TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 16-00120-CP-BWG-26
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 1 von 4
26. Neufassung
zum
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 16-00120-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Klassik Beadlock 8518
des Herstellers : DELTA Geländesport u. Zubehör Handels GmbH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr. 16-00120-CP-BWG-26
Hersteller: Delta GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DELTA Geländesport u. Zubehör Handels GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Klassik / Klassik B 8518
Radgröße: 8 ½ J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Klassik Beadlock B 8518
Radgröße 18 x 8 ½ JJ
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 14.07.2016, 28.02.2017, 15.12.2017,
10.10.2018, 23.10.2019, 12.11.2021
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 76,1 30 1100 2450 11/16
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 76,1 35 1100 2450 07/16
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 76,1 40 1100 2450 07/16
114,3/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/5 76,1 30 1100 2450 07/16
118/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 118/5 71,1 45 1100 2450 12/16
118/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 118/5 71,1 55 1250 2255 05/21
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 34 1100 2450 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 84,1 35 1100 2450 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 40 1100 2550 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 72,6 42,5 1200 2260 11/17
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 72,6 45 1200 2260 11/17
127/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 127/5 71,6 35 1100 2450 03/16
130/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/5 78,1 35 1100 2450 03/16
130/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/5 78,1 45 1100 2550 04/17
130/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/5 78,1 55 1250 2370 03/21
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 30 1100 2450 07/16
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 30 1120 2400 07/16
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 66,1 35 1000 2450 04/17
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 42,5 1100 2450 04/17
130/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/6 84,1 45 1250 2370 04/17
130/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 01/19
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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D – 85235 Unterumbach
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 3 von 4
Fortsetzung zu
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 106,1 30 1200 2550 12/18
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 67,1 31 900 2364 08/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 67,1 31 1200 2550 05/19
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 67,1 32 1030 2450 05/19
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 35 1100 2450 03/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 40 1100 2450 03/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 67,1 32 1030 2450 05/19
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 45 1100 2370 04/17
160/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 160/5 65,1 50 1200 2260 04/17
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 05/2021) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Audi 01 vom 06.10.2016
Anlage Audi 02 vom 30.03.2017
Anlage Fiat 01 vom 03.03.2022
Anlage FCA 01 vom 05.11.2020
Anlage FCA 02 vom 12.01.2022
Anlage Ford 01 vom 05.11.2020
Anlage Ford 02 vom 08.01.2020
Anlage Ford 03 vom 07.09.2018
Anlage Ford 04 vom 16.09.2021
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Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 4 von 4
Fortsetzung zu
VI. Anlagen
Anlage Isuzu 01 vom 10.08.2021
Anlage Nissan 01 vom 12.08.2016
Anlage Nissan 02 vom 02.04.2020
Anlage Mercedes 01 vom 07.01.2020
Anlage Mercedes 02 vom 06.12.2018
Anlage Mercedes 03 vom 14.06.2022
Anlage Mercedes 04 vom 12.03.2020
Anlage MMC 01 vom 14.03.2019
Anlage MMC 02 vom 24.10.2019
Anlage MMC 03 vom 24.10.2019
Anlage Skoda 01 vom 12.03.2020
Anlage Skoda 02 vom 12.03.2020
Anlage Tesla 01 vom 16.07.2020
Anlage Toyota 01 vom 10.08.2021
Anlage Toyota 02 vom 28.02.2020
Anlage VW 01 (T5/6) vom 23.12.2021
Anlage VW 02 vom 08.10.2019
Anlage VW 03 vom 11.03.2020
Anlage VW 04 vom 16.09.2021
Anlage VW 05 vom 02.04.2020
Anlage VW 06 vom 21.07.2020
Anlage VW 07 vom 09.11.2020
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 14.06.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 06/22)
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 1 von 5
1. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BA 50 e1*2007/46*0294*--
906 BB 50 e1*2007/46*0296*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B.
WDD907635P009258
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*--
FL3A4 e1*2007/46*1761*--
KL3A5 e1*2007/46*1762*--
FL3A5 e1*2007/46*1763*--
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 06/22)
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 2 von 5
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 11), 12), 13)
245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 10), 12), 13)
255/55 R 18 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 11), 12), 13)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 11), 12), 13)
255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 11), 12), 13)
255/55 R 18C – 118 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 11), 12), 13)
255/60 R 18 – 112 *) 1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 7), 8), 9), 11), 12), 13)
265/60 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 7), 8), 9), 11), 12), 13)
265/60 R 18 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 6), 7), 8), 9), 11), 12), 13)
265/65 R 18 – 117 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)
285/60 R 18 – 118 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 06/22)
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 3 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Verwendung
der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen
gemäß Betriebsanleitung zulässig:
Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem
Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag)
Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor
dem Rad.
In anderen Fällen ist die Verwendung von Schnkeeten nicht zulässig.
4b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist nur zulässig bei
Fahrzeugen mit Heckantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung gemäß
Auflage 10. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination keine Schneeketten zulässig.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC).
7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb.
(KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5)
8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf
255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der
zulässigen Toleranzen liegen.
Bei Umrüstung auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu
erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird,
ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren
zu berücksichtigen.
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Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 06/22)
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 4 von 5
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen
9) Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb und Allradantrieb können an der Hinterachse
wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww.
SPV 006 SC25 und bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und einer Gesamtmasse von
maximal 3500 kg wahlweise 40 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.: SPV
A06 SC40 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV
Austria vom 12.06.2019. bzw. Festigkeitsgutachten 10-0224-A00-V09 vom 04.10.2016.
Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
Wohnaufbau).
10) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-
00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
Bestandteil der Abnahme.
11) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
12) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Betriebsfestigkeitsprüfung: Spurweitenänderung
13) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/6 84,1 45 1250 2370 04/17
130/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/6 84,1 45 1300 2370 01/19
Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kugelbund R14
Anzugsmoment: 180 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 06/22)
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 5 von 5
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Mercedes 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
16-00120-CP-BWG-**
München, den 14.06.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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