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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                21-00212-CP-BWG-00
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 17                                                     Seite 1 von 4

                                TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 21-00212-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hamna 17

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.


I.     Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
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Teilegutachten Nr.                   21-00212-CP-BWG-00
Hersteller:                          Delta GmbH
                                     D – 85235 Unterumbach
Typ:                                 Hamna 17                                                     Seite 2 von 4

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hamna 17
Radgröße:                                                8.5 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                           Hamna 17
Radgröße                                                  8,5 J x 17 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                      120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                          Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                                  TÜV Pfalz, Bestätigung vom 20.10.2021

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
112/5         Kugel             ohne         112/5       66,6        40        1250       2370         04/21
118/5         Kegel             ohne         118/5       65,1        45        1250       2370         04/21
118/5         Kegel             ohne         118/5       65,1        40        1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       65,1        45        1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       72,6        40        1250       2370         05/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       72,6        45        1250       2370         05/21
130/5         Kegel             ohne         130/5       84,1        40        1250       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        40        1300       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        45        1300       2370         04/21
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       40        1250       2370         05/21
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.




                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 17                                                     Seite 3 von 4

III.   Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage FIAT 01 (Ducato)                            vom 14.12.2021
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB)                        vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906)                  vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907)                  vom 14.12.2021
Anlage Mercedes 03 (Vito 447)                      vom 14.12.2021
Anlage VW 01 (T5+T6)                               vom 14.12.2021
Anlage VW 02 (Crafter 2016)                        vom 14.12.2021




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr.                21-00212-CP-BWG-00
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 17                                                     Seite 4 von 4

VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 14.12.2021




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage Mercedes 02           zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                          (Stand 12/21)
Hersteller:                  Delta 4x4 GmbH
Typ:                         Hamna 17                                                            Seite 1 von 4

1.     Verwendungsbereich
Hersteller:                Typ:                 Bezeichnung:             Gen - Nr.:
Daimler AG (D)             906 AC 35            Sprinter                 e1*2001/116*0354*--
                           906 AC 35 / 4x4                               e1*2001/116*0424*--
                           906 BA 35                                     e1*2007/46*0300*--
                           906 BB 35                                     e1*2007/46*0301*--
                           906 BB 35/4x4                                 e1*2007/46*0305*--
                           906 BA 35/4x4                                 e1*2007/46*0312*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B.
WDD907635P009258
Hersteller:                Typ:                 Bezeichnung:             Gen - Nr.:
Daimler AG (D)             KL3A4                Sprinter                 e1*2007/46*1760*--
                           FL3A4                                         e1*2007/46*1761*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich: keine
Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2500 kg und Fahrzeuge
mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2
erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines Amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                 Auflagen und Hinweise
                                                                     (siehe Punkt IV)
              235/60 R 17 – 106 *)                                1), 2), 3), 4), 5a), 9), 11)
              235/60 R 17 – 117 *)                                1), 2), 3), 4), 5g), 9), 11)
              235/65 R 17 – 108 *)                                1), 2), 3), 4), 5c), 9), 11)
              245/55 R 17 – 104 *)                                1), 2), 3), 4), 5), 9), 11)
              245/65 R 17 – 107 *)                                1), 2), 3), 4), 5b), 9), 11)
              245/65 R 17 – 111 *)                                1), 2), 3), 4), 5e), 9), 11)
              255/55 R 17 – 108 *)                                1), 2), 3), 4), 5c), 9), 11)
              255/60 R 17 – 106 *)                              1), 2), 3), 4), 5a), 8), 9), 11)
              255/60 R 17 – 110 *)                              1), 2), 3), 4), 5d), 8), 9), 11)
              255/65 R 17 – 114 *)                          1), 2), 3), 4), 5f) 6), 7), 8a) 9), 11)
              265/65 R 17 – 116 *)                          1), 2), 3), 4), 5g) 6), 7), 8a), 9), 11)
              265/70 R 17 – 115 *)                       1), 2), 3), 4), 5g) 6), 7), 8a), 9), 10), 11)
                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Mercedes 02          zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                         (Stand 12/21)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hamna 17                                                           Seite 2 von 4

3.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
      durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
      Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
      kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Verwendung des vom
      Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren ist zulässig.
      Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
      geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5a)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1900kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1950kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2000kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2120kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2180kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5f)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5g)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2500kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6)    Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit der Serienbereifung
      225/75R16.
7)    Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Frontantrieb.
      (Typ KL3A4 und FL3A4)




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage Mercedes 02          zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                          (Stand 12/21)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hamna 17                                                            Seite 3 von 4

        Fortsetzung zu
3.      Hinweise und Auflagen
8)      Je     nach       Fahrzeuggrundausstattung      sind     einer     Serien-Reifengröße
        Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
        Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
        kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \rSofern eine Angleichung
        durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
        berücksichtigen. \rDer vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen
        amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
        einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der
        Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP
        und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem
        im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
8a)     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
        Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
        Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
        Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
9)      Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb können an der Hinterachse wahlweise auch 25 mm
        Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006 SC25 verbaut
        werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom
        12.06.2019. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
        Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
        erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
        Wohnaufbau)
10)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
        Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-
        00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
        Bestandteil der Abnahme.
11)     Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
        Es ist jeweils nur eine Radausführung am Fahrzeug zulässig.
Ausf.       Befestigung       Kennz.       Loch-        Mitten     Ein-      zul.       zul.         Gültig
                              Zentrier-    kreis        loch       preß      Rad        Abroll-      ab:
                              ring         [mm] /       [mm]       tiefe     last       umfang
                                           -zahl                   [mm]      [kg]       [mm]
130/6       Kugel             ohne         130/6        84,1       40        1300       2370         04/21
130/6       Kugel             ohne         130/6        84,1       45        1300       2370         04/21
Radbefestigung:               Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kugel 28 mm
Anzugsmoment:                 180 Nm




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage Mercedes 02          zum Teilegutachten Nr.: 21-00212-CP-BWG-**                         (Stand 12/21)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Hamna 17                                                           Seite 4 von 4

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Mercedes 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00212-CP-BWG-**

München, den 14.12.2021
‘



Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland