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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                 24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                  Seite 1 von 3

                                            1. Neufassung
                                                 zum
                                   TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 24-00136-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hanma 8518

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                    24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                           Delta 4x4 GmbH
                                      D – 85235 Unterumbach
Typ:                                  Hanma 8518                                                  Seite 2 von 3

I.      Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten


II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                                Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                     und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hanma 8518
Radgröße:                                                 8.5 J x 18 H2
Kennzeichnung:                                              Hanma B
Herstellerzeichen                                         Hanma 8518
Radgröße                                                  8,5 J x 18 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                     120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                         Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                       TÜV Rheinland, Bestätigung vom 22.08.2024; 23.01.2025;
                                                     11.03.2025; 14.04.2025

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
112/5         Kugel             ohne         112/5       66,6        40        1200       2360         04/24
118/5         Kegel             ohne         118/5       71,1        45        1200       2360         04/24
120/5         Kugel             ohne         120/5       65,1        40        1200       2360         04/24
130/5         Kegel             ohne         130/5       78,1        45        1200       2360         04/24
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        40        1300       2440         04/24
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        45        1300       2440         10/24
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       40        1300       2360         04/24
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
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Teilegutachten Nr.                 24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                  Seite 3 von 3

III.   Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage Fiat 01 (Ducato)                                 vom 16.04.2025
Anlage Ford 01 (Ranger 2AB / Amarok T1)                 vom 16.04.2025
Anlage Ineos 01 (Grenadier)                             vom 16.04.2025
Anlage MB 01 (Vito 447)                                 vom 16.04.2025
Anlage MB 02 (Sprinter 906)                             vom 16.04.2025
Anlage MB 03 (Sprinter 907 / 910)                       vom 16.04.2025
Anlage VW 01 (Crafter / TGE)                            vom 16.04.2025
Anlage VW 02 (T5 / T6)                                  vom 16.04.2025



VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 16.04.2025



Sachverständiger
Prüflabor                                      ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025                                  M.Eng. (FH) Daniel Morgen


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Fiat 01                     zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                   Seite 1 von 4

1.         Verwendungsbereich:

Fahrzeughersteller:     Typ:             Bezeichnung: kW-Bereich:              Gen.-Nr.:
Fiat (I)                250              Ducato            74 – 132            e3*2007/46*0031*--
                        250                                                    e3*2007/46*0044*--
                        250                                                    e3*2007/46*0049*--
                        250*******/A                                           e3*2001/116*0355*--
                        250                                                    e3*2001/116*0232*--
                        250                                                    L 778
                        250 L                                                  L 779
                        250 D                                                  L 986
                        250 B                                                  L 667
                        250 M                                                  N 413

Peugeot (F)             Y                Boxer             74 – 132            e3*2007/46*0045*--
Opel (D)                                 Movano                                e3*2007/46*0050*--
                                                                               e3*2007/46*0041*--
                                                                               e3*2001/116*0233*--
                        250 L                                                  L 772
                        250                                                    L 771
                        250 D                                                  L 936
                        250 B                                                  L 937

Citroen (F)             Y                Jumper            74 – 132            e3*2007/46*0046*--
                                                                               e3*2007/46*0051*--
                                                                               e3*2001/116*0234*--
                        250 L                                                  L 773
                        250                                                    L 774
                        250 D                                                  L 939
                        250 B                                                  L 940

Toyota (BE)             T                Proace Max        88 – 132            e3*2018/858*00106*--
                                                                               e3*2018/858*00107*--




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Fiat 01                    zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 8518                                                   Seite 2 von 4

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                   (siehe Punkt 3.)
            235/55 R 18 – 104 *)                    1), 2), 3), 4), 4a), 5), 5a), 6), 7), 10), 11), 12)

            235/60 R 18 – 107 *)                       1), 2), 3), 4), 5), 5b), 6), 7), 10), 11), 12)

            255/55 R 18 – 109 *)                 1), 2a), 3), 4), 4a), 5), 5c), 6), 6a), 7), 10), 11), 12)
          255/55 R 18LT – 118 *)                     1), 2a), 3), 4), 4a), 6), 6a), 7), 10), 11), 12)

          255/55 R 18 CP – 120 *)                    1), 2a), 3), 4), 4a), 6), 6a), 7), 10), 11), 12)
            255/60 R 18 – 112 *)                  1), 2a), 3), 4), 5e), 6), 6a), 7), 8), 9), 10), 11), 12)

3.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
       durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je
       nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)     kann    es     möglich sein,  dass    die
       Radabdeckung ausreichend ist.
2a)    An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
       geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
       Radabdeckung herzustellen.
3)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe
       Pkt. 5a – 5d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden.
       Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
       nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den
       Einsatzzweck ausreichend groß sind. Zu Berücksichtigen sind dabei insbesondere
       z. B. Massen der Personen, Frischwasser, Gasbehälter, Kraftstoff sowie übliche
       Reiseausstattung.


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Fiat 01                    zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 8518                                                   Seite 3 von 4

       Fortsetzung zu
3.     Hinweise und Auflagen
5a)    Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1800kg.
5b)    Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1950kg.
5c)    Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg
5d)    Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2200kg.
5e)    Nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2240kg.
6)     Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 195/75R15 bzw. 205/70R15 ist eine
       Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
       Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
       werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für
       diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
       In allen anderen Fällen wurde durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen
       nachgewiesen, dass eine Angleichung der Anzeige des Tachometers nicht erforderlich
       ist.
6a)    Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 215/75R16 bzw. 225/75R16 wurde
       durch Überprüfung an mehreren Fahrzeugen nachgewiesen, dass eine Angleichung der
       Anzeige des Tachometers nicht erforderlich ist.
7)     Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
       Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
       von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
       Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
       (Gutachten 17-TAAS-0188/SRA, TÜV Austria Automotive vom 24.03.2017)
8)     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit ausschließlich 15“ Serienbereifung
       (Lochkreis 5 x 118 mm).
9)     Bei Fahrzeugen mit Kasten- oder Kombiaufbau nur zulässig in Verbindung mit der FW-
       Höherlegung
       an der Vorderachse bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248
       gemäß (ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013)
       wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
       und an der Hinterachse Goldschmitt Höherlegung um 40 mm (Teilegutachten 06-
       01041-CP-GBM-03, TÜV Süd Automotive vom 27.09.2012)
       oder Fahrwerksfedern VB-Airsuspension Teilenummer 1700307200 (Teilegutachten
       Typ: VB-CS-PFC-X250 TÜV Nord Mobilität vom 19.03.2012)
       oder VB- Air Suspension Zusatzluftfedersystem Typ VB-SA-PFC-X250; Teilenummer:
       1550307100 (Teilegutachten 8111324455, Tüv Nord Mobilität vom 23.05.2014).
       oder Höherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 21-00114-CP-BWG-xx,
       TÜV-Süd Auto Service in der jeweils aktuellsten Ausführung.
       Bei teilintegrierten Wohnmobilen nur zulässig in Verbindung mit der FW- Höherlegung
       bestehend aus Fahrwerksfedern VB-Airsuspension KBA 91248 an der Vorderachse
       gemäß ABE-Gutachten VB-CS-PFC-X250, TÜV Nord Mobilität vom 17.09.2013,
       wahlweise Teilegutachten Nr.: 8110421256 vom 27.08.2013 (Typ VB-CS-PFC-X250)
       Bei vollintegrierten Wohnmobilen ist keine Höherlegung erforderlich.
       Die jeweiligen Gutachten sind bei der Abnahme mit vorzulegen.


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
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Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                   Seite 4 von 4

        Fortsetzung zu
3.      Hinweise und Auflagen
10)     Bei allen im Anhang genannten Fahrzeugen ist die Kombination der Rad-
        Reifenkombination auch in Verbindung mit dem VB-Air-Suspension Volluftfedersystem;
        VB-FA-PFC-X250; KBA 91395 zulässig. Dabei entfällt dann ggf. Auflage 9).
11)     Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
        den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
        das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
12)     Bei Fahrzeugen der „leichten“ Baureihen ist das Sonderrad mit LK 118 x 5 zu
        verwenden. In allen anderen Fällen ist das Sonderrad mit LK 130 x 5 zu verwenden.
        Es sind nur Sonderräder der gleichen Einpresstiefe an eimen Fahrzeug zulässig.
Ausf.       Kennzeichnung Rad          Kennz.       Loch-     Mitten Ein-      zul.     zul.         Gültig
                                       Zentrier-    kreis     loch   preß      Rad      Abroll-      ab:
                                       ring         [mm] /    [mm] tiefe       last     umfang
                                                    -zahl            [mm]      [kg]     [mm]
118/5       Hanma 8518                 ohne         118/5     71,1 45          1200     2360         04/24
130/5       Hanma 8518                 ohne         130/5     78,1 45          1200     2360         04/24
Radbefestigung:              Radschrauben             M14 x 1,5 x 40 mm Kegelbund (LK 118)
                                                      M16 x 1,5 x 32 mm Kegelbund (LK 130)
Anzugsmoment:                160 Nm

4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Fiat 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
24-00136-CP-BWG-**

München, den 16.04.2025



Sachverständiger
Prüflabor                                       ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025                                   M.Eng. (FH) Daniel Morgen




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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