TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 1 von 5 4. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr. 13-00026-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen in Verbindung mit Fahrwerkshöherlegung vom Typ : Delta-FORD-Ranger2-SR des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach für das Fahrzeug : Ford Ranger / Mazda BT 50 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung: Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4 Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4 II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Radnummer: Hersteller: Delta GmbH Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Kennz. u. Ausf.: Klassik Beadlock Klassik Beadlock Radgröße: 9 J x 18 H2 9 J x 18 H2 Einpreßtiefe 23 20 [mm] : Lochkreis: 6 x 139,7 mm Mittenloch: 93,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) Anzugsmoment: 120 Nm Ventile Gummiventile nach DIN 7780 Gepr. zulässige 950 kg 1000 kg Radlast: Bei zul. 2450 mm 2550 mm Abrollumfang: Berechnete 915 kg Radlast: Bei zul. 2550 mm Abrollumfang: Radlast TÜV Pfalz, TÜV Pfalz, prüfung : Bestätigung vom Bestätigung vom 29.02.2012 11.04.2012 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 3 von 5 Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Zul. Auflagen und Hinweise Räder jew. (siehe Punkt IV.) VuH 265/65 R 18 – 114 *) (U=2443mm) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8), 9) 275/65 R 18 – 116 *) (U=2528mm) 1), 2), 3a), 4), 5), 6), 7), 8), 9) 285/55 R 18 – 116 *) (U=2351mm) 1), 2), 3), 6), 7), 8), 9) 285/60 R 18 – 116 *) (U=2479mm) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8), 9) 285/65 R 18 – 116 *) (U=2522mm) 1), 2), 3a), 4), 5), 6), 7), 8), 9) 305/60 R 18 – 120 *) (U=2552mm) 1), 2), 3a), 4), 5), 6), 7), 8), 9) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Siehe Pkt. IV. Auflagen und Hinweise. IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der Fa. Delta 4x4; Teilegutachten 12-00308-CP-BWG-xx bzw. 12-00306-CP-BWG-xx in der jeweils gültigen Fassung der TÜV Süd Automotive/Auto Service GmbH. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 4 von 5 Fortsetzung zu IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 3a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der Fa. Delta 4x4; Teilegutachten 12-00308-CP-BWG-xx in der jeweils gültigen Fassung der TÜV Süd Automotive/Auto Service GmbH. 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs muß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen. 5) Die Hinterachslast ist bei Verwendung des Sonderrades 9 J x 18 H2 ET 23 auf 1830 kg zu begrenzen. 6) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Betriebsfestigkeitsprüfung für Spurweitenänderungen über 4%. (Technischer Bericht Nr. 942/7210611/BH des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 19.11.2014) 7) Diese Rad- Reifenkombination ist auch zulässig in Verbindung mit 30 mm Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV 006 FR, gemäß Teilegutachten 12-00325- CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung). Das Teilegutachten ist bei der Abnahme mit vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung sind dabei besonders zu Beachten. 8) Diese Rad- Reifenkombination ist auch zulässig in Verbindung mit 23 mm Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV-A06-FR-23). Die Festigkeitsbestätigung 09- 0747-A00-V10 des TÜV Pfalz ist bei der Abnahme mit vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung sind dabei besonders zu Beachten. Da Radbolzen des Fahrzeugs länger sind, als die Distanzscheiben-Dicke, dürfen diese Distanzscheiben nur mit diesen Sönderrädern mit entsprechenden Aussparungen (Taschen) an der Radauflage montiert werden. In diesem Fall ist bei der Eintragung der Distanzscheibe in die Fahrzeugpapiere die Verwendung der Distanzscheibe an den betreffenden Radtyp zu binden. 9) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 13-00086-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH Typ: Delta FORD-Ranger2-SR Seite 5 von 5 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Bremsprüfung gemäß ECE R13 ÄS 11 Abgasprüfung gemäß VO (EG) 715/2007 in der Fassung VO (EG) 692/2008 VI. Anlagen Keine VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 12. 05. 2015 AS-CRC-BW/FIL-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland