TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-10 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 4 10. Neufassung zum T E I L E G U T AC H T E N Nr.: 07-00182-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Adventure 7516 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-10 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Adventure 7516 Radgröße: 7 ½ J x 16 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Adventure 7516 Radgröße 7 ½ J x 16 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 22.08.2007 und 15.02.2007 Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] - WP 7516 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2520 02/2007 - WP 7516 ohne 114,3/6 71,6 30 1050 2550 05/2011 - WP 7516 ohne 120/5 84,1 40 1050 2550 10/2011 - WP 7516 ohne 130/5 84 35 850 2350 02/2007 - WP 7516 ohne 130/5 84,1 35 900 2550 10/2011 - WP 7516 ohne 139,7/5 108,1 40 900 2550 05/2011 - WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 5 925 2400 06/2006 - WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 925 2400 06/2006 - WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 10/2011 - WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 38 900 2400 01/2008 - WP 7516 ohne 139,7/6 106,1 38 1200 2550 10/2011 Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-10 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 3 von 4 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage Ford 01 vom 12.12.2007 Anlage Ford 02 vom 28.02.2012 Anlage Mitsubishi 01 vom 12.09.2007 Anlage Mitsubishi 02 vom 07.01.2008 Anlage Mitsubishi 03 vom 11.02.2010 Anlage Nissan 01 vom 10.07.2008 Anlage Nissan 02 vom 16.12.2008 Anlage Nissan 03 vom 09.12.2008 Anlage SsangYong 01 vom 28.08.2007 Anlage SsangYong 02 vom 28.08.2007 Anlage SsangYong 03 vom 28.08.2007 Anlage SsangYong 04 vom 28.08.2007 Anlage Toyota 01 vom 29.04.2009 Anlage Toyota 02 vom 20.04.2010 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-10 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 4 von 4 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 020 221004 / Tüv Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 28. 02. 2012 AM-HZBW-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Ford 02 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-** (Stand 02/12) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 2 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung: Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4 Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3 ) 255/65 R 16 – 109 *) 1), 2), 4) 255/70 R 16 – 111 *) 1), 2), 4) 265/70 R 16 – 112 *) 1), 2a), 4) 265/75 R 16 – 116 *) 1), 2a), 3), 4) 275/70 R 16 – 114 *) 1), 2a), 3), 4) 31 x 10,50 R 16 - 109 *) 1), 2a), 4) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage Ford 02 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-** (Stand 02/12) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 7516 Seite 2 von 2 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 2a) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] - WP 7516 ohne 139,7/6 93,1 38 1200 2550 10/2011 Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5, Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 110 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage FORD 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 07-00182-CP-FIL-** München, den 28. 02. 2012 AM-HZBW/FIL-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland