TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 07-00182-CP-FIL-35
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 5
35. Neufassung
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 07-00182-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Adventure 7516
des Herstellers : DELTA Geländesport u. Zubehör Handels GMBH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Adventure 7516 Seite 2 von 5
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Adventure WP/7516
Radgröße: 7 ½ J x 16 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Adventure WP/7516
Radgröße 7 ½ J x 16 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 22.08.2007, 25.11.2013, 17.02.2014,
13.11.2014, 05.01.2018, 09.10.2020
Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
- WP 7516 ohne 105/5 65,1 35 900 2400 08/2013
- WP 7516 ohne 108/5 67,1 40 900 2400 08/2013
- WP 7516 ohne 110/5 65,1 30 900 2450 01/2018
- WP 7516 ohne 112/5 71,6 40 900 2400 11/2011
- WP 7516 ohne 112/5 66,6 50 1060 2450 11/2014
- WP 7516 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2520 02/2007
- WP 7516 ohne 114,3/6 71,6 30 1050 2550 05/2011
- WP 7516 ohne 114,3/6 71,6 40 1200 2445 05/2015
- WP 7516 ohne 118/5 71,1 50 1250 2370 11/2019
- WP 7516 ohne 120/5 84,1 35 950 2550 11/2011
- WP 7516 ohne 120/5 84,1 40 1050 2550 11/2011
- WP 7516 ohne 120/5 65,1 45 1000 2550 11/2011
- WP 7516 ohne 120/5 76,1 45 1000 2550 07/2013
- WP 7516 ohne 130/5 71,6 35 850 2350 02/2007
- WP 7516 ohne 130/5 84,1 35 900 2550 11/2011
- WP 7516 ohne 130/5 84,1 50 1250 2370 11/2019
- WP 7516 ohne 130/6 84,1 50 1250 2371 07/2015
- WP 7516 ohne 130/6 84,1 50 1300 2438 11/2019
- WP 7516 ohne 139,7/5 108,0 5 900 2500 02/2018
- WP 7516 ohne 139,7/5 108,1 40 900 2400 05/2011
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 5 925 2400 03/2006
- WP 7516 ohne 139,7/6 106,1 20 1250 2353 05/2015
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 925 2400 06/2006
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Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 04/2014
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 38 900 2400 01/2008
- WP 7516 ohne 139,7/6 106,1 30 1200 2286 04/2014
- WP 7516 ohne 139,7/6 106,1 38 1200 2550 10/2011
- WP 7516 ohne 150/5 110,1 5 1000 2450 10/2014
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.
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VI. Anlagen
Anlage BMW 02 vom 21.11.2012
Anlage Dacia 01 vom 25.06.2021
Anlage FIAT 01 vom 24.02.2022
Anlage Ford 01 vom 21.11.2012
Anlage Ford 02 vom 11.09.2020
Anlage Ford 03 vom 07.03.2014
Anlage GMC 01 vom 16.06.2016
Anlage ISUZU 01 vom 11.12.2014
Anlage ISUZU 02 vom 20.08.2015
Anlage ISUZU 03 vom 12.05.2016
Anlage JEEP 01 vom 23.01.2018
Anlage Lada 01 vom 21.10.2014
Anlage Mercedes 01 vom 22.04.2021
Anlage Mercedes 02 vom 12.01.2016
Anlage Mercedes 03 vom 29.03.2022
Anlage Mitsubishi 01 vom 21.11.2012
Anlage Mitsubishi 02 vom 21.11.2012
Anlage Mitsubishi 03 vom 21.11.2012
Anlage Nissan 01 vom 21.11.2012
Anlage Nissan 02 vom 21.11.2012
Anlage Nissan 03 vom 21.11.2012
Anlage Nissan 04 vom 03.03.2017
Anlage Opel 01 vom 10.03.2014
Anlage Skoda 01 vom 12.08.2014
Anlage SsangYong 01 vom 21.11.2012
Anlage SsangYong 02 vom 21.11.2012
Anlage SsangYong 03 vom 21.11.2012
Anlage SsangYong 04 vom 21.11.2012
Anlage Suzuki 01 vom 14.09.2021
Anlage Toyota 01 vom 21.10.2014
Anlage Toyota 02 vom 21.11.2012
Anlage VW 01 vom 04.04.2013
Anlage VW 02 vom 04.04.2013
Anlage VW 03 vom 11.08.2015
Anlage VW 04 vom 04.09.2018
Anlage VW 05 vom 09.02.2021
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Teilegutachten Nr. 07-00182-CP-FIL-35
Hersteller: Delta GmbH
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / Tüv
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 29.03.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage VW 05 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-**
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. Handelsbezeichnung:
bzw ETG-Nr.:
Volkswagen AG 70 X1BL G 284 Wohnmobil Syncro
70 X1A G 213 LKW Syncro
70 X1B G 206 PKW Syncro
70 X1C G 462 Transporter Syncro
70 X1D G 214 DoKa Transporter Syncro
70 X1BN G 340 Krankenwagen Syncro
70 X12A H 326 LKW Syncro
70 X12B H 306 PKW Syncro
70 X12C H 299 Transporter Syncro
70 X12D H 327 Doka Transporter Syncro
70 X12BL H 322 Wohnmobil Syncro
70 X12BN H 323 Krankenwagen Syncro
70 X02A H 325 LKW
70 X02B H 298 PKW
70 X02C H 297 Transporter
70 X02D H 324 Doka Transporter
70 X02BL H 304 Wohnmobil
70 X02BN H 300 Krankenwagen
7 DB e1*96/79*0067*-- Transporter, Multivan, Caravelle
7 DB e1*98/14*0067*-- California
7 DW e1*96/79*0066*-- California
7 DW e1*98/14*0066*-- California
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 4.)
215/60 R 16 – 99 *) 1), 2), 3), 4a), 9)
215/60 R 16C – 108 *) 1), 2), 3a), 8), 9)
225/60 R 16 – 102 *) 1), 2), 3a), 4c), 6), 7), 9)
225/55 R 16 – 99 *) 1), 2), 3a), 4a), 6), 7), 9)
235/55 R 16 – 98 *) 1), 2), 3a), 4), 5), 6), 7), 9)
3. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
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Anlage VW 05 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-**
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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4. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
Bei Fahrzeugen mit EG-Kontrollgerät ist der Eintrag mehrerer Reifengrößen nur
zulässig, wenn für alle Reifengrößen eine Eichung durchgeführt wurde.
3) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist auf den Vorderachsrädern zulässig.
3a) Die Verwendung Schneeketten ist nicht zulässig.
4) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
einer zulässigen Achslast von 1500kg.
4a) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
einer zulässigen Achslast von 1550kg.
4b) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
einer zulässigen Achslast von 1600kg.
4c) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
einer zulässigen Achslast von 1700kg.
5) Diese Rad - Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der
Fahrwerkshöherlegung der Fa. Taubenreuther gemäß Teilegutachten 18-00156-CP-
BWG-xx der TÜV SÜD Auto Service GmbH in der jeweils aktuellsten Ausführung für
diesen Fahrzeugtyp.
6) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
7) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und
Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
8) Für diese Reifengröße ist eine Freigabe des jeweiligen Reifenherstellers auf der
Maulweite 7,5“ erforderlich.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Anlage VW 05 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-**
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 3 von 3
Fortsetzung zu
4. Hinweise und Auflagen
9) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
- WP 7516 ohne 112/5 57,1 40 900 2400 11/2011
Radbefestigung: 5 Kegelbundschrauben (Kegelwinkel 60°) M14 x 1,5 x 36 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage VW 05 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
07-00182-CP-FIL-**
München, den 09. 02. 2021
AS-CRC-BWG/HEI-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
AT1 vom 13.03.2023
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