TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 1 von 6 3. Neufassung zum TEILEGUT ACHTEN Nr.: 07-00200-CP-FIL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : Adventure 8017 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Odelzhausen für das Fahrzeug : Toyota Hilux N25 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 2 von 6 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich Gen - Nr.: Toyota N 25S Hilux Doppelkabine 75 - 126 L 642 (RSA) N2 (EU,TSAM) Hilux 88 - 126 e11*2007/46*0148*.-.- Toyota N 25T Hilux X-Tra Cab 75 - 126 L 643 (Thailand) N2 (EU,TMT) Hilux 88 - 126 e11*2007/46*0149*.-.- II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Adventure 8017 Kennz. u. Ausf.: Adventure 8017 Radgröße: 8 J x 17 H2 Einpreßtiefe: + 15 mm Lochkreis Ø: 139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 110,1 mm Zentrierart: Bolzenzentrierung Befestigung: 6 Kegelbundschrauben (Kegel 60°) Ventile: Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Anzugsmoment: 120 Nm Zulässige Radlast: 925 kg bei r dyn 0,381 m Abrollumfang: U = 2400 mm Radprüfung TÜV Palz / Bestätigung vom 24.08.2006 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 3 von 6 Fortsetzung zu II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Reifen Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt IV ) 235/65 R 17 – 104 *) 1), 2), 4), 5a) 235/70 R 17 – 107 *) 1), 2), 3), 4), 5a) 245/65 R 17 – 107 *) 1), 2), 4), 5a) 245/70 R 17 – 110 *) 1), 3), 4) 5a) 255/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 4), 5a) 255/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5a) 265/60 R 17 – 108 *) 1), 2), 5a) 265/65 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 5a), 8) 265/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7), 8) 275/55 R 17 – 109 *) 1), 2), 3), 5) 275/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 5) 285/60 R 17 – 114 *) 1), 2), 3), 5), 8) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 4 von 6 IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. 4) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 5a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist an der Hinterachse zulässig. 6) Die Konsole der Karosserieaufnahme ist gemäß Montageanleitung zu kürzen und entsprechend neu zu stabilisieren. 7) Diese Rad- Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerkshöher legung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 07-00165-CP-FIL-00 vom 15.08.2007 der Tüv Automotive GmbH. Die entsprechenden Auflagen und Hinweise sind zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 5 von 6 Fortsetzung zu IV. Hinweise und Auflagen 8) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten Rad- / Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden: a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit zu kürzen. b) Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw. Schmutzfänger ist umzulegen oder abzuschneiden. Anschließend muß der Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung eingeformt werden. (z.B.: mittels Heißluft) Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Keine Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D – 80686 München Teilegutachten Nr.: 07-00200-CP-FIL-03 Hersteller: Delta GmbH Typ: Adventure 8017 Seite 6 von 6 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 20. 01. 2012 AM-HZBW-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland