TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 24-00136-CP-BWG-01
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hanma 8518 Seite 1 von 3
1. Neufassung
zum
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 24-00136-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Hanma 8518
des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
HANDELS GMBH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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Typ: Hanma 8518 Seite 2 von 3
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Hanma 8518
Radgröße: 8.5 J x 18 H2
Kennzeichnung: Hanma B
Herstellerzeichen Hanma 8518
Radgröße 8,5 J x 18 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Rheinland, Bestätigung vom 22.08.2024; 23.01.2025;
11.03.2025; 14.04.2025
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
112/5 Kugel ohne 112/5 66,6 40 1200 2360 04/24
118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 45 1200 2360 04/24
120/5 Kugel ohne 120/5 65,1 40 1200 2360 04/24
130/5 Kegel ohne 130/5 78,1 45 1200 2360 04/24
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2440 04/24
130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2440 10/24
139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 40 1300 2360 04/24
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
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Typ: Hanma 8518 Seite 3 von 3
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Fiat 01 (Ducato) vom 16.04.2025
Anlage Ford 01 (Ranger 2AB / Amarok T1) vom 16.04.2025
Anlage Ineos 01 (Grenadier) vom 16.04.2025
Anlage MB 01 (Vito 447) vom 16.04.2025
Anlage MB 02 (Sprinter 906) vom 16.04.2025
Anlage MB 03 (Sprinter 907 / 910) vom 16.04.2025
Anlage VW 01 (Crafter / TGE) vom 16.04.2025
Anlage VW 02 (T5 / T6) vom 16.04.2025
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 16.04.2025
Sachverständiger
Prüflabor ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen
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Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25)
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1. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BA 50 e1*2007/46*0294*--
906 BB 50 e1*2007/46*0296*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 907.
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*--
FL3A4 e1*2007/46*1761*--
KL3A5 e1*2007/46*1762*--
FL3A5 e1*2007/46*1763*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 910.
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25)
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2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 11), 12), 13)
245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 10), 12), 13)
255/55 R 18 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)
255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)
255/55 R 18 – 118 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)
255/60 R 18 – 112 *) 1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)
265/60 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13)
265/60 R 18 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13)
265/65 R 18 – 117 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)
285/60 R 18 – 118 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Verwendung des vom
Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren ist zulässig.
Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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D-80686 München
Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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Typ: Hanma 8518 Seite 3 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Fahrzeugen
mit Allradantrieb (4-Matic) zulässig oder bei Verwendung der Fahrwerkshöherlegung
gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen gemäß
Betriebsanleitung zulässig:
Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem
Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag)
Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor
dem Rad.
In allen anderen nicht hier aufgeführten Fällen ist die Verwendung von Schneeketten
nicht zulässig.
4b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist nur zulässig bei
Fahrzeugen mit Heckantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung gemäß
Auflage 10. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination keine Schneeketten zulässig.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
Serienbereifung 225/75R16 bzw. 245/75R16 genehmigt haben (COC).
7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb.
(KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5)
8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw,
245/75R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren
Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw
245/75R16 auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu erbringen,
daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der
zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei
der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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D-80686 München
Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hanma 8518 Seite 4 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
9) Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb und Allradantrieb können an der Hinterachse
wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww.
SPV 006 SC25 und bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und einer Gesamtmasse von
maximal 3500 kg wahlweise 40 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.: SPV
A06 SC40 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV
Austria vom 12.06.2019. bzw. Festigkeitsgutachten 10-0224-A00-V09 vom 04.10.2016.
Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
Wohnaufbau).
9a) Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem teilintegrierten Wohnaufbau können
wahlweise an der Hinterachse auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.
SPV A06 SC15 ww. SPV 006 SC15 verbaut werden.
Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem volllintegrierten Wohnaufbau können
an der Vorderachse bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise auch
15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV ADL6 SC15 ww. SPV SDL6
SC15 verbaut werden.
An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 40mm wahlweise
auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC15 ww. SPV 006
SC15 verbaut werden.
An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise
auch 25 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006
SC25 verbaut werden.
Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom 12.06.2019.
bzw. Festigkeitsgutachten 23-00350-CX-GBM-00 der TÜV SÜD Auto Service GmbH
vom 17.10.2023 bzw. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
Wohnaufbau).
10) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten
20-00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
Bestandteil der Abnahme.
10a) Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb (Baumuster 910) ist diese Rad-Reifenkombination nur
in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa.Delta 4x4 gemäß Teilegutachten
20-00116-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung zulässig. Das
Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme.
11) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
12) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Betriebsfestigkeitsprüfung: Spurweitenänderung
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hanma 8518 Seite 5 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
13) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Hanma 8518 ohne 130/6 84,1 40 1300 2440 04/24
130/6 Hanma 8518 ohne 130/6 84,1 45 1300 2440 10/24
Radbefestigung: Radschrauben M 14 x 1,5 x 37 mm, Kugelbund R14
Anzugsmoment: 180 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Mercedes 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
24-00136-CP-BWG-**
München, den 16.04.2025
Sachverständiger
Prüflabor ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland