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							               Gutachten 366-0354-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54178
               ANLAGE: 12 MAZDA                                                     Radtyp: TAO9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 54,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                               Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                               Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TAO9J0BA545EK67 PCD114.3 ET54.5                ohne                        67,1                     755      2297    05/22
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               TAO9J0BP545EK67 PCD114.3 ET54.5                ohne                        67,1                    755      2297     05/22
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54178*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 132 225/40R19 93                                       ab
                GHE          e13*2007/46*1075*..                                                             e13*2007/46*1075*02;
                                                                                                             ab
                                                                                                             e1*2001/116*0448*06;
                                                                                                             bis Mj.2012;
                                                                                                             Stufenheck;
                                                                                                             Schrägheck;
                                                                                                             Frontantrieb; nur
                                                                                                             Mazda 6;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74C; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0354-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54178
               ANLAGE: 12 MAZDA                                                  Radtyp: TAO9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93                                    bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                                         Mazda 6;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 136    225/40R19 93                                nur bis
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                                         e13*2007/46*1075*01;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e1*2001/116*0448*05;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                                         Mazda 6;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54178*03




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0354-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54178
               ANLAGE: 12 MAZDA                                                  Radtyp: TAO9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.02.2024
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zuläss ig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 54178*03




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.