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							TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Westendstrasse 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.:       13-00086-CP-BWG-00
Hersteller:               Delta GmbH
Typ:                      Delta FORD-Ranger2-SR                                         Seite 1 von 4


                                   TEILEGUTACHTEN
                                       Nr. 13-00026-CP-FIL

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil /
den Änderungsumfang                        :   Sonderräder und Reifen in Verbindung mit
                                               Fahrwerkshöherlegung

vom Typ                                    :   Delta-FORD-Ranger2-SR

des Herstellers                            :   Delta GmbH
                                               Dorfstraße 8
                                               D – 85235 Unterumbach

für das Fahrzeug                           :   Ford Ranger / Mazda BT 50

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
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Teilegutachten Nr.:        13-00086-CP-BWG-00
Hersteller:                Delta GmbH
Typ:                       Delta FORD-Ranger2-SR                                         Seite 2 von 4

I.        Verwendungsbereich

 Fahrzeughersteller:          Typ:       kW-Bereich      Gen.-Nr.:                 Bzeichnung:

 Mazda Motor Corp. (J)        UP         110 - 147       e11*2007/46*0155*- -      BT 50 4x4

 Ford (AUS)                   2 AB       110 - 147       e11*2007/46*0154*- -      Ranger 4x4

II.       Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Radnummer:                   
Hersteller:                                            Delta GmbH
Art:                  Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem
                                                        Hump.
Typ:                                            Delta FORD-Ranger2-SR
Kennz. u. Ausf.:      Klassik Beadlock
Radgröße:               9 J x 18 H2
Einpreßtiefe                 23
[mm] :
Lochkreis:                                            6 x 139,7 mm
Mittenloch:                                              93,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Befestigung:                                 6 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)
Anzugsmoment:                                            120 Nm
Ventile                                       Gummiventile nach DIN 7780
Gepr. zulässige           950 kg
Radlast:
Bei zul.                 2450 mm
Abrollumfang:

Berechnete                915 kg
Radlast:
Bei zul.                 2550 mm
Abrollumfang:

Radlast                 TÜV Pfalz,
prüfung :             Bestätigung vom
                        29.02.2012




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Hersteller:               Delta GmbH
Typ:                      Delta FORD-Ranger2-SR                                              Seite 3 von 4

Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                             Zul.                Auflagen und Hinweise
                                          Räder jew.                 (siehe Punkt IV.)
                                            VuH
     275/65 R 18 – 116 *) (U=2528mm)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

     285/60 R 18 – 116 *) (U=2479mm)                                 1), 2), 3), 4), 6)

     305/60 R 18 – 120 *) (U=2552mm)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit

Siehe Pkt. IV. Auflagen und Hinweise.

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
        Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
        den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
        Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
        elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
        nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
        Bedienungsanleitung).
2)      Nur zulässig mit Delta Kotflügelverbreiterungen 887944 gem. Teilegutachten 12-00307-
        CP-BWG vom 25. 07. 2012
3)      Nur zulässig mit dem Delta Body Lift KIT 888046D gem. Teilegutachten 12-00308-CP-
        BWG.(100 mm Body Lift Kit)
4)      Wegen      des   veränderten       Abrollumfangs muß die   Anzeige   des
        Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der
        entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen.
5)      Die Hinterachslast ist in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination auf 1830 kg zu
        begrenzen.
6)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Teilegutachten Nr.:       13-00086-CP-BWG-00
Hersteller:               Delta GmbH
Typ:                      Delta FORD-Ranger2-SR                                         Seite 4 von 4

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Bremsprüfung gemäß ECE R13 ÄS 11
Abgasprüfung gemäß VO (EG) 715/2007 in der Fassung VO (EG) 692/2008

VI.     Anlagen
Keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 01. 03. 2013
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025


                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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