TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 20-00194-CP-BWG-00
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Trak2 Seite 1 von 7
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 20-00194-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Trak2
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Trak2 Seite 2 von 7
I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung:
Suzuki Motor Co. LTD / SJ C 523 / 2 Samurai
Japan e6*93/81*0021*--
SJ 40 C 523 SJ 410
SJ 40 V C 524
SJ C 523 / 1 SJ 410 / SJ 40
SJ 40 V / SJ 41
SJ 413
SJ 40 T D 268 SJ 410 K
Santana Motors S.A. / SJ G 137 Samurai
Spanien S e9*96/27*0023*--
SJ e9*96/27*0024*--
Suzuki Motor Co. LTD. / ET E 935 Vitara
Japan e6*95/54*0031*--
Cami Automotive INC. TA F 839
/Kanada
Santana Motors S.A. ET G 463
Spanien e9*93/81*0009*--
e9*93/81*0010*--
e9*98/14*0010*--
Suzuki Motor Corp. LTD. FJ e6*93/81*0056*-- Jimny
/ Japan e6*98/14*0056*--
e6*2001/116*0056*--
e6*2007/46*0017*--
Santana Motor Andalucia e9*98/14*0034*--
/ Spanien e9*2001/116*0034*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
keine
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Trak2 Seite 3 von 7
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Typ: Trak2
Radhersteller: ROH (AUS)
Art: Einteiliges Stahlrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Kennz. u. Ausf.: Trak2 6015 Trak2 6016
KBA 53158 KBA 53159
Radgröße: 6 J x 15 H2 6 J x 16 H2
Einpreßtiefe: + 0 mm
Lochkreis Ø: 139,7 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 110 mm
Zentrierart: Bolzenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern M12 x 1,25 mm (Kegel 60°)
Ventile: Gummiventile nach DIN 7780
Anzugsmoment: 110 Nm
Zulässige Radlast: 500 kg 730 kg
Abrollumfang: U = 2368 mm U = 2368 mm
Radprüfung TÜV Pfalz TÜV Pfalz
55043619 55043719
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
15" Reifen für Suzuki Samurai, SJ 413, SJ 410
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
215/75 R 15 – 100 *) 1), 2), 3), 8)
215 R 15 – 102 *) 1), 2), 3), 7), 8)
215/80 R 15 – 102 *) 1), 2), 3), 7), 8)
225/75 R 15 – 102 *) 1), 2), 3), 4), 7), 8)
235/75 R 15 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Typ: Trak2 Seite 4 von 7
16" Reifen für Suzuki Samurai, SJ 413, SJ 410 und LJ 80
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
205/70 R 16 – 97 *) 1), 2), 3), 8)
205/80 R 16 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
215/70 R 16 – 100 *) 1), 2), 3), 8)
215/75 R 16 – 101 *) 1), 2), 3), 7), 8)
225/65 R 16 – 100 *) 1), 2), 3), 4), 3), 8)
225/70 R 16 – 103 *) 1), 2), 3), 4), 7), 8)
225/75 R 16 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
235/70 R 16 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
15" Reifen für Suzuki Jimny FJ
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
195/80 R 15 – 96 *) 1), 2), 8), 9)
205/75 R 15 – 97 *) 1), 2), 8)
215 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8)
215/80 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8)
215/75 R 15 – 100 *) 1), 2), 7), 8)
225/75 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8)
235/75 R 15 – 105 *) 1), 2), 5), 7), 8)
16" Reifen für Suzuki Jimny FJ
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
205/70 R 16 – 97 *) 1), 2), 8)
205/80 R 16 – 104 *) 1), 2), 5), 7), 8)
215/70 R 16 – 100 *) 1), 2), 8)
215/75 R 16 – 101 *) 1), 2), 5), 7), 8)
225/65 R 16 – 100 *) 1), 2), 5), 7), 8)
225/70 R 16 – 103 *) 1), 2), 5), 7), 8)
225/75 R 16 – 104 *) 1), 2), 5), 7), 8)
235/70 R 16 – 106 *) 1), 2), 4), 5), 7), 8)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Westendstraße 199
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Trak2 Seite 5 von 7
15" Reifen für Suzuki Vitara
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
205/75 R 15 – 97 *) 1), 2), 8), 9)
215 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8), 9)
215/80 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8), 9)
215/75 R 15 – 100 *) 1), 2), 7), 8), 9)
225/75 R 15 – 102 *) 1), 2), 5), 7), 8), 9)
16" Reifen für Suzuki Vitara
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
205/70 R 16 – 97 *) 1), 2), 8)
215/75 R 16 – 101 *) 1), 2), 5), 7), 8)
215/70 R 16 – 100 *) 1), 2), 7), 8)
225/70 R 16 – 103 *) 1), 2), 5), 7), 8)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) … Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber,
Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für
diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
3) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb
der unteren Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45° abgeschnitten werden.
Außerdem müssen die vorderen nach Innen in das Radhaus hineinragenden
Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm unter einem Winkel von 45°
angeschnitten werden, wahlweise können auch vorn verlängerte Federgehänge
(Bolzenabstand mind. 110 mm) eingebaut werden.
4) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsver-
breiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
5) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöher-
legung der Fa. Taubenreuther gemäß Teilegutachten: 18 10 07 2293 für Typ SJ,
Samurai, 410, 413, 08-00090-CP-BWG-xx für Typ Vitara,
20-00004-CP-BWG-xx für Typ Jimny FJ in der jeweils aktuellsten Ausführung. Die
jeweiligen Teilegutachten sind Bestandteil der Abnahme.
6) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge die in den
Fahrzeugpapieren bis einschließlich Schadstoffarm Euro 2 (Schlüsselnummer 00 bis
26) beschrieben sind.
7) Schneeketten sind nicht zulässig.
8) Es sind an der Vorder- und Hinterachse nur Räder eines Typs zulässig.
9) Nur zulässig für Fahrzeuge mit 15“ Serienrädern bzw. Durchmesser der
vorderen Bremsscheiben max. 287 mm“
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: Trak2 Seite 7 von 7
VI. Anlagen
keine
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
München, den 12. 11. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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