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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53158




                                      special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


             Genehmigungsnummer: 53158                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH
                   DE-85235 Pfaffenhofen

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   Trak2 6015
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 53158                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 53158




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.04.2020

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55043619 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53158                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1                                                      1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53158




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 53158                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:       22.06.2020
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 53158




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                        Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 53158                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        22.06.2020                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                   Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
                   55043619 (1. Ausfertigung)                                         30.04.2020

                   Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   Trak2 6015                                                         20.07.2019
§ 22 53158




                   Liste der Änderungen:                                              Datum:
                   List of modifications:                                             Date
                   Entfällt
                   Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 53158

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 53158

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
§ 22 53158




             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg


                                                            2
             Approval No.: 53158

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.

             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
§ 22 53158




             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53158 nach §22 StVZO

             Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                      delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 3

             Auftraggeber                    delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH
                                             Dorfstraße 20
                                             85235 Unterumbach
                                             QM Nr.:49 02 0161707

             Prüfgegenstand                  PKW-Stahl-Sonderrad

             Modell                          Trak2
             Typ                             Trak2 6015
             Radgröße                        6 J x 15 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
             führung                                               Lochkreis-      press- last   umfang Herstell-
                                                                   (mm)/           tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                   Mittenloch-ø    (mm)
                                                                   (mm)
             PCD139.7      TRAK2 6015 PCD139.7 / ohne Ring         5/139,7/108,3   0     500     2368    2/2020

             Kennzeichnung

             KBA-Nummer                      53158
§ 22 53158




             Herstellerzeichen               DELTA4x4
             Radtyp und Ausführung           TRAK2 6015
             Radgröße                        6JX15H2
             Einpreßtiefe                    ET 0
             Fertiger Kennzeichen            ROH
             Herstellungsdatum               Monat und Jahr

             Befestigungselemente

             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

             Prüfungen

             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

             - Biegeumlaufprüfung
             - Abrollprüfung




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             Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                     delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 3

             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

             Aus-         Anschluß      Ein-   Radlast Abroll-     Verfahren     Datum            Ort
             führung                    press- (kg)    umfang
                                        tiefe          (mm)
                                        (mm)
             PCD139.7     5/139,7       0      500     2368        Erregerstab- 05/2019           TZT Lambsheim
                                                                   Auslenkung


             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

             Aus-         Anschluß      Ein-     Radlast Reifen-       Ver- Datum          Ort
             führung                    press-   (kg)    größe         fahr-
                                        tiefe                          en
                                        (mm)
             PCD139,7     5/139,7       0        500      235/75R15    FE      05/2019     TZT Lambsheim
             PCD139,7     5/139,7       0        500      235/75R15    FE      05/2019     TZT Lambsheim

             FE=Farbeindringverfahren

             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
§ 22 53158




             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 139,7/5-ET0 betrug 10,744 kg.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim im
             Mai 2019 durchgeführt.

             Hinweise zum Sonderrad

             Stahl-Sonderrad mit 9 runden Lüftungsöffnungen Ø46mm.
             Radschüssel und Felgenbett sind mit 4 Schweißnähten (Länge 90 mm (±10 mm)) verschweißt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
             Bedingungen zu verwenden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                       delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 3

             Anlagen

             Beschreibung                       -                               20.07.2019
             Radzeichnung                       04-33-1750D                     19.02.2019
                                                mit Änderung vom                10.02.2020
             Prüfzeugnis chem.                  1603/200310-01                  10.03.2020
             Zusammensetzung
             Werkstoffprüfung Mat. Scheibe      071206H0021                     06.12.2018
             Werkstoffprüfung Mat. Felge        080124H0020                     24.01.2019
             Verwendungen                       Anlage 1

             Der Prüfbericht umfasst Blatt 1 bis 3.

             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
             Bedenken.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 30. April 2020
§ 22 53158




             Tufan                                                                00342680.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                        delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH
                                               Dorfstraße 20
                                               85235 Unterumbach
                                               QM Nr.:49 02 0161707

             Prüfgegenstand                    PKW-Stahl-Sonderrad
             Modell                            Trak2
             Typ                               Trak2 6015
             Radgröße                          6JX15H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                                            Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                            (mm)
             PCD139.7       TRAK2 6015 PCD139.7 / ohne Ring 5/139,7/108,3        0           500   2368

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53158
             Herstellerzeichen                 DELTA4x4
             Radtyp und Ausführung             TRAK2 6015
             Radgröße                          6JX15H2
§ 22 53158




             Einpresstiefe                     ET 0
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   100                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Suzuki

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                     delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki Jimny           75            195/80R15     A11                                   A15 A22 A56
             GJ                     75            205/75R15     A01 A12 K1b K2b                       S01
             e6*2007/46*0253*..     75            215/70R15     A01 A12 K1a K1b K2b
                                    75            215/75R15     A01 A12 G01 K1a K1b K2b
                                    75            225/70R15     A01 A12 K1a K1b K2a K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§ 22 53158




             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53158 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                     delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
             bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
§ 22 53158




             Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
             E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
             Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
             Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53158 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55043619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 6JX15H2 Typ Trak2 6015
             Hersteller                     delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 4

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2020 in Lambsheim statt.

             Hinweise zum Sonderrad

             Stahl-Sonderrad mit 9 runden Lüftungsöffnungen Ø46mm.
             Radschüssel und Felgenbett sind mit 4 Schweißnähten (Länge 90 mm (±10 mm)) verschweißt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 53158




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 28. April 2020




             Tufan                                                                00342519.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim