TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-05
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Lander 9022 Seite 1 von 4
5. Neufassung
zum
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 15-00194-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Lander 9022
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: Lander 9022 Seite 2 von 4
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Lander 9022
Verkaufsbezeichnung: Lander
Radgröße: 9 J x 22 H2
Kennzeichnung: Lander
Herstellerzeichen CHW 17632290 (Beispiel)
Radgröße 9 J x 22 H2
Lochkreis PCD (s.U.)
Mittenloch (s.U.) )
Einpreßtiefe (s.U.) ET
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: siehe fahrzeugspezifische Anlage
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 12.12.2007, 13.08.2015, 20.12.2016
Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab:
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
108/5 - ohne 108/5 71,6 45 750 2400 08//07
108/5 - ohne 108/5 72 42,5 900 2400 04//13
112/5 - ohne 112/5 71,6 25 800 2400 06//08
112/5 - ohne 112/5 71,6 35 800 2400 08//07
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 25 800 2400 06//08
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 27,5 900 2400 04//13
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 35 800 2400 12//07
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 45 900 2400 04//10
118/5 - ohne 118/5 72,6 57,5 1000 2687 10//14
120/5 - ohne 120/5 72,6 45 950 2550 04//13
120/5 - ohne 120/5 72,6 47,5 950 2550 04//13
127/5 - ohne 127/5 84,1 52,5 930 2550 04//13
127/5 - ohne 127/5 71,6 47,5 930 2550 11//11
139,7/5 - ohne 139,7/5 77,8 30 1050 2550 10//14
114,3/6 - ohne 114,3/6 76 30 1020 2400 12//09
114,3/6 - ohne 114,3/6 76,1 40 1100 2550 07//15
130/6 - ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08//14
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 22,5 930 2460 12//09
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 25 930 2460 12//09
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 04//13
139,7/6 - ohne 139,7/6 67,1 35 1050 2550 01//16
139,7/6 - ohne 139,7/6 78,1 30 930 2460 07//07
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Typ: Lander 9022 Seite 4 von 4
VI. Anlagen
Anlage Audi 01 vom 31.08.2015
Anlage Audi 02 vom 10.01.2017
Anlage FORD 01 vom 23.10.2019
Anlage FORD 02 vom 23.10.2019
Anlage GMC 01 vom 31.08.2015
Anlage GMC 02 vom 31.08.2015
Anlage Hyundai 01 vom 31.08.2015
Anlage JEEP 01 vom 31.08.2015
Anlage JEEP 02 vom 31.08.2015
Anlage KIA 01 vom 31.08.2015
Anlage MMC 01 vom 31.08.2015
Anlage MMC 02 vom 20.01.2016
Anlage NISSAN 01 vom 31.08.2015
Anlage NISSAN 02 vom 04.07.2017
Anlage Toyota 01 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 02 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 03 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 04 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 05 vom 31.08.2015
Anlage Volvo 01 vom 31.08.2015
Anlage VW 01 vom 31.08.2015
Anlage VW 02 vom 09.08.2017
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 23. 10. 2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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D-80686 München
Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Lander 9022 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 96 - 157 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
e5*2007/46*0080*- -
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nicht zulässig für Fahrzeuge mit der Serienbereifung 285/70R17 !
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
265/40 R 22 – 106 *) 1), 2), 4), 5)
275/40 R 22 – 107 *) 1), 2), 4), 5)
275/45 R 22 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 5)
285/45 R 22 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und
Hinterachse anzubauen.
3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Lander 9022 Seite 2 von 2
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab:
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
139,7/6 - ohne 139,7/6 93,1 30 930 2460 07//07
Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 110 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
15-00194-CP-BWG-**
München, den 23. 10. 2019
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland