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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                           19-00116-CP-BWG-01
Hersteller:                                  Delta GmbH
                                             D - 85235 Unterumbach
Typ:                                         Klassik 8017                                   Seite 1 von 4

                                             1. Neufassung
                                                  zum
                                 T E I L E G U T AC H T E N
                                        Nr.: 19-00116-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                       :     Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                  :     Klassik 8017

des Herstellers                          :     Delta GmbH
                                               Dorfstraße 8
                                               D – 85235 Unterumbach

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
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Teilegutachten Nr.                          19-00116-CP-BWG-01
Hersteller:                                 Delta GmbH
                                            D - 85235 Unterumbach
Typ:                                        Klassik 8017                                     Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                             Delta 4x4 GmbH (D)
Art:                                 Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                      und beidseitigem Hump.
Typ:                                                        Klassik 8017
Radgröße:                                                   8 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                        Klassik 8017
Radgröße                                                  8 J x 17 H2
Lochkreis                                                    (s.U.)
Mittenloch                                                   (s.U.)
Einpreßtiefe                                                 (s.U.)
Herstellercode                                                  -
Herstelldatum                                       - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                                120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile:                         Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                         TÜV Pfalz, Bestätigungen vom 01.03.2019, 13.06.2019

Ausf.         Kennzeichnung Rad        Kennz.       Loch-      Mitten   Ein-    zul.    zul.      ab
                                       Zentrier-    kreis      loch     preß    Rad     Abroll-   Prod.
                                       ring         [mm] /     [mm]     tiefe   last    umfang    datum
                                                    -zahl      )       [mm]    [kg]    [mm]
112/5         Klassik 8017             ohne         112/5      66,6     40      1100    2368      01/19
114,3/5       Klassik 8017             ohne         114,3/5    66,1     40      1100    2368      03/19
120/5         Klassik 8017             ohne         120/5      72,6     45      1100    2368      01/19
150/5         Klassik 8017             ohne         150/5      110,1    0       1050    2534      01/19
114,3/6       Klassik 8017             ohne         114,3/6    76       10      1100    2368      01/19
114,3/6       Klassik 8017             ohne         114,3/6    76       35      1100    2368      01/19
114,3/6       Klassik 8017             ohne         114,3/6    76       45      1100    2368      01/19
139,7/6       Klassik 8017             ohne         139,7/6    110,1    15      1100    2368      01/19
139,7/6       Klassik 8017             ohne         139,7/6    110,1    40      1100    2368      01/19
139,7/6       Klassik 8017             ohne         139,7/6    110,1    45      1100    2368      01/19
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                         19-00116-CP-BWG-01
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Klassik 8017                                     Seite 3 von 4

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Anlage Dacia 01                                       vom 19.11.2019
Anlage Ford 01                                        vom 24.06.2019
Anlage Mercedes 01                                    vom 24.06.2019
Anlage MINI 01                                        vom 24.06.2019
Anlage Nissan 01                                      vom 24.06.2019
Anlage VW 01                                          vom 24.06.2019
Anlage VW 02                                          vom 24.06.2019
Anlage VW 03                                          vom 19.11.2019




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr.                         19-00116-CP-BWG-01
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Klassik 8017                                     Seite 4 von 4

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 19.11.2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
Delta


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage VW 03 zu Teilegutachten Nr.:       19-00116-CP-BWG-**                                   (Stand 11/19)
Hersteller:                               Delta GmbH
                                          D - 85235 Unterumbach
Typ:                                      Klassik 8017                                         Seite 1 von 3

1.      Verwendungsbereich:

Fahrzeughersteller:      Typ:     kW-Bereich        Gen-Nr.:                       Bezeichnung:

Volkswagen AG (D)        2H       90 - 190          e1*2007/46*0356*--             Amarok

                         2HS2                       e1*2007/46*0750*--

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                  Auflagen und Hinweise
                                                                      ( siehe Punkt 3.)

              245/65 R 17 – 111 *)                                     1), 2), 3a), 7), 9)

              245/70 R 17 – 110 *)                                    1), 2), 3), 4), 7), 9)

              255/60 R 17 – 110 *)                                      1), 2), 3), 7), 9)

              255/65 R 17 – 109 *)                                    1), 2), 3), 4), 7), 9)

              255/70 R 17 – 112 *)                                    1), 2), 3), 4), 7), 9)

              265/65 R 17 – 110 *)                                    1), 2), 3), 4), 7), 9)

              265/70 R 17 – 115 *)                                  1), 2), 3), 4), 6), 7), 9)

              275/65 R 17 – 115 *)                                 1), 2), 3), 4a), 6), 7), 9)

              275/70 R 17 – 114 *)                             1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 8), 9)

              285/65 R 17 – 116 *)                                 1), 2), 3), 4a), 6), 7), 9)

              285/70 R 17 – 117 *)                             1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 8), 9)




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage VW 03 zu Teilegutachten Nr.:       19-00116-CP-BWG-**                                   (Stand 11/19)
Hersteller:                               Delta GmbH
                                          D - 85235 Unterumbach
Typ:                                      Klassik 8017                                     Seite 2 von 3

3.      Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete       Art    darauf   hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
       geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3a)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
       freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
       der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4)     Je      nach     Fahrzeuggrundausstattung       sind     einer     Serien-Reifengröße
       Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
       Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
       kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung
       durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
       berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich
       anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage
       VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
       FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
       Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
4a)    Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
       Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
       Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
       Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
5)     Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit dem Delta Body Lift Kit
       um    40    mm.    Teilegutachten      11-00041-CP-BWG-00        bzw.    der   Delta
       Fahrwerkshöherlegung um 40 mm, Teilegutachten 13-00057-CP-BWG-00 der Tüv Süd
       Automotive GmbH
6)     Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine
       ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der
       maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
7)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 22 mm wahlweise 30
       mm Spurverbreiterungen vorn und hinten, wahlweise 22 mm vorn und 30 mm hinten der
       Fa. Hofmann GmbH, Typ SPV A05 TD5 (siehe Teilegutachten . 11-00063-CP-BWG-xx
       in der jeweils aktuellsten Ausführung.)




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage VW 03 zu Teilegutachten Nr.:        19-00116-CP-BWG-**                                   (Stand 11/19)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Klassik 8017                                     Seite 3 von 3

         Fortsetzung zu
3.       Auflagen und Hinweise:
7)      Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 22 mm wahlweise 30
        mm Spurverbreiterungen vorn und hinten, wahlweise 22 mm vorn und 30 mm hinten der
        Fa. Hofmann GmbH, Typ SPV A05 TD5 (siehe Teilegutachten . 11-00063-CP-BWG-02)
8)      Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
        Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
        von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
        Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
        Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
        Bremsprüfung gemäß 71/320/EWG in der Fassung 2002/78/EG
        Abgasprüfung gemäß 70/220/EWG in der Fassung 2003/76/EG

9)       Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Kennzeichnung Rad         Kennz.       Loch-       Mitten Ein-     zul.     zul.         ab
                                      Zentrier-    kreis       loch   preß     Rad      Abroll-      Prod.
                                      ring         [mm] /      [mm] tiefe      last     umfang       datum
                                                   -zahl              [mm]     [kg]     [mm]
120/5       Klassik 8017              ohne         120/5       65,1 45         1100     2368         01/19
120/5       Klassik 8017              ohne         120/5       65,1 45         1030     2550         01/19
Radbefestigung:              Serienradmuttern mit beweglicher Kugelkalotte M 14 x 1,5,
Anzugsmoment:                nach Fahrzeugherstellervorgabe

4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage VW 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
19-00116-CP-BWG-**

München, den 19. 11. 2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland