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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                21-00226-CP-BWG-00
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 18                                                     Seite 1 von 3

                                TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 21-00226-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hamna 18

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.

I.     Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                   21-00226-CP-BWG-00
Hersteller:                          Delta GmbH
                                     D – 85235 Unterumbach
Typ:                                 Hamna 18                                                     Seite 2 von 3

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hamna 18
Radgröße:                                                9.0 J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                           Hamna 18
Radgröße                                                  9,0 J x 18 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                      120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                          Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                                  TÜV Pfalz, Bestätigung vom 29.10.2021

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
114,3/5       Kegel             ohne         114,3/5     76,1        12        1250       2370         04/21
120/5         Flachbett         ohne         120/5       72,6        5         1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       84,0        25        1250       2370         04/21
127/5         Kegel             ohne         127/5       71,6        15        1250       2370         04/21
130/5         Kugel             ohne         130/5       84,0        -15       1250       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,0        20        1250       2370         04/21
139,7/6       Flachbett         ohne         139,7/6     106,1       -10       1250       2370         04/21
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.



                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                21-00226-CP-BWG-00
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 18                                                     Seite 3 von 3

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage FCA 01 (Jeep Wrangler JL)                   vom 11.01.2022
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB)                        vom 11.01.2022
Anlage LR 01 (Defender LE)                         vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906)                  vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907)                  vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 03 (G 463A)                        vom 11.01.2022


VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 11.01.2022




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.:         21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 01/22)
Hersteller:                                 Delta GmbH
                                            D - 85235 Unterumbach
Typ:                                        Hamna 18                                             Seite 1 von 4

1.      Verwendungsbereich

Hersteller:                Typ:                 Bezeichnung:             Gen - Nr.:

Daimler AG (D)             906 AC 35            Sprinter                 e1*2007/46*0354*--
                           906 BA 35                                     e1*2007/46*0300*--
                           906 BA 35 / 4x4                               e1*2007/46*0312*--
                           906 BB 35                                     e1*2007/46*0301*--
                           906 BB 35 / 4x4                               e1*2007/46*0305*--
                           906 BA 50                                     e1*2007/46*0294*--
                           906 BB 50                                     e1*2007/46*0296*--
                           906 BA 50/4x4                                 e1*2007/46*0308*--
                           906 BB 50/4x4                                 e1*2007/46*0304*--

Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B.
WDD907635P009258
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Heck- oder Allradantrieb.

Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                 Auflagen und Hinweise
                                                                     (siehe Punkt 3)
              255/55 R 18 – 105 *)                           1), 2a), 3), 4), 5b), 7), 9), 10), 11)

              255/55 R 18 – 109 *)                           1), 2a), 3), 4), 5c), 7), 9), 10), 11)

              255/60 R 18 – 112 *)                         1), 2a), 3), 4a), 5d) 6), 7), 9), 10), 11)

              265/60 R 18 – 114 *)                         1), 2a), 3), 4a), 5e) 6), 7), 9), 10), 11)

              265/60 R 18 – 119 *)                           1), 2a), 3), 4a), 6), 7), 9), 10), 11)
              265/65 R 18 – 117 *)                         1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11)

              285/60 R 18 – 118 *)                         1), 2a), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11)




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.:        21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 01/22)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Hamna 18                                             Seite 2 von 4

3.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art    darauf    hinzuweisen     (Luftdruckaufkleber,   Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2a)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Fahrzeugen mit
       Wohnaufbau kann abhängig von der Aufbauvariante (teilintegriert, vollintegriert) die
       Radabdeckung achsweise ausreichend sein
3)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
       zulässig.
4a)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Verwendung
       der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen
       gemäß Betriebsanleitung zulässig:
       Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem
                       Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag)
       Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor
                       dem Rad.
       In anderen Fällen ist die Verwendung von Schnkeeten nicht zulässig.
4b)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5b)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6)     Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
       Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC).




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.:        21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 01/22)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Hamna 18                                             Seite 3 von 4

        Fortsetzung zu
3.      Hinweise und Auflagen:
7)      Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
        255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
        Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
        liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
        Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
        Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf
        255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht,
        dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der
        zulässigen Toleranzen liegen.
        Bei Umrüstung auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu
        erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
        innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird,
        ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren
        zu berücksichtigen.
8)      Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
        Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-
        00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
        Bestandteil der Abnahme.
9)      Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
        den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
        das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
10)     Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
        Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
        von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
        Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
        Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
        Betriebsfestigkeitsprüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751, Anh.:VI.
11)     Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.      zul.          Gültig
                              Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad       Abroll-       ab:
                              ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last      umfang
                                           -zahl                   [mm]      [kg]      [mm]
130/6       Kugel             ohne         130/6       84,0        20        1250      2370          04/21
130/6       Kugel             ohne         130/6       84,0        20        1213      2445          04/21
Radbefestigung:              Radschrauben M 14 x 1,5 x 28 mm, Kugel 28 mm
Anzugsmoment:                180 Nm




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage MB 02 zu Teilegutachten Nr.:        21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 01/22)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Hamna 18                                             Seite 4 von 4

4.      Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage MB 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00226-CP-BWG-**

München, den 11.01.2022



Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland