TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 1 von 5
TEILEGUTACHTEN
Nr. 13-00026-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen in Verbindung mit
Fahrwerkshöherlegung
vom Typ : Delta-FORD-Ranger2-SR
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
für das Fahrzeug : Ford Ranger / Mazda BT 50
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Radnummer:
Hersteller: Delta GmbH
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem
Hump.
Typ: Delta FORD-Ranger2-SR
Kennz. u. Ausf.: Klassik Beadlock
Radgröße: 9 J x 18 H2
Einpreßtiefe 23
[mm] :
Lochkreis: 6 x 139,7 mm
Mittenloch: 93,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)
Anzugsmoment: 120 Nm
Ventile Gummiventile nach DIN 7780
Gepr. zulässige 950 kg
Radlast:
Bei zul. 2450 mm
Abrollumfang:
Berechnete 915 kg
Radlast:
Bei zul. 2550 mm
Abrollumfang:
Radlast TÜV Pfalz,
prüfung : Bestätigung vom
29.02.2012
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Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Zul. Auflagen und Hinweise
Räder jew. (siehe Punkt IV.)
VuH
275/65 R 18 – 116 *) (U=2528mm) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
285/60 R 18 – 116 *) (U=2479mm) 1), 2), 3), 4), 6)
305/60 R 18 – 120 *) (U=2552mm) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Siehe Pkt. IV. Auflagen und Hinweise.
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IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter
der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
3) Nur zulässig mit dem Delta Body Lift KIT 888046D gem. Teilegutachten 12-00308-CP-
BWG.(100 mm Body Lift Kit)
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs muß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der
entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen.
5) Die Hinterachslast ist in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination auf 1830 kg zu
begrenzen.
6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Bremsprüfung gemäß ECE R13 ÄS 11
Abgasprüfung gemäß VO (EG) 715/2007 in der Fassung VO (EG) 692/2008
VI. Anlagen
Keine
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 19 08. 2013
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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