TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 13-00238-CP-BWG-09
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Lander 9020 Seite 1 von 5
9. Neufassung
zum
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 13-00238-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den
Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Lander 9020
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 20
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: Lander 9020 Seite 2 von 5
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Lander 9020
Verkaufsbezeichnung: Lander
Radgröße: 9 J x 20 H2
Kennzeichnung: Vorderseite Rückseite
Die Kennzeichnung an der
Vorderseite ist nur vorhanden,
wenn die Räder durch den
Antragsteller bearbeitet wurden.
In diesem Fall sind diese
Angaben an der Rückseite
ungültig .
Kennzeichnung: Lander
LA 9020
Herstellerzeichen
CHW
Radgröße 9 J x 20 H2
Lochkreis LK (s.U) (s.U.)
Mittenloch ML (s.U.)
Einpreßtiefe ) ET (s.U.) (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) / JJ (Jahr) - JJ (Jahr) / MM (Monat) -
Anzugsmoment: s. fahrzeugspezifische Anlagen
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 02.05.2013, 15.07.2013, 07.07.2014,
26.11.2015
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: Lander 9020 Seite 3 von 5
Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
[mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
108/5 Lander 9020 ohne 108/5 63,4 45 800 2400 12//12
112/5 Lander 9020 ohne 112/5 71,6 12,5 950 2550 12//12
112/5 Lander 9020 ohne 112/5 71,6 20 950 2550 12//12
114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 22,5 950 2550 03//15
114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 35 800 2400 07//07
114,3/5 Lander 9020 ohne 114,3/5 76,1 45 950 2550 12//12
118/5 Lander 9020 ohne 118/5 71 57,5 1000 2300 12//12
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 65,1 42 1000 2550 12//12
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 35 1000 2550 03//13
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 37,5 1000 2550 03//13
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 42 1000 2550 12//12
120/5 Lander 9020 ohne 120/5 84,1 47,5 1000 2550 03//13
130/5 Lander 9020 ohne 130/5 84,1 57,5 1200 2327 12//12
150/5 Lander 9020 ohne 150/5 110,1 37,5 1000 2550 03//13
114,3/6 Lander 9020 ohne 114,3/6 76,1 27,5 1050 2550 03//13
130/6 Lander 9020 ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08//14
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 20 1050 2550 03//12
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 22,5 1050 2550 04//12
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 35 1050 2550 03//13
139,7/6 Lander 9020 ohne 139,7/6 110,1 45 1000 2550 12//12
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage BMW 01 vom 25.06.2013
Anlage BMW 02 vom 25.06.2013
Anlage BMW 03 vom 03.07.2013
Anlage Ford 01 vom 10.12.2013
Anlage Ford 02 vom 17.07.2013
Anlage Ford 03 vom 14.07.2015
Anlage Isuzu 01 vom 24.10.2013
Anlage KIA 01 vom 10.03.2014
Anlage Land Rover 01 vom 24.10.2013
Anlage Land Rover 02 vom 12.08.2014
Anlage MMC 01 vom 25.06.2013
Anlage MMC 02 vom 25.06.2013
Anlage Mercedes 01 vom 16.03.2016
Anlage Nissan 01 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 01 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 02 vom 25.06.2013
Anlage Toyota 03 vom 09.07.2013
Anlage Toyota 04 vom 09.07.2013
Anlage Toyota 05 vom 27.04.2015
Anlage VW 01 vom 03.07.2013
Anlage VW 02 vom 27.05.2014
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 14. 07. 2015
AS-CRC-BWG/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 03/16)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 30 Sprinter e1*2001/116*0353*--
906 AC 35 e1*2001/116*0354*--
906 AC 35 / 4x4 e1*2001/116*0424*--
906 JC 35 e1*2001/116*0425*--
906 OK 30 L 763
906 OK 35 L 764
906 KA 30 L 765
906 KA 35 L 766
906 OK 35 / 4x4 L 969
906 KA 35 / 4x4 L 970
Daimler AG (D) 906 AC 35 G Sprinter e1*2007/46*0569*--
906 BB 30 e1*2007/46*0279*--
906 BA 30 e1*2007/46*0280*--
906 CA 35 U e1*2007/46*0891*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0309*--
906 BB 35 G e1*2007/46*0556*--
906 BA 35 G e1*2007/46*0557*--
Volkswagen AG(D) 2EC1 Crafter e1*2001/116*0355*--
2EC2 e1*2001/116*0356*--
2FJE1 L 767
2FJE2 L 768
2EKE1 L 769
2EKE2 L 770
2FJZ L 846
Volkswagen AG(D) 2EKE2 Crafter e1*2007/46*0516*--
2EKE1 e1*2007/46*0513*--
2EKE2 e1*2007/46*0514*--
2EKZ e1*2007/46*0518*--
2FJE1 e1*2007/46*0521*--
2FJE2 e1*2007/46*0522*--
2FJZ e1*2007/46*0524*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2400 kg und Fahrzeuge
mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2
erforderlich. Eine Achslastbegrenzung an Achse 1 ist nicht vorgesehen !
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten oder 3ten Stufe haben, ist
hierfür eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich.
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 03/16)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
255/45 R 20 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 6)
265/45 R 20 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5d), 6)
275/35 R 20 – 102 *) 1), 2), 3), 5a), 6)
275/40 R 20 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 6)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1700kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1900kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2000kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Mercedes 01 zum Teilegutachten Nr.: 13-00238-CP-BWG-** (Stand 03/16)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Lander 9020 Seite 3 von 3
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
[mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Lander 9020 ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08//14
Radbefestigung: Serienmäßige Radschrauben M 14 x 1,5 x 33 mm,
Kugelbund Ø 28 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Mercedes 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
13-00238-CP-BWG-**
München, den 16. 03. 2016
AS-CRC-FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
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