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							               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                                     Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 21.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                               Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TAR10BA50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                          67,1                     750      2254    01/23
               TAR10BP50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                          67,1                     750      2254    01/23
               TAR10SA50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                          67,1                     750      2254    01/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54568*04




               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : SX2; SX2E; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GDH-HME;
                                                            OS; TL; FS; OSE; JC; JC-HME; TLE-HME; MD; TLE; YN; GDH
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : TL; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm   für   Typ : FS; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                            110 Nm   für   Typ : JC; JC-HME
                                                            120 Nm   für   Typ : SX2; SX2E
                                                            127 Nm   für   Typ : OS; OSE




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       215/35R18 84     5EA                       Stufenheck;
                                                             215/40R18 89                               Frontantrieb;
                                                   97        215/40R18 85                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18 86                               Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              205/45R18 86                               Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..             215/40R18 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89                                  Kombi; Schrägheck; 3-
                             e11*2007/46*0338*..                                                        türig; 5-türig;
               GDH-HME       e13*2007/46*1604*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54568*04




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28       225/45R18 91                               KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                                        Höchste Dreißig-
                                                                                                        Minuten-Leistung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H
               SX2           e4*2018/858*00153*.. 69 - 146   215/50R18 92     124                       mit
                                                             215/55R18 95     124                       Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; nicht
                                                                                                        Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SX2E         e4*2018/858*00168*.. 33 - 54    215/50R18 92      124                       mit
                                                            215/55R18 95      124                       Radhausverbreiterung
                                                            225/50R18 95      11A; 12A; 26P             (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  225/45R18 91                                    KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                                        Höchste Dreißig-
                                                                                                        Minuten-Leistung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H
               OS            e4*2007/46*1259*..     77 - 146 225/45R18 91                               KONA; nicht KONA EV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54568*04




                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 225/55R18 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1084*..                                                         12A; 51A; 7MI; 71C;
               TLE           e11*2007/46*2724*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
                             e5*2007/46*1076*..                                                         74C; 74H
               TLE-HME       e13*2007/46*1612*..

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84                                   Schrägheck;
                                                         215/40R18 85                                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4C0

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     215/40R18 89                                Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CQ; 4CT



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54568*04




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen z u Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                                Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 54568*04




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 7
                     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54568*04




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0221-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54568
               ANLAGE: 30 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     SX2E
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00168*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 205                  VA
                            26B                     x = 290              y = 255                  VA
                            27I                     x = 200              y = 150                  HA
                            27B                     x = 200              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54568*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 255             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 255            10                VA
                            27H                  x = 200        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 280            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.