TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 1 von 3 TEILEGUTACHTEN Nr.: 21-00226-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Hamna 18 des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH Dorfstraße 20 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. I. Verwendungsbereich siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 2 von 3 II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Hamna 18 Radgröße: 9.0 J x 18 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Hamna 18 Radgröße 9,0 J x 18 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 29.10.2021 Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl ) [mm] [kg] [mm] 114,3/5 Kegel ohne 114,3/5 76,1 12 1250 2370 04/21 120/5 Flachbett ohne 120/5 72,6 5 1250 2370 04/21 120/5 Kugel ohne 120/5 84,0 25 1250 2370 04/21 127/5 Kegel ohne 127/5 71,6 15 1250 2370 04/21 130/5 Kugel ohne 130/5 84,0 -15 1250 2370 04/21 130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1250 2370 04/21 139,7/6 Flachbett ohne 139,7/6 106,1 -10 1250 2370 04/21 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 3 von 3 IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage FCA 01 (Jeep Wrangler JL) vom 11.01.2022 Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 11.01.2022 Anlage LR 01 (Defender LE) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 03 (G 463A) vom 11.01.2022 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 11.01.2022 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 1 von 4 1. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*-- 906 BA 35 e1*2007/46*0300*-- 906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*-- 906 BB 35 e1*2007/46*0301*-- 906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*-- 906 BA 50 e1*2007/46*0294*-- 906 BB 50 e1*2007/46*0296*-- 906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*-- 906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*-- Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B. WDD907635P009258 Nur zulässig für Fahrzeuge mit Heck- oder Allradantrieb. Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3) 255/55 R 18 – 105 *) 1), 2a), 3), 4), 5b), 7), 9), 10), 11) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2a), 3), 4), 5c), 7), 9), 10), 11) 255/60 R 18 – 112 *) 1), 2a), 3), 4a), 5d) 6), 7), 9), 10), 11) 265/60 R 18 – 114 *) 1), 2a), 3), 4a), 5e) 6), 7), 9), 10), 11) 265/60 R 18 – 119 *) 1), 2a), 3), 4a), 6), 7), 9), 10), 11) 265/65 R 18 – 117 *) 1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11) 285/60 R 18 – 118 *) 1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 2 von 4 3. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Fahrzeugen mit Wohnaufbau kann abhängig von der Aufbauvariante (teilintegriert, vollintegriert) die Radabdeckung achsweise ausreichend sein 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung zulässig. 4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Verwendung der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen gemäß Betriebsanleitung zulässig: Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag) Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor dem Rad. In anderen Fällen ist die Verwendung von Schnkeeten nicht zulässig. 4b) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC). Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 3 von 4 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen: 7) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Bei Umrüstung auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 8) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20- 00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme. 9) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. 10) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Betriebsfestigkeitsprüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751, Anh.:VI. 11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1250 2370 04/21 130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1213 2445 04/21 Radbefestigung: Radschrauben M 14 x 1,5 x 28 mm, Kugel 28 mm Anzugsmoment: 180 Nm Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 4 von 4 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage MB 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 21-00226-CP-BWG-** München, den 11.01.2022 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland