TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 16-00120-CP-BWG-13
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
D – 85235 Unterumbach
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 1 von 4
13. Neufassung
zum
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 16-00120-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Klassik Beadlock 8518
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Klassik / Klassik B 8518
Radgröße: 8 ½ J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Klassik Beadlock B 8518
Radgröße 18 x 8 ½ JJ
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 14.07.2016, 28.02.2017, 15.12.2017,
10.10.2018
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 66,6 30 1100 2450 11/16
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 76,1 35 1100 2450 07/16
112/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 112/5 76,1 40 1100 2450 07/16
118/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 118/5 71,1 45 1100 2450 12/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 34 1100 2450 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 84,1 35 1100 2450 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 40 1100 2550 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 72,6 42,5 1200 2260 11/17
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 72,6 45 1200 2260 11/17
130/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/5 78,1 45 1100 2550 04/17
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 30 1100 2450 07/16
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 30 1120 2400 07/16
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 66,1 35 1000 2450 04/17
114,3/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 114,3/6 76,1 42,5 1100 2450 04/17
130/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 130/6 84,1 45 1250 2370 04/17
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 67,1 31 900 2364 08/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 35 1100 2450 03/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 40 1100 2450 03/16
139,7/6 Klassik/KlassikB 8518 ohne 139,7/6 110,1 45 1100 2370 04/17
160/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 160/5 65,1 50 1200 2260 04/17
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Audi 01 vom 06.10.2016
Anlage Audi 02 vom 30.03.2017
Anlage Fiat 01 vom 28.11.2017
Anlage Ford 01 vom 24.10.2018
Anlage Ford 02 vom 27.07.2017
Anlage Ford 03 vom 07.09.2018
Anlage Ford 04 vom 07.09.2018
Anlage Nissan 01 vom 12.08.2016
Anlage Nissan 02 vom 22.10.2018
Anlage Mercedes 01 vom 11.01.2018
Anlage Mercedes 02 vom 06.12.2018
Anlage Mercedes 03 vom 24.03.2019
Anlage MMC 01 vom 14.03.2019
Anlage MMC 02 vom 28.11.2017
Anlage Toyota 01 vom 05.12.2017
Anlage VW 01 vom 09.08.2019
Anlage VW 02 vom 08.10.2019
Anlage VW 03 vom 24.10.2018
Anlage VW 04 vom 24.10.2018
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 16-00120-CP-BWG-13
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 08. 09. 2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage VW 02 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 10/19)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung:
Volkswagen AG (D) 2H 90 - 190 e1*2007/46*0356*-- Amarok
Volkswagen AG (D) 2HS2 90 - 133 e1*2007/46*0750*-- Amarok
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3a), 5), 6)
255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 3), 5), 6)
265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 3), 5), 6)
265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 5), 6)
275/65 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 5), 6)
285/55 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6)
3. Hinweise und Auflagen:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage
VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage VW 02 zum Teilegutachten Nr.: 16-00120-CP-BWG-** (Stand 10/19)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Klassik Beadlock 8518 Seite 2 von 2
Fortsetzung zu
3. Hinweise und Auflagen:
2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, ass die Tachometereinstellung auch für
diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
5) Es ist an einem Fahrzeug nur eine Einpresstiefe an Vorder- und Hinterachse zulässig.
6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab:
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 40 1100 2550 07/16
120/5 Klassik/KlassikB 8518 ohne 120/5 65,1 42,5 1200 2260 11/17
Radbefestigung: Serienmäßige Radschrauben M 14 x 1,5 x 37mm
Anzugsmoment: 160 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage VW 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
16-00120-CP-BWG-**
München, den 08. 10. 2019
AS-CRC-BWG/Hei-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland