TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-08 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 1 von 4 8. Neufassung zu T E I L E G U T AC H T E N Nr.: 08-00347-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Adventure 8518 des Herstellers : Delta GmbH Dorfstraße 8 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-08 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Adventure / WP 8518 Radgröße: 8 ½ J x 18 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Adventure WP 8518 Radgröße 8,5 J x 18 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 16.12.2009 und 24.03.2011 lfd. Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Nr.: Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 1. 139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 30 925 2400 2. 139,7/6 - ohne 139,7/6 110,1 15 925 2520 3. 130/6 - ohne 130/6 84,0 50 1130 2260 3a. 130/6 - ohne 130/6 89,1 50 1200 2260 4. 120,65/5 - ohne 120,65/5 72,6 42 950 2300 4a. 120/5 - ohne 120/5 72,6 42 950 2300 5. 108/5 - ohne 108/5 63,4 42 850 2300 6. 120/5 - ohne 120/5 84,1 40 930 2550 7. 120/5 - ohne 120/5 84,1 42,5 930 2550 8. 120/5 - ohne 120/5 84,1 45 930 2550 9. 114,3/6 - ohne 114,3/6 71,6 25 950 2550 10. 114,3/6 - ohne 114,3/6 71,6 27,5 950 2550 11. 114,3/6 - ohne 114,3/6 76 30 1050 2550 12. 127/5 - ohne 127/5/5 71,6 40 900 2550 13. 139,7 - ohne 139,7/6 110,1 40 1050 2550 14. 127/5 - ohne 127/5 84,1 47,5 950 2550 Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-08 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 3 von 4 Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft. Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage BMW 01 vom 17.01.2011 Anlage BMW 02 vom 17.01.2011 Anlage BMW 03 vom 17.01.2011 Anlage FORD 01 vom 17.01.2011 Anlage FORD 02 vom 17.01.2011 Anlage FORD 03 vom 17.01.2011 Anlage FORD 04 vom 17.01.2011 Anlage Hyundai 01 vom 14.12.2011 Anlage Jaguar 01 vom 17.01.2011 Anlage Jaguar 02 vom 17.01.2011 Anlage Jeep 01 vom 11.07.2011 Anlage Jeep 02 vom 11.11.2011 Anlage Jeep 03 vom 14.12.2011 Anlage Land Rover 02 vom 15.02.2012 Anlage Land Rover 03 vom 05.03.2012 Anlage Land Rover 04 vom 17.01.2011 Anlage Land Rover 05 vom 23.02.2012 Anlage Nissan 01 vom 11.07.2011 Anlage Toyota 01 vom 09.11.2011 Anlage Toyota 02 vom 23.11.2011 Anlage Toyota 03 vom 17.01.2011 Anlage VW 01 vom 17.04.2012 Anlage VW 03 vom 28.02.2012 Anlage VW 04 vom 16.03.2012 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-08 Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 4 von 4 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 17. 04. 2012 AM-HZBW-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-** (Stand 03/12) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung: Volkswagen AG (D) 2H 90 - 133 e1*2007/46*0356*-- Amarok Volkswagen AG (D) 2HS2 90 - 133 e1*2007/46*0750*-- Amarok 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 40 Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3 ) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3a), 5) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 3), 5) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5) 275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 5) 275/65 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 5) 285/55 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 5) Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 42,5 Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3 ) 235/60 R 18 – 107 *) 1), 2), 3a), 5) 235/65 R 18 – 106 *) 1), 2), 3a), 4) 5) 245/60 R 18 – 105 *) 1), 2), 3a), 5) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3a), 5) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 3), 5) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5) Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-** (Stand 03/12) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 2 von 3 Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 45 Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3 ) 235/60 R 18 – 107 *) 1), 2b), 3a), 5) 235/65 R 18 – 106 *) 1), 2b), 3a), 4), 5) 245/60 R 18 – 105 *) 1), 2), 3a), 5) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3a), 5) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 3), 5) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 2b) An den Radhäusern von Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Automotive GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-** (Stand 03/12) Hersteller: Delta 4x4 GmbH Typ: Adventure 8518 Seite 3 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 3) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 3a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, ass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 5) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Nr.: Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 6. 120/5 - 84,1 – 65,1 120/5 65,1 40 930 2550 7. 120/5 - 84,1 – 65,1 120/5 65,1 42,5 930 2550 8. 120/5 - 84,1 – 65,1 120/5 65,1 45 930 2550 Radbefestigung: Radschrauben mit beweglicher Kugelkalotte M 14 x 1,5, Anzugsmoment: nach Fahrzeugherstellervorgabe 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage VW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 08-00347-CP-BWG-** München, den 17. 04. 2012 AM-HZBW-Sz DEL Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland