TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9022 Seite 1 von 4 T E I L E G U T AC H T E N Nr.: 15-00194-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Lander 9022 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9022 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Lander 9022 Verkaufsbezeichnung: Lander Radgröße: 9 J x 22 H2 Kennzeichnung: CY 9022 Herstellerzeichen CHW Radgröße 9 J x 22 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) ) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: siehe fahrzeugspezifische Anlage Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 12.12.2007 und 13.08.2015 Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab: Zentrierring ) kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 108/5 - ohne 108/5 71,6 45 750 2400 08//07 108/5 - ohne 108/5 72 42,5 900 2400 04//13 112/5 - ohne 112/5 71,6 35 800 2400 08//07 114,3/5 - ohne 114,3/5 76 25 800 2400 06//08 114,3/5 - ohne 114,3/5 76 27,5 900 2400 04//13 114,3/5 - ohne 114,3/5 76 35 800 2400 12//07 114,3/5 - ohne 114,3/5 76 45 900 2400 04//10 118/5 - ohne 118/5 72,6 57,5 1000 2687 10//14 120/5 - ohne 120/5 72,6 47,5 950 2550 04//13 127/5 - ohne 127/5 84,1 52,5 930 2550 04//13 127/5 - ohne 127/5 71,6 47,5 930 2550 11//11 139,7/5 - ohne 139,7/5 77,8 30 1050 2550 10//14 114,3/6 - ohne 114,3/6 76 30 1020 2400 12//09 130/6 - ohne 130/6 84,1 50 1200 2280 08//14 139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 22,5 930 2460 12//09 139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 25 930 2460 12//09 139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 32,5 1050 2550 04//13 139,7/6 - ohne 139,7/6 78,1 30 930 2460 07//07 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9022 Seite 3 von 4 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage Audi 01 vom 31.08.2015 Anlage Chrysler 01 vom 31.08.2015 Anlage Chrysler 02 vom 31.08.2015 Anlage FORD 01 vom 31.08.2015 Anlage FORD 02 vom 31.08.2015 Anlage GMC 01 vom 31.08.2015 Anlage GMC 02 vom 31.08.2015 Anlage Hyundai 01 vom 31.08.2015 Anlage KIA 01 vom 31.08.2015 Anlage MMC 01 vom 31.08.2015 Anlage NISSAN 01 vom 31.08.2015 Anlage Toyota 01 vom 31.08.2015 Anlage Toyota 02 vom 31.08.2015 Anlage Toyota 03 vom 31.08.2015 Anlage Toyota 04 vom 31.08.2015 Anlage Toyota 05 vom 31.08.2015 Anlage Volvo 01 vom 31.08.2015 Anlage VW 01 vom 31.08.2015 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 15-00194-CP-BWG-00 Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Lander 9022 Seite 4 von 4 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 31. 08. 2015 AS-CRC-BW/FIL-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-** Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Canyon 9022 Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung: Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4 Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 265/40 R 22 – 106 *) 1), 2), 6), 7), 8) 265/45 R 22 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8) 275/40 R 22 – 108 *) 1), 2), 6), 7), 8) 275/45 R 22 – 108 *) 1), 2), 3), 4), 6), 7), 8) 285/45 R 22 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Die Radabdeckung an Vorder- und Hinterachse ist durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der Fa. Delta 4x4; Teilegutachten 12-00308-CP-BWG-xx bzw. 12-00306-CP-BWG-xx in der jeweils gültigen Fassung der TÜV Süd Automotive/Auto Service GmbH. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-** Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Canyon 9022 Seite 2 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs muß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers angepasst werden. Der entsprechende Nachweis ist mit vorzulegen. 5) Die Hinterachslast ist bei Verwendung des Sonderrades 9 J x 22 H2 ET 30 auf 1842 kg zu begrenzen. 6) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Betriebsfestigkeitsprüfung für Spurweitenänderungen über 4%. (Technischer Bericht Nr. 942/7210611/BH des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 19.11.2014) 7) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 30 mm Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV 006 FR, gemäß Teilegutachten 12-00325- CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung). Das Teilegutachten ist bei der Abnahme mit vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung sind dabei besonders zu Beachten oder in Verbindung mit 23 mm Spurverbreiterungen vuh. (Hoffmann SPV-A06-FR-23). Die Festigkeitsbestätigung 09-0747-A00-V10 des TÜV Pfalz ist bei der Abnahme mit vorzulegen, die Auflagen bezüglich Montage und die Montageanleitung sind dabei besonders zu Beachten. Da Radbolzen des Fahrzeugs länger sind, als die Distanzscheiben-Dicke, dürfen diese Distanzscheiben nur mit diesen Sönderrädern mit entsprechenden Aussparungen (Taschen) an der Radauflage montiert werden. In diesem Fall ist bei der Eintragung der Distanzscheibe in die Fahrzeugpapiere die Verwendung der Distanzscheibe an den betreffenden Radtyp zu binden. (Gilt nur bei Verwendung der 23 mm dicken Spurverbreiterungen!) 8) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Ausf. Kennz. Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab: Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 139,7/6 - ohne 139,7/6 93,1 30 930 2460 07//07 139,7/6 - ohne 139,7/6 93,1 30 921 2485 07//07 Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5, Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 110 Nm Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 02 zu Teilegutachten Nr.: 15-00194-CP-BWG-** Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Canyon 9022 Seite 3 von 3 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage FORD 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 15-00194-CP-BWG-** München, den 31. 08. 2015 AS-CRC-BW/FIL-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland