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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Teilegutachten Nr.:        08-00347-CP-BWG-08
Hersteller:                Delta 4x4 GmbH
Typ:                       Adventure 8518                                               Seite 1 von 4

                                           8. Neufassung
                                                 zu
                                T E I L E G U T AC H T E N
                                      Nr.: 08-00347-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Adventure 8518

des Herstellers                        :    Delta GmbH
                                            Dorfstraße 8
                                            D – 85235 Unterumbach

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Teilegutachten Nr.:        08-00347-CP-BWG-08
Hersteller:                Delta 4x4 GmbH
Typ:                       Adventure 8518                                               Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                          Delta 4x4 GmbH (D)
Art:                              Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                   und beidseitigem Hump.
Typ:                                                Adventure / WP 8518
Radgröße:                                               8 ½ J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                   Adventure WP 8518
Radgröße                                               8,5 J x 18 H2
Lochkreis                                                  (s.U.)
Mittenloch                                                 (s.U.)
Einpreßtiefe                                               (s.U.)
Herstellercode                                                -
Herstelldatum                                     - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                              120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile:                       Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                      TÜV Pfalz, Bestätigung vom 16.12.2009 und 24.03.2011

lfd. Ausf.        Kennzeichnung      Kennzeichnung      Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.
Nr.:              Rad                Zentrierring       kreis       loch   preß     Rad    Abroll-
                                                        [mm] /      [mm] tiefe      last   umfang
                                                        -zahl              [mm]     [kg]   [mm]
1.    139,7/6     -                  ohne               139,7/6     110,1 30        925    2400
2.    139,7/6     -                  ohne               139,7/6     110,1 15        925    2520
3.    130/6       -                  ohne               130/6       84,0 50         1130   2260
3a.   130/6       -                  ohne               130/6       89,1 50         1200   2260
4.    120,65/5    -                  ohne               120,65/5    72,6 42         950    2300
4a.   120/5       -                  ohne               120/5       72,6 42         950    2300
5.    108/5       -                  ohne               108/5       63,4 42         850    2300
6.    120/5       -                  ohne               120/5       84,1 40         930    2550
7.    120/5       -                  ohne               120/5       84,1 42,5       930    2550
8.    120/5       -                  ohne               120/5       84,1 45         930    2550
9.    114,3/6     -                  ohne               114,3/6     71,6 25         950    2550
10.   114,3/6     -                  ohne               114,3/6     71,6 27,5       950    2550
11.   114,3/6     -                  ohne               114,3/6     76     30       1050   2550
12.   127/5       -                  ohne               127/5/5     71,6 40         900    2550
13.   139,7       -                  ohne               139,7/6     110,1 40        1050   2550
14.   127/5       -                  ohne               127/5       84,1 47,5       950    2550
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.


                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Typ:                       Adventure 8518                                               Seite 3 von 4

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Anlage BMW 01                                     vom 17.01.2011
Anlage BMW 02                                     vom 17.01.2011
Anlage BMW 03                                     vom 17.01.2011
Anlage FORD 01                                    vom 17.01.2011
Anlage FORD 02                                    vom 17.01.2011
Anlage FORD 03                                    vom 17.01.2011
Anlage FORD 04                                    vom 17.01.2011
Anlage Hyundai 01                                 vom 14.12.2011
Anlage Jaguar 01                                  vom 17.01.2011
Anlage Jaguar 02                                  vom 17.01.2011
Anlage Jeep 01                                    vom 11.07.2011
Anlage Jeep 02                                    vom 11.11.2011
Anlage Jeep 03                                    vom 14.12.2011
Anlage Land Rover 02                              vom 15.02.2012
Anlage Land Rover 03                              vom 05.03.2012
Anlage Land Rover 04                              vom 17.01.2011
Anlage Land Rover 05                              vom 23.02.2012
Anlage Nissan 01                                  vom 11.07.2011
Anlage Toyota 01                                  vom 09.11.2011
Anlage Toyota 02                                  vom 23.11.2011
Anlage Toyota 03                                  vom 17.01.2011
Anlage VW 01                                      vom 17.04.2012
Anlage VW 03                                      vom 28.02.2012
Anlage VW 04                                      vom 16.03.2012




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Hersteller:                Delta 4x4 GmbH
Typ:                       Adventure 8518                                               Seite 4 von 4

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 17. 04. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




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Anlage VW 01                zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-**                  (Stand 03/12)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 8518                                              Seite 1 von 3

1.     Verwendungsbereich:

Fahrzeughersteller:       Typ:    kW-Bereich      Gen-Nr.:                    Bezeichnung:

Volkswagen AG (D)         2H      90 - 133        e1*2007/46*0356*--          Amarok

Volkswagen AG (D)         2HS2    90 - 133        e1*2007/46*0750*--          Amarok

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 40
                                                              Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt 3 )
               255/55 R 18 – 109 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               255/60 R 18 – 108 *)                                  1), 2), 3), 5)

               265/60 R 18 – 110 *)                                1), 2), 3), 4), 5)

               265/65 R 18 – 114 *)                                1), 2), 3), 4), 5)

               275/60 R 18 – 113 *)                                 1), 2a), 3), 5)

               275/65 R 18 – 116 *)                                 1), 2a), 3), 5)

               285/55 R 18 – 113 *)                               1), 2a), 3), 4), 5)

Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 42,5
                                                              Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt 3 )

               235/60 R 18 – 107 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               235/65 R 18 – 106 *)                                1), 2), 3a), 4) 5)

               245/60 R 18 – 105 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               255/55 R 18 – 109 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               255/60 R 18 – 108 *)                                  1), 2), 3), 5)

               265/60 R 18 – 110 *)                                1), 2), 3), 4), 5)

               265/65 R 18 – 114 *)                                1), 2), 3), 4), 5)



                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage VW 01              zum Teilegutachten Nr.: 08-00347-CP-BWG-**                     (Stand 03/12)
Hersteller:               Delta 4x4 GmbH
Typ:                      Adventure 8518                                                 Seite 2 von 3

Reifen bei Verwendung der Räder mit Einpresstiefe 45
                                                              Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt 3 )

               235/60 R 18 – 107 *)                                1), 2b), 3a), 5)

               235/65 R 18 – 106 *)                               1), 2b), 3a), 4), 5)

               245/60 R 18 – 105 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               255/55 R 18 – 109 *)                                 1), 2), 3a), 5)

               255/60 R 18 – 108 *)                                  1), 2), 3), 5)

               265/60 R 18 – 110 *)                                1), 2), 3), 4), 5)

               265/65 R 18 – 114 *)                                1), 2), 3), 4), 5)

3.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
      Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
      Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
      den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
      Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
      elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
      nachzuweisen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete      Art     darauf  hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
      geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
      Radabdeckung herzustellen.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
      anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage
      VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
      FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
      Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
2a)   An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
2b)   An den Radhäusern von Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist
      durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine
      ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
      Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass
      die Radabdeckung ausreichend ist.

                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller:               Delta 4x4 GmbH
Typ:                      Adventure 8518                                              Seite 3 von 3

       Fortsetzung zu
3.     Auflagen und Hinweise:
3)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
3a)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
      freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
      der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4)    Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, ass die Tachometereinstellung auch für
      diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
5)    Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Ausf.      Kennzeichnung       Kennzeichnung      Loch-       Mitten Ein-    zul.    zul.
Nr.:            Rad                 Zentrierring       kreis       loch   preß    Rad     Abroll-
                                                       [mm] /      [mm] tiefe     last    umfang
                                                       -zahl              [mm]    [kg]    [mm]
6.    120/5     -                   84,1 – 65,1        120/5       65,1 40        930     2550
7.    120/5     -                   84,1 – 65,1        120/5       65,1 42,5      930     2550
8.    120/5     -                   84,1 – 65,1        120/5       65,1 45        930     2550
Radbefestigung:           Radschrauben mit beweglicher Kugelkalotte M 14 x 1,5,
Anzugsmoment:             nach Fahrzeugherstellervorgabe

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage VW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
08-00347-CP-BWG-**

München, den 17. 04. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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