde
        durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der
        Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist.
7)      Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
        Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
        von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
        Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
        (Gutachten 17-TAAS-0188/SRA, TÜV Austria Automotive vom 24.03.2017)
8)      Nicht zulässig für Fahrzeuge mit ausschließlich 15“ Serienbereifung
        (Lochkreis 5 x 118 mm).
9)      Bei Fahrzeugen mit Kasten- oder Kombiaufbau nur zulässig in Verbindung mit der FW-
        Höherlegung
        an der Vorderachse bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248
        gemäß (ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013)
        wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
        und an der Hinterachse Goldschmitt Höherlegung um 40 mm (Teilegutachten 06-
        01041-CP-GBM-03, TÜV Süd Automotive vom 27.09.2012)
        oder Fahrwerksfedern VB-Airsuspension Teilenummer 1700307200 (Teilegutachten
        Typ: VB-CS-PFC-X250 TÜV Nord Mobilität vom 19.03.2012)
        oder VB- Air Suspension Zusatzluftfedersystem Typ VB-SA-PFC-X250; Teilenummer:
        1550307100 (Teilegutachten 8111324455, Tüv Nord Mobilität vom 23.05.2014).
        Bei teilintegrierten Wohnmobilen nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung
        bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 an der Vorderachse
        gemäß ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013,
        wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
        Bei vollintegrierten Wohnmobilen ist keine Höherlegung erforderlich.
        Die jeweiligen Gutachten sind bei der Abnahme mit vorzulegen.
10)     Bei allen im Anhang genannten Fahrzeugen ist die Kombination der Rad-
        Reifenkombination auch in Verbindung mit dem VB-Air-Suspension Volluftfedersystem;
        VB-FA-PFC-X250; KBA 91395 zulässig. Dabei entfällt dann ggf. Auflage 9.
11)     Bei Fahrzeugen der „leichten“ Baureihen ist das Sonderrad mit LK 118 x 5 zu
        verwenden. In allen anderen Fällen ist das Sonderrad mit LK 130 x 5 zu verwenden.
        Es sind nur Sonderräder der gleichen Einpresstiefe an eimen Fahrzeug zulässig.
Ausf.       Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.      zul.          Gültig
                              Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad       Abroll-       ab:
                              ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last      umfang
                                           -zahl                   [mm]      [kg]      [mm]
118/5       Kegel             ohne         118/5       65,1        45        1250      2370          04/21
118/5       Kegel             ohne         118/5       65,1        40        1250      2370          04/21
130/5       Kegel             ohne         130/5       84,1        40        1250      2370          04/21
Radbefestigung:              Radschrauben            M14 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 118)
                                                     M16 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 130)
Anzugsmoment:                160 Nm

                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage FIAT 01              zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                         (Stand 08/22)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hanma 17                                                           Seite 4 von 4

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage FIAT 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00212-CP-BWG-**

München, den 30.08.2022




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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