TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN Nr. 13-00026-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen in Verbindung mit Fahrwerkshöherlegung vom Typ : Delta-FORD-Ranger2-SR des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach für das Fahrzeug : Ford Ranger / Mazda BT 50 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung: Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4 Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4 II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Radnummer: Hersteller: Delta GmbH Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Kennz. u. Ausf.: Klassik Beadlock Radgröße: 9 J x 18 H2 Einpreßtiefe 23 [mm] : Lochkreis: 6 x 139,7 mm Mittenloch: 93,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) Anzugsmoment: 120 Nm Ventile Gummiventile nach DIN 7780 Gepr. zulässige 950 kg Radlast: Bei zul. 2450 mm Abrollumfang: Berechnete 915 kg Radlast: Bei zul. 2550 mm Abrollumfang: Radlast TÜV Pfalz, prüfung : Bestätigung vom 29.02.2012 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 3 von 5 Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Zul. Auflagen und Hinweise Räder jew. (siehe Punkt IV.) VuH 275/65 R 18 – 116 *) (U=2528mm) 1), 2), 3), 4), 5), 6) 285/60 R 18 – 116 *) (U=2479mm) 1), 2), 3), 4), 6) 305/60 R 18 – 120 *) (U=2552mm) 1), 2), 3), 4), 5), 6) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Siehe Pkt. IV. Auflagen und Hinweise. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 4 von 5 IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 3) Nur zulässig mit dem Delta Body Lift KIT 888046D gem. Teilegutachten 12-00308-CP- BWG.(100 mm Body Lift Kit) 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs muß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen. 5) Die Hinterachslast ist in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination auf 1830 kg zu begrenzen. 6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-01 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 5 von 5 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Bremsprüfung gemäß ECE R13 ÄS 11 Abgasprüfung gemäß VO (EG) 715/2007 in der Fassung VO (EG) 692/2008 VI. Anlagen Keine VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 19 08. 2013 AM-HZBW-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland