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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Teilegutachten Nr.:         14-00193-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 85x19                                                     Seite 1 von 4

                                             2. Neufassung
                                                  zum
                                 T E I L E G U T AC H T E N
                                       Nr.: 14-00193-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                       :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                  :    Adventure WP 8519

des Herstellers                          :    Delta GmbH
                                              Dorfstraße 8
                                              D – 85235 Unterumbach

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr.:         14-00193-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 85x19                                                     Seite 2 von 4

I.      Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                           Delta 4x4 GmbH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                   Adventure 85 x 19
Kennz. u. Ausf.:                                          WP 85 x 19
Radgröße:                                                8 ½ J x 19 H2
Kennzeichnung:                          Vorderseite                           Rückseite
                            (Die Kennzeichnung an der
                            Vorderseite ist nur vorhanden,
                            wenn die Räder durch den
                            Antragsteller bearbeitet wurden.
                            In diesem Fall sind die Angaben,
                            die an der Vorderseite eingraviert
                            wurden auf         der   Rückseite
                            ungültig bzw. nicht vorhanden)
Kennzeichnung:                                                                Adventure
                                                                             WP 85 x 19
Herstellerzeichen                                                                     Germany
Radgröße                                                                    8,5 J x 19 H2
Lochkreis                                 LK (s.U)                          P.C.D (s.U.)
Mittenloch )                            ML (s.U.)                             C (s.U.)
Einpreßtiefe                             ET (s.U.)                           offset (s.U.)
Herstellercode                                                                     -
Herstelldatum                   - WW (Woche) / JJ (Jahr)             - JJ (Jahr) / MM (Monat) -
Anzugsmoment:                                120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile:                       Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                  TÜV Pfalz, 14-0148-A00-V03 vom 12.06.2014 und Bestätigung vom
                                                    30.12.2014, 28.09.2015
Ausf.      Kennzeichnung Rad         Kennz.    Loch-          Mitten   Ein-    zul.    zul.         Ab
                                     Zentrier- kreis          loch     preß    Rad     Abroll-      Prod.
                                     ring      [mm] /         [mm]     tiefe   last    umfang       datum
                                               -zahl          )       [mm]    [kg]    [mm]
108/5      WP 85x19                  ohne      108/5          63,4     40      900     2300         11//12
120/5      WP 85x19                  ohne      120/5          72,6     40      950     2550         11//12
120/5      WP 85x19                  ohne      120/5          84,1     40      950     2550         11//12
114,3/6    WP 85x19                  ohne      114,3/6        76,1     30      950     2550         09//14
139,7/6    WP 85x19                  ohne      139,7/6        110,1    15      950     2550         12//14
139,7/6    WP 85x19                  ohne      139,7/6        110,1    30      950     2550         11//12
139,7/6    WP 85x19                  ohne      139,7/6        110,1    50      1100    2445         09//14
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.


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Teilegutachten Nr.:         14-00193-CP-BWG-02
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Typ:                        Adventure 85x19                                                     Seite 3 von 4

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
Anlage Ford 01                                      vom 03.08.2015
Anlage Ford 02                                      vom 02.09.2015
Anlage Ford 03                                      vom 11.04.2016
Anlage Isuzu 01                                     vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 01                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 02                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 03                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 04                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 05                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 06                                vom 12.12.2013
Anlage Land Rover 07                                vom 24.08.2015
Anlage MMC 01                                       vom 11.08.2015
Anlage MMC 02                                       vom 11.08.2015
Anlage MMC 03                                       vom 11.08.2015
Anlage Nissan 01                                    vom 11.08.2015
Anlage VW 01                                        vom 03.08.2015




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Teilegutachten Nr.:         14-00193-CP-BWG-02
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 85x19                                                     Seite 4 von 4

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 11. 04. 2016
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Delta


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




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Anlage Ford 01              zum Teilegutachten Nr.: 14-00193-CP-BWG-**                          (Stand 08/15)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 8519                                                      Seite 1 von 2

1.     Verwendungsbereich:

 Fahrzeughersteller:          Typ:      kW-Bereich        Gen.-Nr.:                   Bzeichnung:

 Mazda Motor Corp. (J)        UP        110 - 147         e11*2007/46*0155*- -        BT 50 4x4

 Ford (AUS)                   2 AB      110 - 147         e11*2007/46*0154*- -        Ranger 4x4

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                   Auflagen und Hinweise
                                                                       (siehe Punkt 3.)
                 255/55 R 19 – 107 *)                                       1), 4), 5)

                 265/55 R 19 – 109 *)                                      1), 2), 4), 5)

                 255/60 R 19 – 109 *)                                      1), 3), 4), 5)

3.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
      durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
      Je   nach    Rüstzustand    des   Fahrzeuges      (z.   B.    Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)   kann     es     möglich   sein,    daß    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
      für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage Ford 01              zum Teilegutachten Nr.: 14-00193-CP-BWG-**                          (Stand 08/15)
Hersteller:                 Delta 4x4 GmbH
Typ:                        Adventure 8519                                                      Seite 2 von 2

         Fortsetzung zu
3.       Auflagen und Hinweise:
5)      Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Kennzeichnung Rad         Kennz.    Loch-         Mitten Ein-      zul.    zul.         Ab
                                      Zentrier- kreis         loch   preß      Rad     Abroll-      Prod.
                                      ring      [mm] /        [mm] tiefe       last    umfang       datum
                                                -zahl                [mm]      [kg]    [mm]
139,7/6     WP 85x19                  ohne      139,7/6       93,1 50          1100    2445         09//14
Radbefestigung:              Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                110 Nm

4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage FORD 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
14-00193-CP-BWG-**

München, den 11. 04. 2016
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DEL


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland