TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-03
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Lander 9020 Seite 1 von 4
3. Neufassung
zum
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 13-00238-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den
Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Lander 9020
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Lander 9020 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Lander 9020
Verkaufsbezeichnung: Lander
Radgröße: 9 J x 20 H2
Kennzeichnung: Vorderseite Rückseite
(Die Kennzeichnung an der
Vorderseite ist nur vorhanden,
wenn die Räder durch den
Antragsteller bearbeitet wurden.
In diesem Fall sind die Angaben,
die an der Vorderseite eingraviert
wurden auf der Rückseite
ungültig bzw. nicht vorhanden)
Kennzeichnung: Lander
LA 9020
Herstellerzeichen
CHW
Radgröße 9 J x 20 H2
Lochkreis LK (s.U) (s.U.)
Mittenloch ML (s.U.)
Einpreßtiefe ET (s.U.) (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) / JJ (Jahr) - JJ (Jahr) / MM (Monat) -
Anzugsmoment: s. fahrzeugspezifische Anlagen
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 02.05.2013 und 15.07.2013
Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
[mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
108/5 Lander 9020 ohne 108/5 63,4 45 800 2400 12//12
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 35 1000 2550 03//13
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 37,5 1000 2550 03//13
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 47,5 1000 2550 03//13
150/5 Lander 9020 ohne 150/5 110,1 37,5 1000 2550 03//13
114,3/6 Lander 9020 ohne 114,3/6 76,1 27,5 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 35 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 45 1000 2550 12//12
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Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage BMW 01 vom 25.06.2013
Anlage BMW 02 vom 25.06.2013
Anlage BMW 03 vom 03.07.2013
Anlage Ford 01 vom 10.12.2013
Anlage Ford 02 vom 17.07.2013
Anlage Isuzu 01 vom 24.10.2013
Anlage Land Rover 01 vom 24.10.2013
Anlage MMC 01 vom 25.06.2013
Anlage MMC 02 vom 25.06.2013
Anlage Nissan 01 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 01 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 02 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 03 vom 09.07.2013
Anlage Toyota 04 vom 09.07.2013
Anlage VW 01 vom 03.07.2013
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Lander 9020 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 10. 12. 2013
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage Ford 01 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 12/13)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Lander 9020 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
255/50 R 20 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 6)
265/45 R 20 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 6)
265/50 R 20 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 6)
275/45 R 20 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 6)
275/50 R 20 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 6)
275/55 R 20 – 113 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
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Anlage Ford 01 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 12/13)
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Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
2) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für
diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
[mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 93,1 45 1000 2550 12//12
Radbefestigung: Serienmäßige Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelbund 60°
Anzugsmoment: 120 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
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Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
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Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
13-00238-CP-BWG-**
München, den 10. 12. 2013
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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