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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:              10-00494-CP-BWG-01
Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             Pathfinder 18                                         Seite 1 von 5

                                          1. Neufassung
                                               zum
                                  TEILEGUTACHTEN
                                     Nr.: 10-00494-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil /
den Änderungsumfang                       :   Sonderräder und Reifen

vom Typ                                   :   Pathfinder 18
des Herstellers                           :   Delta GmbH
                                              Dorfstraße 8
                                              D – 85235 Unterumbach

für das Fahrzeug                          :   VW Amarok

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis; bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Teilegutachten Nr.:                  10-00494-CP-BWG-01
Hersteller:                          Delta GmbH
Typ:                                 Pathfinder 18                                            Seite 2 von 5


I.     Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:        Typ:      kW-Bereich       Gen-Nr.:                      Bezeichnung:

Volkswagen AG (D)          2H        90 - 133         e1*2007/46*0356*--            Amarok

                           2HS2                       e1*2007/46*0750*--

II.    Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                              AZ Alloy Wheels S.r.l. (I)
Art:                                  Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                       und beidseitigem Hump.
Typ:                                                        Pathfinder 18
Kennz. u. Ausf.:                                     Pathfinder 18 Ausf. LK 5x120
Radgröße:                                                   8 ½ J x 18 H2
Einpreßtiefe:                                + 40 mm                                + 45 mm
Lochkreis Ø:                                      120 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                72,6 mm                                65,1 mm
Zentrierart:                          Zentrierring 72,6 – 65,1              Mittenzentrierung
Befestigung:                             5 Kegelbundschrauben mit losem Kegel (Kegel 60°)
Ventile:                          Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die
                                  weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
                                  entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
                                  11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment:                                                   140 Nm
Zulässige Radlast:                                               930 kg
Abrollumfang:                                               U = 2300 mm
Radprüfung                                      TÜV Pfalz / Bestätigung vom 04.11.2010




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Teilegutachten Nr.:               10-00494-CP-BWG-01
Hersteller:                       Delta GmbH
Typ:                              Pathfinder 18                                         Seite 3 von 5

Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

         Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 40
                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt IV )
              255/55 R 18 – 109 *)                                    1), 2), 3a)

              285/50 R 18 – 109 *)                                    1), 2a), 3)

         Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 45
                                                              Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt 3 )
              255/55 R 18 – 109 *)                                    1), 2), 3a)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit

keine

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
        Die     Eignung      der   verwendeten    Reifen,    insbesondere    der   erforderliche
        Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
        Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
        Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
        Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
        ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete       Art    darauf   hinzuweisen     (Luftdruckaufkleber,   Ergänzen      der
        Bedienungsanleitung).
2)      An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
        geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
        Radabdeckung herzustellen.
        Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
        anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage
        VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
        FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
        Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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Hersteller:                       Delta GmbH
Typ:                              Pathfinder 18                                         Seite 4 von 5

        Fortsetzung zu
IV.     Hinweise und Auflagen
2a)     An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
        geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
        freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
        der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.      Anlagen
Keine




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Hersteller:                      Delta GmbH
Typ:                             Pathfinder 18                                         Seite 5 von 5


VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / Tüv
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 16. 07. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




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