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							               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                      Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2024
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                               Fahrzeughersteller               DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                                MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 39
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               TAR0P8BA39EA66          PCD112 ET39             ohne                       66,6                     890      2275    06/23
               6
               TAR0P8BP39EA66          PCD112 ET39             ohne                       66,6                    890      2275     06/23
               6
               TAR0P8SA39EA66          PCD112 ET39             ohne                       66,6                    890      2275     06/23
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 54767*01




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                            MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilw eise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TAR0K KBA: 54574 Lochkreis: 5x112 ET:                    27 oder
               Radtyp: TAR0L KBA: 54578 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
               Radtyp: TAR0L KBA: 54578 Lochkreis: 5x112 ET:                    40 oder
               Radtyp: TAR0M KBA: 54577 Lochkreis: 5x112 ET:                    42

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA66, KA7E, KA7F, KBZ6
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R2EW; (Kugelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : R1EC; R2CS; 204; E2EQEW; 218; R2CLECA; 204 X; 231; 221;
                                                            215; R2CW; 230; E2EQEW; F2CLA; 251; F2B; 166; E2EQEW ; 212;
                                                            164 AMG; 164
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 218; 230; 231
                                                        140 Nm für Typ : F2CLA
                                                        150 Nm für Typ : E2EQEW; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW; R2EW;
                                                        164; 164 AMG; 166; 215; 221; 251
                                                        150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                        150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 255/40R20 97  11A; 24C; 24D; 26B;              GLA-KLASSE;
                                                                       26N                              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 255/40R20 97       11A; 24C; 24D; 26B;       GLB-KLASSE;
                                                                              26N                       Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A
§22 54767*01




               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94       11A; 24D; 27B; 27H;       nicht All-Terrain;
                                                                              5HI; 57F; 67J; KA66;      nicht C 300 e; nicht
                                                                              KA7E; KA7F                C 300 de; nicht C 300
                                                            295/25R20 95      DBV; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC;
                                                                              27F; 5HR; 57F; 58E;       Kombilimousine;
                                                                              KA66; KA7E                Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76B
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94      11A; 24D; 27B; 27H;       nicht C 300 e; nicht
                                                                              5HI; 57F; 67J; KA66;      C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                              KA7E; KA7F                C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            295/25R20 95      DBV; 11A; 24D; 27B;       C 300 de; nicht C 300
                                                                              27F; 5HR; 57F; 58E;       de 4MATIC; Limousine;
                                                                              KA66; KA7E                Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/30R20 94Y        XFA; 11A; 244; 247;       Nur Baureihe 205;
                                                                              27B; 27F; 57F; KA7F       Cabrio;
                                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                        7BU; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 265/30R20 94Y      XFA; 11A; 244; 247;       Nur Baureihe 205; nur
                                                                              27B; 27F; 57F; KA66       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            295/25R20 95      11A; 24D; 27B; 27F;       Allradantrieb; nicht
                                                                              57F; 58E; KA66            Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                        7BU; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 77E; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
§22 54767*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 265/30R20 94      11A; 24M; 242; 245;       AMG CLA 45; AMG
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F        CLA
                                                                                                        45S; Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A
               F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       265/30R20 94      11A; 24C; 24D; 26J;       AMG CLA 35; Kombi;
                                                                              27B; 27F                  Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/30R20 97       GAB; 11A; 24D; 27F;       nicht e-/de Modelle
                                                                              57F; KA7E; KA7F;          (PHEV); Coupe;
                                                                              KBZ6                      Allradantrieb;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 24D; 27F;       Heckantrieb;
                                                                              57F; KA7E; KA7F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KBZ6                      12A; 51A; 7PI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76B; 768




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 280        275/30R20 97      GAB; 11A; 24D; 27F;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                              57F; KA7E; KA7F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KBZ6                      12A; 51A; 7PI; 71C;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 24D; 27F;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              57F; KA7E; KA7F;          74A; 76B; 768; 97H
                                                                              KBZ6

               Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
               215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 255/35R20 97W CF6; 11A; 22F; 22L;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24D; 57F; KA7E; KA7F 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76B

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95         11A; 22B; 248; 270;       nicht AMG Sportpaket;
                                                                              57F; 6A2; 68I; KA7E       Coupe; 4-türig;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 71C;
§22 54767*01




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76B; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;             Coupé; Cabrio;
                                                                        244; 247; 27F; 57F;             Allradantrieb;
                                                                        KA66; KA7E; KA7F                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R20 95W YAQ; 11A; 22Q; 244;           12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                          247; 27F; 57F; KA66;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                          KA7E; KA7F                    74A; 76B
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 275/35R20 98  GAF; 11A; 24M; 57F;           nicht E 300 e; nicht
                                                                          KA66; KA7E                    E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PI; 7UE;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 768




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97        GAB; YAT; 11A; 22Q;       Baureihe W213; nicht
                                                                              244; 247; 27F; 57F;       E300de; Allradantrieb;
                                                                              KA66; KA7E; KA7F          Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R20 99      YAQ; 11A; 22Q; 244;       12A; 51A; 7AC; 7MT;
                                                                              247; 27F; 57F; KA66;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                              KA7E; KA7F                73C; 74A; 76B; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/40R20 101      11A; 24J; 248; 5KK    nicht AMG EQE 43
                                                           265/35R20 99       11A; 24J; 244; 247;   4MATIC; Limousine;
                                                                              5JK                   Allradantrieb;
                                                            265/40R20 104     11A; 24J; 244; 247    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                    73C; 74A; 768
               E2EQEW        e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 285/35R20 104     GBY; 11A; 244; 247;   nicht AMG EQE 43
                                                                              27I; 57F; KA7E; KA7F; 4MATIC; Limousine;
                                                                              KBZ6                  Allradantrieb;
                                                            295/35R20 105     YCQ; 11A; 24D; 27H;   Heckantrieb; Elektro;
§22 54767*01




                                                                              27I; 57F; KBZ6        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 768;
                                                                                                    FKA
               E2EQEW        e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/40R20 101     GBY; YFA; 11A; 24J;   nicht AMG EQE 43
                                                                              57E                   4MATIC; Limousine;
                                                            265/40R20 100     YCQ; 11A; 24J; 57E    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 768;
                                                                                                    FKA
               E2EQEW        e1*2018/858*00036*.. 135 - 185 265/40R20 104     YCQ; 11A; 24J; 57E    AMG EQE 43 4MATIC;
                                                                                                    AMG EQE 53 4MATIC+;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 768;
                                                                                                    97D; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 31
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 255/35R20 97  CF6; 11A; 22I; 24D;             GLK-Klasse;
                                                                        57F; KA7E; KA7F                 Allradantrieb;
                                                          255/40R20 101 GDE; 11A; 22I; 24D;             Heckantrieb;
                                                                        57F; KA7E; KA7F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 977;
                                                                                                        4B8

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 275/40R20            11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          102W
                                                140 - 225 265/45R20     104    11A;   24C;   24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          275/40R20     102Y   11A;   24C;   24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                          285/40R20     104    11A;   24C;   24D        4B8
                                                          295/40R20     106    11A;   24C;   24D

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20            11A; 24C; 24D; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          102W
§22 54767*01




                                                140 - 225 265/45R20     104    11A;   24C;   24M        12A; 51A; 7AA; 7BJ;
                                                          275/40R20     106    11A;   24C;   24D        71C; 71K; 721; 725;
                                                          285/40R20     104    11A;   24C;   24D        73C; 74A
                                                          295/40R20     106    11A;   24C;   24D
               164          e1*2001/116*0315*.. 375       295/40R20            11A;   24K;   51G        10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A;   51A; 7AA; 7BJ;
                                                                                                        71C;   71K; 721; 725;
                                                                                                        73C;   74A

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 247;              M-Klasse; nicht GLE
                                                                        56G                             Coupé; GLE SUV; nicht
                                                         265/40R20 104 11A; 242; 244; 245;              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                        247                             Allradantrieb;
                                                         265/45R20 104 11A; 242; 244; 245;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        247                             12A; 51A; 573; 7AC;
                                                         275/40R20      11A; 242; 244; 245;             71C; 71K; 721; 725;
                                                         102W           247                             73C; 74A; DEL; 4B8;
                                                         275/45R20 106 11A; 242; 244; 245;              4DM
                                                                        247; 27I
                                                         285/40R20 104 11A; 24C; 24D; 27I
                                                         295/40R20 106 11A; 24C; 24D; 26P;
                                                                        27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ML63 AMG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               164 AMG      e1*2001/116*0403*.. 375         295/40R20         11A; 24K; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 275/35R20 98        GAF; 11A; 22I; 57F;       bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                              KA7E; KA7F                221); Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 530; 7AA;
                                                                                                        7AC; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 4B8
               221           e1*2001/116*0335*.. 430        285/35R20 100     GBY; 11A; 27I; 27U;       ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                              57F; KA7E                 217); Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AA; 7AC;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                        97H; 4B8
§22 54767*01




               Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               230          e1*98/14*0169*..    225 - 320 295/25R20 95        DBV; 11A; 248; 27I;       ab e1*98/14*0169*19;
               231          e1*2007/46*0803*..                                57F; 68I; KA66; KA7E      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7EE;
                                                                                                        7ES; 7FR; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 31
                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 54767*01




               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54767*01




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54767*01




               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontroll system verwendet
                    werden.
               4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 31
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird empfohlen
                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
§22 54767*01




                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/30R20
                                    Hinterachse:                         295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 31
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54767*01




                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R20
                                    Hinterachse:                         295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54767*01




               7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                    sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
§22 54767*01




                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R20
                                    Hinterachse:                        255/35R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R20
                                    Hinterachse:                          295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                    Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 24.02.2024
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               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R20
                    Hinterachse: 275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/40R20
                                    Hinterachse:                          285/35R20
§22 54767*01




                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/45R20
                                    Hinterachse:                          255/40R20
                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KA66)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse TAR0K KBA: 54574 Lochkreis 5x112 ET: 27
               KA7E) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TAR0L KBA: 54578 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KA7F) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TAR0L KBA: 54578 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KBZ6)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse TAR0M KBA: 54577 Lochkreis 5x112 ET: 42
               XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        225/35R20
                                     Hinterachse:                        265/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                   Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R20
                                   Hinterachse:                          285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54767*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/40R20
                                   Hinterachse:                         295/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/40R20
                                   Hinterachse:                         335/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54767*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54767*01




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 235              y = 270                  VA
                            26P                     x = 185              y = 220                  VA
                            27B                     x = 340              y = 235                  HA
                            27I                     x = 290              y = 185                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 235        y = 270             4                VA
                            27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            27B                     x = 300              y = 400                  HA
                            27I                     x = 260              y = 350                  HA
                            27U                     x = 240              y = 400                  HA
                            27V                     x = 240              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54767*01




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 54767*01




                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 325              y = 310                  VA
                            26P                     x = 275              y = 260                  VA
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54767*01




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 54767*01




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54767*01




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:     CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 290                  VA
                            26P                     x = 250              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 290             8                VA
§22 54767*01




                            26J                  x = 300        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQEW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00036*..
                      Handelsbez.:     EQE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     y = 280              y = 295                  HA
                            27I                     x = 230              x = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 260            20                VA
§22 54767*01




                            26N                  x = 270        y = 260             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0318-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54767
               ANLAGE: 5 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TAR0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 31

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     231
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0803*..
                      Handelsbez.:     SL-Klasse

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 380              y = 360                  VA
                            27I                     x = 300              y = 330                  HA
                            27B                     x = 350              y = 380                  HA
                            26P                     x = 330              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54767*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 380        y = 360             8                VA
                            26J                  x = 380        y = 360           13,5               VA
                            27H                  x = 350        y = 380             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 380           23,5               HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.