TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München
Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03
Hersteller: Delta GmbH
Typ: Adventure 8017 Seite 1 von 6
3. Neufassung
zum
TEILEGUT ACHTEN
Nr.: 07-00200-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Adventure 8017
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Odelzhausen
für das Fahrzeug : Toyota Hilux N25
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
Typ: Adventure 8017 Seite 2 von 6
I. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich Gen - Nr.:
Toyota N 25S Hilux Doppelkabine 75 - 126 L 642
(RSA) N2 (EU,TSAM) Hilux 88 - 126 e11*2007/46*0148*.-.-
Toyota N 25T Hilux X-Tra Cab 75 - 126 L 643
(Thailand) N2 (EU,TMT) Hilux 88 - 126 e11*2007/46*0149*.-.-
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Adventure 8017
Kennz. u. Ausf.: Adventure 8017
Radgröße: 8 J x 17 H2
Einpreßtiefe: + 15 mm
Lochkreis Ø: 139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 110,1 mm
Zentrierart: Bolzenzentrierung
Befestigung: 6 Kegelbundschrauben (Kegel 60°)
Ventile: Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die
weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment: 120 Nm
Zulässige Radlast: 925 kg bei r dyn 0,381 m
Abrollumfang: U = 2400 mm
Radprüfung TÜV Palz / Bestätigung vom 24.08.2006
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Fortsetzung zu
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt IV )
235/65 R 17 – 104 *) 1), 2), 4), 5a)
235/70 R 17 – 107 *) 1), 2), 3), 4), 5a)
245/65 R 17 – 107 *) 1), 2), 4), 5a)
245/70 R 17 – 110 *) 1), 3), 4) 5a)
255/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 4), 5a)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5a)
265/60 R 17 – 108 *) 1), 2), 5a)
265/65 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 5a), 8)
265/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7), 8)
275/55 R 17 – 109 *) 1), 2), 3), 5)
275/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 5)
285/60 R 17 – 114 *) 1), 2), 3), 5), 8)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
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IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber,
Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
3) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße
Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
4) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in
den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht
unterschritten wird.
5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist an der Hinterachse zulässig.
6) Die Konsole der Karosserieaufnahme ist gemäß Montageanleitung zu kürzen und
entsprechend neu zu stabilisieren.
7) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöher
legung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 07-00165-CP-FIL-00 vom 15.08.2007
der Tüv Automotive GmbH. Die entsprechenden Auflagen und Hinweise sind zu
beachten.
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
8) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der
verwendeten Rad- / Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden:
a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen
ausreichender Freigängigkeit zu kürzen.
b) Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw.
Schmutzfänger ist umzulegen oder abzuschneiden. Anschließend muß der
Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung eingeformt werden. (z.B.: mittels
Heißluft)
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
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VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 20. 01. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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