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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.:         13-00086-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta GmbH
Typ:                        Delta FORD-Ranger2-SR                                               Seite 1 von 5


                                    TEILEGUTACHTEN
                                         Nr. 13-00026-CP-FIL

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil /
den Änderungsumfang                          :   Sonderräder und Reifen in Verbindung mit
                                                 Fahrwerkshöherlegung

vom Typ                                      :   Delta-FORD-Ranger2-SR

des Herstellers                              :   Delta GmbH
                                                 Dorfstraße 8
                                                 D – 85235 Unterumbach

für das Fahrzeug                             :   Ford Ranger / Mazda BT 50

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr.:         13-00086-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta GmbH
Typ:                        Delta FORD-Ranger2-SR                                                Seite 2 von 5

I.        Verwendungsbereich

 Fahrzeughersteller:           Typ:      kW-Bereich        Gen.-Nr.:                   Bzeichnung:

 Mazda Motor Corp. (J)         UP        110 - 147         e11*2007/46*0155*- -        BT 50 4x4

 Ford (AUS)                    2 AB      110 - 147         e11*2007/46*0154*- -        Ranger 4x4

II.       Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Radnummer:                                         
Hersteller:                                              Delta GmbH
Art:                   Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem
                                                          Hump.
Typ:                                              Delta FORD-Ranger2-SR
Kennz. u. Ausf.:      Klassik Beadlock      Klassik Beadlock
Radgröße:                9 J x 18 H2           9 J x 18 H2
Einpreßtiefe                  23                    20
[mm] :
Lochkreis:                                               6 x 139,7 mm
Mittenloch:                                                93,1 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Befestigung:                                  6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)
Anzugsmoment:                                                120 Nm
Ventile                                         Gummiventile nach DIN 7780
Gepr. zulässige            950 kg                1000 kg
Radlast:
Bei zul.                  2450 mm               2550 mm
Abrollumfang:

Berechnete                 915 kg
Radlast:
Bei zul.                  2550 mm
Abrollumfang:

Radlast                 TÜV Pfalz,            TÜV Pfalz,
prüfung :             Bestätigung vom       Bestätigung vom
                        29.02.2012            11.04.2012




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:         13-00086-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta GmbH
Typ:                        Delta FORD-Ranger2-SR                                                Seite 3 von 5

Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                               Zul.                  Auflagen und Hinweise
                                            Räder jew.                   (siehe Punkt IV.)
                                              VuH
     275/65 R 18 – 116 *) (U=2528mm)                                1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)

     285/60 R 18 – 116 *) (U=2479mm)                                  1), 2), 3), 4), 6), 7)

     305/60 R 18 – 120 *) (U=2552mm)                                1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit

Siehe Pkt. IV. Auflagen und Hinweise.

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
        Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
        den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
        Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
        elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
        nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
        Bedienungsanleitung).
2)      Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft
        befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter
        der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
        Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
        Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
3)      Nur zulässig mit dem Delta Body Lift KIT 888046D gem. Teilegutachten 12-00308-CP-
        BWG.(100 mm Body Lift Kit)
4)      Wegen      des   veränderten       Abrollumfangs muß die   Anzeige   des
        Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der
        entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen.
5)      Die Hinterachslast ist in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination auf 1830 kg zu
        begrenzen.

                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:         13-00086-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta GmbH
Typ:                        Delta FORD-Ranger2-SR                                               Seite 4 von 5

        Fortsetzung zu
IV.     Hinweise und Auflagen
6)      Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
        Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
        von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
        Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
        Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
        Betriebsfestigkeitsprüfung für Spurweitenänderungen über 4%. (Technischer Bericht
        Nr.942/7210611/BH des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 19.11.2014)
7)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Bremsprüfung gemäß ECE R13 ÄS 11
Abgasprüfung gemäß VO (EG) 715/2007 in der Fassung VO (EG) 692/2008

VI.      Anlagen
Keine




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Teilegutachten Nr.:         13-00086-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta GmbH
Typ:                        Delta FORD-Ranger2-SR                                               Seite 5 von 5

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 11. 12. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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