TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 07-00305-CP-FIL-41
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Adventure 8017 Seite 1 von 6
41. Neufassung
zu
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 07-00305-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Adventure 8017
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Adventure 8017 Seite 2 von 6
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Adventure 8017
Radgröße: 8 J x 17 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Adventure 8017
Radgröße 8 J x 17 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigungen vom 26.11.2009, 06.12.2010, 07.07.2011
und 17.07.2012, 03.04.2014, 15.12.2014, 11.03.2015, 20.05.2015,
14.07.2016, 12.12.2016, 21.11.2017, 13.09.20219
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
105/5 Adventure/WP 8017 ohne 105/5 65,2 35 900 2400 07/13
108/5 Adventure/WP 8017 ohne 108/5 71,6 40 800 2400 04/12
112/5 Adventure/WP 8017 ohne 112/5 57,1 40 800 2400 02/10
112/5 Adventure/WP 8017 ohne 112/5 66,6 40 1100 2550 07/18
112/5 Adventure/WP 8017 ohne 112/5 66,6 45 1100 2550 05/19
114,3/5 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/5 71,6 35 900 2400 02/10
114,3/5 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/5 71,6 40 800 2400 04/11
115/5 Adventure/WP 8017 ohne 115/5 70,3 35 800 2400 02/10
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 65,1 45 1000 2550 07/13
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 65,1 45 1100 2368 07/13
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 65,1 57,5 1100 2288 04/15
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 12,5 950 2700 02/12
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 15 950 2700 02/10
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 40 1050 2700 02/11
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 42,5 930 2550 02/10
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 45 930 2550 04/11
120/5 Adventure/WP 8017 ohne 120/5 84,1 50 930 2550 04/11
127/5 Adventure/WP 8017 ohne 127/5 71,6 40 900 2550 02/11
114,3/6 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/6 76 10 1050 2550 02/11
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Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl ) [mm] [kg] [mm]
114,3/6 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/6 66,1 30 1050 2550 02/11
114,3/6 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/6 66,1 30 1180 2328 04/15
114,3/6 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/6 66,1 35 1250 2328 07/16
114,3/6 Adventure/WP 8017 ohne 114,3/6 76 40 900 2550 07/16
130/5 Adventure/WP 8017 ohne 130/5 84,1 40 1000 2550 04/11
130/5 Adventure/WP 8017 ohne 130/5 84,1 45 1000 2550 04/11
130/6 Adventure/WP 8017 ohne 130/6 84,1 50 1215 2368 04/17
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 5 950 2550 04/11
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 5 1120 2368 11/13
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 15 925 2400 02/10
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 30 925 2450 02/10
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 04/11
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 30 1150 2368 11/15
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 67,1 30 1050 2550 07/15
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 40 1050 2550 02/11
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 45 1050 2550 02/11
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 50 1100 2368 04/15
139,7/6 Adventure/WP 8017 ohne 139,7/6 110,1 50 1200 2368 10/15
165,1/5 Adventure/WP 8017 ohne 165,1/5 115,1 20 1100 2550 02/11
) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage BMW 01 vom 13.11.2013
Anlage BMW 02 vom 13.11.2013
Anlage Dodge 01 vom 13.11.2013
Anlage Dodge 02 vom 13.11.2013
Anlage Chevrolet 01 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 01 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 02 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 03 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 04 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 05 vom 13.11.2013
Anlage Chrysler 06 vom 13.11.2013
Anlage Ford 01 vom 13.11.2013
Anlage Ford 02 vom 13.11.2013
Anlage Ford 03 vom 08.08.2019
Anlage Ford 04 vom 08.08.2019
Anlage Hyundai 01 vom 13.11.2013
Anlage Hyundai 02 vom 13.11.2013
Anlage Hyundai 03 vom 13.11.2013
Anlage Hyundai 04 vom 13.11.2013
Anlage Hyundai 05 vom 13.11.2013
Anlage Honda 01 vom 13.11.2013
Anlage Honda 02 vom 13.11.2013
Anlage ISUZU 01 vom 13.11.2013
Anlage ISUZU 02 vom 21.10.2014
Anlage KIA 01 vom 13.11.2013
Anlage Jaguar 01 vom 17.01.2017
Anlage Mazda 01 vom 13.11.2013
Anlage Mazda 02 vom 23.05.2014
Anlage Mercedes 01 vom 11.01.2018
Anlage Mercedes 02 vom 27.02.2018
Anlage Mercedes 03 vom 21.03.2019
Anlage Mercedes 04 vom 21.03.2019
Anlage Mercedes 05 vom 24.03.2020
Anlage MINI 01 vom 13.11.2013
Anlage MINI 02 vom 06.12.2019
Anlage MMC 01 vom 13.11.2013
Anlage MMC 02 vom 13.11.2013
Anlage MMC 03 vom 13.11.2013
Anlage MMC 04 vom 13.11.2013
Anlage MMC 05 vom 13.11.2013
Anlage MMC 06 vom 04.10.2016
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Teilegutachten Nr. 07-00305-CP-FIL-41
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Typ: Adventure 8017 Seite 5 von 6
Fortsetzung zu
VI. Anlagen
Anlage Nissan 01 vom 09.06.2015
Anlage Nissan 02 vom 13.11.2013
Anlage Nissan 03 vom 13.11.2013
Anlage Nissan 04 vom 13.11.2013
Anlage Nissan 05 vom 12.03.2015
Anlage Nissan 06 vom 07.09.2018
Anlage Nissan 07 vom 07.09.2018
Anlage Renault 01 vom 13.11.2013
Anlage Rover 01 vom 13.11.2013
Anlage Rover 02 vom 23.05.2014
Anlage Rover 03 vom 21.10.2014
Anlage Rover 04 vom 25.08.2015
Anlage Seat 01 vom 09.08.2017
Anlage Skoda 01 vom 13.11.2013
Anlage Suzuki 01 vom 13.11.2013
Anlage Toyota 01 vom 13.11.2013
Anlage Toyota 02 vom 13.11.2013
Anlage Toyota 03 vom 13.11.2013
Anlage Toyota 04 vom 03.11.2016
Anlage Toyota 05 vom 13.11.2013
Anlage Toyota 06 vom 08.08.2019
Anlage VW 01 vom 25.09.2018
Anlage VW 02 vom 25.09.2018
Anlage VW 03 vom 25.09.2018
Anlage VW 04 vom 17.02.2017
Anlage VW 05 vom 25.09.2018
Anlage VW 06 vom 25.09.2018
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Hersteller: Delta GmbH
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Typ: Adventure 8017 Seite 6 von 6
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 24.03.2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage Mercedes 05 zum Teilegutachten Nr.: 08-00305-CP-FIL -** (Stand 03/20)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 8017 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.:
Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*--
906 BA 35 e1*2007/46*0300*--
906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*--
906 BB 35 e1*2007/46*0301*--
906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*--
906 BA 50 e1*2007/46*0294*--
906 BB 50 e1*2007/46*0296*--
906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*--
906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Baumuster 907: 4. – 6. Stelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer z.B.
WDD907635P009258
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Heck- oder Allradantrieb.
Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3)
235/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 8)
245/55 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 8)
255/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 7), 8)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5b) 6), 7) 8)
255/65 R 17 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5d) 6), 7) 8)
265/65 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 4), 5c) 6), 7), 8)
265/65 R 17 – 116 *) 1), 2), 3), 4), 5e), 6), 7), 8)
265/65 R 17 – 120 *) 1), 2), 3), 4), 5e), 6), 7), 8)
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Anlage Mercedes 05 zum Teilegutachten Nr.: 08-00305-CP-FIL -** (Stand 03/20)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 8017 Seite 2 von 3
3. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1900kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1120kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2430kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC).
7) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
255/65R17 bzw. 265/65R17 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf
255/65R17 bzw. 265/65R17 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der
zulässigen Toleranzen liegen.
8) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb können an der Hinterachse wahlweise auch 25 mm
Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006 SC25 verbaut
werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom
12.06.2019. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichender Radabdeckung
erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
Wohnaufbau)
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Anlage Mercedes 05 zum Teilegutachten Nr.: 08-00305-CP-FIL -** (Stand 03/20)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 8017 Seite 3 von 3
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. ab
Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- Prod.
ring [mm] / [mm] tiefe last umfang datum
-zahl [mm] [kg] [mm]
130/6 Adventure/WP 8017 ohne 130/6 84,1 50 1215 2368 04/17
Radbefestigung: Serienmäßige Radschrauben M 14 x 1,5 x 27 mm, Kugelbund
Anzugsmoment: 180 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Mercedes 05 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
07-00305-CP-FIL-**
München, den 24. 03. 2020
AS-AUT-BWG/HEI-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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