TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-03 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 17 Seite 1 von 4 3. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 21-00212-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Hanma 17 des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH Dorfstraße 20 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-03 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 17 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Hanma 17 Radgröße: 8.5 J x 17 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Hanma 17 Radgröße 8,5 J x 17 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 29.12.2021 Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl ) [mm] [kg] [mm] 112/5 Kugel ohne 112/5 66,6 40 1250 2370 04/21 118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 45 1250 2370 04/21 118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 40 1250 2370 04/21 120/5 Kugel ohne 120/5 65,1 45 1250 2370 04/21 120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 40 1250 2370 05/21 120/5 Kugel ohne 120/5 72,6 45 1250 2370 05/21 130/5 Kegel ohne 130/5 84,1 40 1250 2370 04/21 130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2370 04/21 130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 04/21 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 40 1250 2370 05/21 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-03 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 17 Seite 3 von 4 Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage FIAT 01 (Ducato) vom 30.08.2022 Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 30.08.2022 Anlage FORD 02 (Ranger 2AB Raptor) vom 30.08.2022 Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 30.08.2022 Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 30.08.2022 Anlage Mercedes 03 (Vito 447) vom 30.08.2022 Anlage Toyota 01 (Hilux AN1P) vom 30.08.2022 Anlage VW 01 (T5+T6) vom 30.08.2022 Anlage VW 02 (Crafter 2016) vom 30.08.2022 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00212-CP-BWG-03 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 17 Seite 4 von 4 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 015 2004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 30.08.2022 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 08/22) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Hanma 17 Seite 1 von 4 1. Verwendungsbereich Fiat (I) 250 Ducato 74 – 130 e3*2007/46*0031*-- 250 e3*2007/46*0044*-- 250 e3*2007/46*0049*-- 250*******/A e3*2001/116*0355*-- 250 e3*2001/116*0232*-- 250 L 778 250 L L 779 250 D L 986 250 B L 667 250 M N 413 Peugeot (F) Y Boxer 74 – 130 e3*2007/46*0045*-- e3*2007/46*0050*-- e3*2007/46*0041*-- e3*2001/116*0233*-- 250 L L 772 250 L 771 250 D L 936 250 B L 937 Citroen (F) Y Jumper 74 – 130 e3*2007/46*0046*-- e3*2007/46*0051*-- e3*2001/116*0234*-- 250 L L 773 250 L 774 250 D L 939 250 B L 940 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 235/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5), 5a), 6), 7), 11) 235/60 R 17 – 117 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 11) 235/65 R 17 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5), 5b), 6), 7), 11) 255/60 R 17 – 106 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5a), 6), 6a), 7), 11) 255/60 R 17 – 110 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 11) 245/65 R 17 – 111 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5d), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11) 255/65 R 17 – 110 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5c), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11) 255/65 R 17 – 114 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 5e), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 08/22) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Hanma 17 Seite 2 von 4 3. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 2a) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe Pkt. 5a – 5d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden. Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den Einsatzzweck ausreichend groß sind. Zu Berücksichtigen sind dabei insbesondere z. B. Massen der Personen, Frischwasser, Gasbehälter, Kraftstoff sowie übliche Reiseausstattung. 5a) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1900kg. 5b) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2000kg. 5c) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2120kg 5d) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2180kg 5e) Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg 6) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 195/75R15 bzw. 205/70R15 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. In allen anderen Fällen wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 08/22) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Hanma 17 Seite 3 von 4 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 6a) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215/75R16 bzw. 225/75R16 wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist. 7) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. (Gutachten 17-TAAS-0188/SRA, TÜV Austria Automotive vom 24.03.2017) 8) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit ausschließlich 15“ Serienbereifung (Lochkreis 5 x 118 mm). 9) Bei Fahrzeugen mit Kasten- oder Kombiaufbau nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung an der Vorderachse bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 gemäß (ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013) wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250) und an der Hinterachse Goldschmitt Höherlegung um 40 mm (Teilegutachten 06- 01041-CP-GBM-03, TÜV Süd Automotive vom 27.09.2012) oder Fahrwerksfedern VB-Airsuspension Teilenummer 1700307200 (Teilegutachten Typ: VB-CS-PFC-X250 TÜV Nord Mobilität vom 19.03.2012) oder VB- Air Suspension Zusatzluftfedersystem Typ VB-SA-PFC-X250; Teilenummer: 1550307100 (Teilegutachten 8111324455, Tüv Nord Mobilität vom 23.05.2014). Bei teilintegrierten Wohnmobilen nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 an der Vorderachse gemäß ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013, wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250) Bei vollintegrierten Wohnmobilen ist keine Höherlegung erforderlich. Die jeweiligen Gutachten sind bei der Abnahme mit vorzulegen. 10) Bei allen im Anhang genannten Fahrzeugen ist die Kombination der Rad- Reifenkombination auch in Verbindung mit dem VB-Air-Suspension Volluftfedersystem; VB-FA-PFC-X250; KBA 91395 zulässig. Dabei entfällt dann ggf. Auflage 9. 11) Bei Fahrzeugen der „leichten“ Baureihen ist das Sonderrad mit LK 118 x 5 zu verwenden. In allen anderen Fällen ist das Sonderrad mit LK 130 x 5 zu verwenden. Es sind nur Sonderräder der gleichen Einpresstiefe an eimen Fahrzeug zulässig. Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 45 1250 2370 04/21 118/5 Kegel ohne 118/5 65,1 40 1250 2370 04/21 130/5 Kegel ohne 130/5 84,1 40 1250 2370 04/21 Radbefestigung: Radschrauben M14 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 118) M16 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 130) Anzugsmoment: 160 Nm Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage FIAT 01 zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-** (Stand 08/22) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Hanma 17 Seite 4 von 4 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage FIAT 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 21-00212-CP-BWG-** München, den 30.08.2022 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland