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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                11-00032-CP-BWG-18
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Klassik Beadlock 9018                                        Seite 1 von 4

                                        18. Neufassung
                                             zum
                                T E I L E G U T AC H T E N
                                      Nr.: 11-00032-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                      :   Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                 :   Klassik Beadlock 9018

des Herstellers                         :   Delta GmbH
                                            Dorfstraße 8
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage ISUZU 02 zu Teilegutachten Nr.:    11-00032-CP-BWG-**
Hersteller:                               Delta GmbH
                                          D - 85235 Unterumbach
Typ:                                      Klassik Beadlock 9018                                Seite 1 von 3

1.      Verwendungsbereich:

Fahrzeughersteller:    Typ:          Bezeichnung:          KW-Bereich:         ETG - Nr.:

Toyota (J)             J15TM         Land Cruiser J15 127 - 207                e6*2007/46*0001*--
                       J15TMG                                                  e1*2007/46*0231*--

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                  Auflagen und Hinweise
                                                                      ( siehe Punkt 3.)
               235/65 R 18 – 106 *)                                        1), 4a), 6)

               245/60 R 18 – 105 *)                                         1), 4), 6)

               255/60 R 18 – 107 *)                                         1), 4), 6)

               265/60 R 18 – 110 *)                                         1), 4), 6)

               265/65 R 18 – 114 *)                                       1), 2), 4), 6)

               275/55 R 18 – 110 *)                                       1), 3), 4), 6)

               275/60 R 18 – 109 *)                                     1), 2), 3), 4), 6)

               275/65 R 18 – 116 *)                                   1), 2), 3), 4), 5), 6)

               285/55 R 18 – 113 *)                                      1), 3a), 4), 6)

               285/60 R 18 – 116 *)                                   1), 2), 3), 4), 5), 6)

               285/65 R 18 – 116 *)                                   1), 2), 3), 4), 5), 6)

               305/60 R 18 – 120 *)                                   1), 2), 3), 4), 5), 6)




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage ISUZU 02 zu Teilegutachten Nr.:     11-00032-CP-BWG-**
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Klassik Beadlock 9018                            Seite 2 von 3

3.      Hinweise und Auflagen:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren                       zu
        entnehmen.

        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete   Art    darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
        Bedienungsanleitung).
2)      Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
        Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
        Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
        werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für
        diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
3)      An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
        Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
        Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
        möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3a)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
        Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
4)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten auf der Hinterachse ist zulässig.
5)      Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
        Fa. Delta (Teilegutachten 10-00134-CP-BWG-xx der TÜV Süd Auto Service GmbH)
6)      Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Kennzeichnung Rad          Kennz.       Loch-      Mitten Ein-     zul.    zul.    Gültig
                                       Zentrier-    kreis      loch   preß     Rad     Abroll- ab:
                                       ring         [mm] /     [mm] tiefe      last    umfang
                                                    -zahl             [mm]     [kg]    [mm]
139,7/6     Klassik Beadlock 9018 ohne              139,7/6    110,1 20        1000    2500    04//11
Radbefestigung:              Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                120 Nm




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage ISUZU 02 zu Teilegutachten Nr.:    11-00032-CP-BWG-**
Hersteller:                               Delta GmbH
                                          D - 85235 Unterumbach
Typ:                                      Klassik Beadlock 9018                            Seite 3 von 3

4.      Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Toyota 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
11-00032-CP-BWG-**

München, den 19. 05. 2015
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
                                                                                 Schwarz
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland