TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-21 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9020 Seite 1 von 5 21. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 13-00238-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : Lander 9020 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 20 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-21 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9020 Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Lander 9020 Verkaufsbezeichnung: Lander Radgröße: 9 J x 20 H2 Kennzeichnung: Vorderseite Rückseite Die Kennzeichnung an der Vorderseite ist nur vorhanden, wenn die Räder durch den Antragsteller bearbeitet wurden. In diesem Fall sind diese Angaben an der Rückseite ungültig . Kennzeichnung: Lander LA 9020 Herstellerzeichen CHW Radgröße 9 J x 20 H2 Lochkreis LK (s.U) (s.U.) Mittenloch ML (s.U.) Einpreßtiefe ) ET (s.U.) (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) / JJ (Jahr) - JJ (Jahr) / MM (Monat) - Anzugsmoment: s. fahrzeugspezifische Anlagen Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 02.05.2013, 15.07.2013, 07.07.2014, 26.11.2015, 08.04.2016, 31.03.2017, 04,04.2018 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-21 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9020 Seite 3 von 5 Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod. [mm] / [mm] tiefe last umfang datum -zahl ) [mm] [kg] [mm] 108/5 Lander 9020 ohne 108/5 63,4 45 800 2400 12/12 112/5 Lander 9020 ohne 112/5 71,6 12,5 950 2550 12/12 112/5 Lander 9020 ohne 112/5 71,6 20 950 2550 12/12 114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 22,5 950 2550 03/15 114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 35 800 2400 07/07 114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 35 1100 2370 04/18 114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 45 950 2550 12/12 118/5 Lander 9020 ohne 118/5 71 57,5 1000 2300 12/12 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 65,1 12,5 1100 2550 11/16 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 65,1 42 1000 2550 12/12 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 35 1000 2550 03/13 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 37,5 1000 2550 03/13 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 42 1000 2550 12/12 120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 47,5 1000 2550 03/13 127/5 Lander 9020 ohne 127/5 84,1 40 1200 2550 08/15 130/5 Lander 9020 ohne 130/5 84,1 42,5 1200 2550 07/15 130/5 Lander 9020 ohne 130/5 84,1 57,5 1200 2327 12/12 150/5 Lander 9020 ohne 150/5 110,1 37,5 1000 2550 03/13 114,3/6 Lander 9020 ohne 114,3/6 76,1 27,5 1050 2550 03/13 114,3/6 Lander 9020 ohne 114,3/6 76,1 30 1050 2550 03/13 114,3/6 Lander 9020 ohne 114,3/6 76,1 40 1100 2550 07/14 130/6 Lander 9020 ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08/14 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 0 1050 2550 03/12 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 20 1050 2550 03/12 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 22,5 1050 2550 04/12 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 03/13 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 03/13 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 35 1050 2550 03/13 139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 45 1000 2550 12/12 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-21 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9020 Seite 4 von 5 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage BMW 01 vom 25.06.2013 Anlage BMW 02 vom 25.06.2013 Anlage BMW 03 vom 03.07.2013 Anlage Fiat 01 vom 09.09.2016 Anlage Ford 01 vom 22.04.2020 Anlage Ford 02 vom 17.07.2013 Anlage Ford 03 vom 14.07.2015 Anlage Ford 04 vom 01.06.2016 Anlage Ford 05 vom 07.12.2020 Anlage Ford 06 vom 08.12.2020 Anlage Hyundai 01 vom 11.04.2016 Anlage Isuzu 01 vom 24.10.2013 Anlage Jeep 01 vom 09.11.2018 Anlage KIA 01 vom 10.03.2014 Anlage Land Rover 01 vom 24.10.2013 Anlage Land Rover 02 vom 12.08.2014 Anlage Maserati 01 vom 10.04.2018 Anlage Mercedes 01 vom 16.03.2016 Anlage Mercedes 02 vom 22.04.2020 Anlage Mercedes 03 vom 22.04.2020 Anlage Mercedes 04 vom 08.12.2020 Anlage MMC 01 vom 25.06.2013 Anlage MMC 02 vom 25.06.2013 Anlage Nissan 01 vom 25.06.2013 Anlage Nissan 02 vom 09.09.2016 Anlage Nissan 03 vom 10.08.2018 Anlage Toyota 01 vom 25.06.2013 Anlage Toyota 02 vom 25.06.2013 Anlage Toyota 03 vom 09.07.2013 Anlage Toyota 05 vom 27.04.2015 Anlage Toyota 06 vom 22.04.2020 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-21 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9020 Seite 5 von 5 Fortsetzung zu VI. Anlagen Anlage VW 01 vom 10.04.2018 Anlage VW 02 vom 27.05.2014 Anlage VW 03 vom 27.05.2014 Anlage VW 04 vom 26.02.2019 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 08.12.2020 AS-AUT-BWG/Hei-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Mercedes 04 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 11/20) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Lander 9020 Seite 1 von 4 1. Verwendungsbereich: Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*-- 906 BA 35 e1*2007/46*0300*-- 906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*-- 906 BB 35 e1*2007/46*0301*-- 906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*-- 906 BA 50 e1*2007/46*0294*-- 906 BB 50 e1*2007/46*0296*-- 906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*-- 906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*-- Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*-- FL3A4 e1*2007/46*1761*-- KL3A5 e1*2007/46*1762*-- FL3A5 e1*2007/46*1763*-- Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B. WDD907635P009258 Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Mercedes 04 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 11/20) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Lander 9020 Seite 2 von 4 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 255/45 R 20 – 105 *) 1), 3), 4), 5a), 8), 9), 11) 255/50 R 20 – 109 *) 1), 3), 4a), 5d), 6), 7), 8), 9), 11) 265/45 R 20 – 108 *) 1), 2), 3), 4a), 5c), 8), 9), 11) 265/50 R 20 – 111 *) 1), 2), 3), 4a), 5f), 6), 7), 8), 9), 11) 275/40 R 20 – 106 *) 1), 2), 3), 4a), 5b), 8), 9), 11) 275/45 R 20 – 110 *) 1), 2), 3), 4a), 5e), 6), 7), 8), 9), 11) 275/50 R 20 – 113 *) 1), 2), 3), 4b), 5g), 6), 7) 8), 9), 10), 11) 3. Hinweise und Auflagen 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung zulässig. 4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Verwendung der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen gemäß Betriebsanleitung zulässig: Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag) Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor dem Rad. In anderen Fällen ist die Verwendung von Schnkeeten nicht zulässig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Mercedes 04 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 11/20) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Lander 9020 Seite 3 von 4 3. Hinweise und Auflagen 4b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination keine Schneeketten zulässig. 5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1900kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2000kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2120kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5f) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2180kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5g) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2300kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC). 7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb. (KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5) 8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf 255/50R20 bzw. 265/50R20 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf 255/50R20 bzw. 265/50R20 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Bei Umrüstung auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 9) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb können an der Hinterachse wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006 SC25 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom 12.06.2019. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten. Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch Wohnaufbau). Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Mercedes 04 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 11/20) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Lander 9020 Seite 4 von 4 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 10) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20- 00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme. 11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod. [mm] / [mm] tiefe last umfang datum -zahl [mm] [kg] [mm] 130/6 Lander 9020 ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08/14 Radbefestigung: Radschrauben M 14 x 1,5 x 28 mm, Kegelbund 60° Anzugsmoment: 180 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage MERCEDES 04 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 13-00238-CP-BWG-** München, den 08. 12. 2020 AS-AUT-BWG/HEI-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland