TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Lander 9022 Seite 1 von 4
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 15-00194-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Lander 9022
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Lander 9022 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Lander 9022
Verkaufsbezeichnung: Lander
Radgröße: 9 J x 22 H2
Kennzeichnung: CY 9022
Herstellerzeichen CHW
Radgröße 9 J x 22 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.) )
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: siehe fahrzeugspezifische Anlage
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 12.12.2007 und 13.08.2015
Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab:
Zentrierring ) kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
108/5 - ohne 108/5 71,6 45 750 2400 08//07
108/5 - ohne 108/5 72 42,5 900 2400 04//13
112/5 - ohne 112/5 71,6 35 800 2400 08//07
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 25 800 2400 06//08
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 27,5 900 2400 04//13
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 35 800 2400 12//07
114,3/5 - ohne 114,3/5 76 45 900 2400 04//10
118/5 - ohne 118/5 72,6 57,5 1000 2687 10//14
120/5 - ohne 120/5 72,6 47,5 950 2550 04//13
127/5 - ohne 127/5 84,1 52,5 930 2550 04//13
127/5 - ohne 127/5 71,6 47,5 930 2550 11//11
139,7/5 - ohne 139,7/5 77,8 30 1050 2550 10//14
114,3/6 - ohne 114,3/6 76 30 1020 2400 12//09
130/6 - ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08//14
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 22,5 930 2460 12//09
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 25 930 2460 12//09
139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 04//13
139,7/6 - ohne 139,7/6 78,1 30 930 2460 07//07
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Audi 01 vom 31.08.2015
Anlage Chrysler 01 vom 31.08.2015
Anlage Chrysler 02 vom 31.08.2015
Anlage FORD 01 vom 31.08.2015
Anlage FORD 02 vom 31.08.2015
Anlage GMC 01 vom 31.08.2015
Anlage GMC 02 vom 31.08.2015
Anlage Hyundai 01 vom 31.08.2015
Anlage KIA 01 vom 31.08.2015
Anlage MMC 01 vom 31.08.2015
Anlage NISSAN 01 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 01 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 02 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 03 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 04 vom 31.08.2015
Anlage Toyota 05 vom 31.08.2015
Anlage Volvo 01 vom 31.08.2015
Anlage VW 01 vom 31.08.2015
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Lander 9022 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 31. 08. 2015
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Canyon 9022 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
265/40 R 22 – 106 *) 1), 2), 6), 7), 8)
265/45 R 22 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8)
275/40 R 22 – 108 *) 1), 2), 6), 7), 8)
275/45 R 22 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8)
285/45 R 22 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter
der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
Fa. Delta 4x4; Teilegutachten 12-00308-CP-BWG-xx bzw. 12-00306-CP-BWG-xx in der
jeweils gültigen Fassung der TÜV Süd Automotive/Auto Service GmbH.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Canyon 9022 Seite 2 von 3
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs muß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der
entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen.
5) Die Hinterachslast ist bei Verwendung des Sonderrades 9 J x 22 H2 ET 30 auf 1842 kg
zu begrenzen.
6) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Betriebsfestigkeitsprüfung für Spurweitenänderungen über 4%. (Technischer Bericht
Nr. 942/7210611/BH des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 19.11.2014)
7) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 30 mm
Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV 006 FR, gemäß Teilegutachten 12-00325-
CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung). Das Teilegutachten ist bei der
Abnahme mit vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung
sind dabei besonders zu Beachten
oder in Verbindung mit 23 mm Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV-A06-FR-23).
Die Festigkeitsbestätigung 09-0747-A00-V10 des TÜV Pfalz ist bei der Abnahme mit
vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung sind dabei
besonders zu Beachten.
Da Radbolzen des Fahrzeugs länger sind, als die Distanzscheiben-Dicke, dürfen diese
Distanzscheiben nur mit diesen Sönderrädern mit entsprechenden Aussparungen
(Taschen) an der Radauflage montiert werden. In diesem Fall ist bei der Eintragung der
Distanzscheibe in die Fahrzeugpapiere die Verwendung der Distanzscheibe an den
betreffenden Radtyp zu binden. (Gilt nur bei Verwendung der 23 mm dicken
Spurverbreiterungen!)
8) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab:
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
139,7/6 - ohne 139,7/6 93,1 30 930 2460 07//07
139,7/6 - ohne 139,7/6 93,1 30 921 2485 07//07
Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 110 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-**
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Canyon 9022 Seite 3 von 3
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FORD 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
15-00194-CP-BWG-**
München, den 31. 08. 2015
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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