TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 18 Seite 1 von 3
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 21-00226-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Hamna 18
des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
HANDELS GMBH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 18 Seite 2 von 3
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Hamna 18
Radgröße: 9.0 J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Hamna 18
Radgröße 9,0 J x 18 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 29.10.2021
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
114,3/5 Kegel ohne 114,3/5 76,1 12 1250 2370 04/21
120/5 Flachbett ohne 120/5 72,6 5 1250 2370 04/21
120/5 Kugel ohne 120/5 84,0 25 1250 2370 04/21
127/5 Kegel ohne 127/5 71,6 15 1250 2370 04/21
130/5 Kugel ohne 130/5 84,0 -15 1250 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1250 2370 04/21
139,7/6 Flachbett ohne 139,7/6 106,1 -10 1250 2370 04/21
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 18 Seite 3 von 3
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage FCA 01 (Jeep Wrangler JL) vom 11.01.2022
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 11.01.2022
Anlage LR 01 (Defender LE) vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 03 (G 463A) vom 11.01.2022
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 11.01.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22)
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 18 Seite 1 von 4
1. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BA 50 e1*2007/46*0294*--
906 BB 50 e1*2007/46*0296*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B.
WDD907635P009258
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Heck- oder Allradantrieb.
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
255/55 R 18 – 105 *) 1), 2a), 3), 4), 5b), 7), 9), 10), 11)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2a), 3), 4), 5c), 7), 9), 10), 11)
255/60 R 18 – 112 *) 1), 2a), 3), 4a), 5d) 6), 7), 9), 10), 11)
265/60 R 18 – 114 *) 1), 2a), 3), 4a), 5e) 6), 7), 9), 10), 11)
265/60 R 18 – 119 *) 1), 2a), 3), 4a), 6), 7), 9), 10), 11)
265/65 R 18 – 117 *) 1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11)
285/60 R 18 – 118 *) 1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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D-80686 München
Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22)
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Hamna 18 Seite 2 von 4
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Fahrzeugen mit
Wohnaufbau kann abhängig von der Aufbauvariante (teilintegriert, vollintegriert) die
Radabdeckung achsweise ausreichend sein
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
zulässig.
4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Verwendung
der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen
gemäß Betriebsanleitung zulässig:
Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem
Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag)
Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor
dem Rad.
In anderen Fällen ist die Verwendung von Schnkeeten nicht zulässig.
4b) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC).
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Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22)
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Typ: Hamna 18 Seite 3 von 4
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen:
7) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der
zulässigen Toleranzen liegen.
Bei Umrüstung auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu
erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird,
ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren
zu berücksichtigen.
8) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-
00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
Bestandteil der Abnahme.
9) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
10) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Betriebsfestigkeitsprüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751, Anh.:VI.
11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1250 2370 04/21
130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1213 2445 04/21
Radbefestigung: Radschrauben M 14 x 1,5 x 28 mm, Kugel 28 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22)
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Hamna 18 Seite 4 von 4
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage MB 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00226-CP-BWG-**
München, den 11.01.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland