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							               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                      Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.03.2024
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                               Fahrzeughersteller               AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TARF8BA40VEO57          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     780      2260    12/23
               1
               TARF8BP40VEO57          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    780      2260     12/23
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54571*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                             für Typ : F3
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                             Typ : 4E; 8P; GY; 8V; 8H; D2; 8J; 4B; 8E; GA; 8PA; 8PB
               Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                             140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89              11A; 21P; 22H; 22M;      Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                    24J; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/40R18 88W     11A; 21P; 22H; 22M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J; 24M; 5FE            721; 725; 73C; 74C;
                                                        75 - 147 215/40R18 89Y      11A; 21P; 22H; 22M;      77E
                                                                                    24J; 24M; 51J
                                                                  225/40R18 92      11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                    24J; 24M




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 85  215/40R18 85           11A; 22L; 24J; 24M;     Sportback (4-türig);
               8PA          e1*2001/116*0418*..                                 5EG                     S3; Schrägheck 2-
               8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89           11A; 22L; 24J; 24M      türig;
                                                         225/40R18 88W          11A; 21B; 22L; 22Q;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M; 5FE           12A; 51A; 573; 71C;
                                                  66 - 147 215/40R18 89Y        11A; 22L; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                           225/40R18 88Y        11A; 21B; 22L; 22Q;     74C; 77E
                                                                                24J; 24M; 5FE
                                                  66 - 195 225/40R18 92         11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 147 225/40R18 92          51J                     Cabrio;
                            e1*98/14*0177*..     96 - 188 225/40R18 92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          M+S
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7EB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54571*03




               8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W          5FE; 51J                ab
                                                         225/40R18 92           51J                     e1*2001/116*0151*10;
                                                75 - 188 225/40R18 92                                   Kombi; Limousine;
                                                         M+S
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E; 4AU
               8E            e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W        5FE; 51J                nur bis
                             e1*98/14*0151*..              225/40R18 92         51J                     e1*2001/116*0151*09;
                                                  74 - 162 225/40R18 92                                 Kombi; Limousine;
                                                           M+S
                                                                                                        10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A;   51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K;   721; 725; 73C;
                                                                                                        74C;   77E; 4AU

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D2           e1*93/81*0005*..   110 - 250 245/45R18              51G                     nicht für gepanzerte
                                                         245/45R18 96Y                                  Fz; Allradantrieb;
                                               110 - 309 235/45R18 97H                                  Frontantrieb;
                                                         M+S
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/50R18             51G; 51S                Nicht für Fz. m.
                                                154 - 331 235/50R18             51G; 52J                Keramikbremse; nicht
                                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                                        4AT

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 215/40R18 89W          11A; 248; 26P           Sportback (4-türig);
                                                          225/35R18 87W         nicht e-tron; 11A;      inkl. S3; 2-türig;
                                                                                245; 248; 26B; 5ET      Allradantrieb;
                                                  77 - 228 225/35R18 87Y        nicht e-tron; 11A;      Frontantrieb;
                                                                                245; 248; 26B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18 92        11A; 245; 248; 26B      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E
               8V            e1*2007/46*0607*..   77 - 140 205/40R18    86Y     5EM                     Cabrio; Limousine;
                                                            205/45R18   86Y     5EM                     Allradantrieb;
                                                            215/40R18   89                              Frontantrieb;
                                                            215/45R18   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54571*03




                                                            225/40R18   88W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  206 - 228 205/40R18   M+S     52J                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            205/45R18   M+S     52J                     76O; 77E
                                                            215/40R18   M+S     52J
                                                            215/45R18   M+S     52J
                                                            225/40R18   89

               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 147 205/45R18 90                          A3 Sportback; A3
                                                         215/45R18 93                          Limousine; A3 TFSI e
                                                         225/40R18 91     11A; 26N             Sportback; A3 g-tron
                                                                                               Sportback; nicht A3
                                                                                               allstreet;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     A6, S6, ALLROAD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 225/40R18 92                                  nicht Allroad; nicht
                             e1*98/14*0051*..                                                           für gepanzerte Fz; ab
                                                                                                        e1*98/14*0051*17;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        AF8; 4AT

               Verkaufsbezeichnung:     A8 / S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D2           e1*98/14*0005*..    110 - 250 245/45R18             51G                     nicht für gepanzerte
                                                          245/45R18 96Y                                 Fz; Allradantrieb;
                                                110 - 309 235/45R18 97H                                 Frontantrieb;
                                                          M+S
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          215/50R18   92                              SQ2;
§22 54571*03




                                                            225/45R18   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R18   95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R18   94                              721; 725; 73C; 74C;
                                                            245/45R18   96                              76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/45R18       90                              Allradantrieb;
                                                        205/55R18       91                              Frontantrieb;
                                                        215/45R18       89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/50R18       92      ohne                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                Radhausverbreiterun     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;    76O; 77E
                                                                                245; 248
                                                            215/50R18 92        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            225/40R18 91
                                                            225/45R18 91
                                                            225/50R18 95        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245; 248
                                                            225/50R18 95        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
                                                            235/45R18 94        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie
§22 54571*03




                                                            235/45R18 94        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245; 248
                                                            245/45R18 96        ohne
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie; 11A;
                                                                                245; 248
                                                            245/45R18 96        mit
                                                                                Radhausverbreiterun
                                                                                g (Flap) Serie

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98                                   Q3 Sportback;
                                                         225/60R18 100                                  Allradantrieb;
                                                         235/50R18 97                                   Frontantrieb; inkl.
                                                         235/55R18 100                                  Hybrid;
                                                         245/50R18 100    11A; 245                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/55R18 103    11A; 245                      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         255/50R18 102    11A; 24J; 248                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98     124                           Q3; Allradantrieb;
                                                         225/60R18 100    12A                           Frontantrieb; inkl.
                                                         235/50R18 97     12A                           Hybrid;
                                                         235/55R18 100    12A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/50R18 100    12A                           51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                         245/55R18 103    12A                           721; 725; 73C; 74A;
                                                         255/50R18 102    11A; 12A; 24J; 248;           76O
                                                                          26P

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R18 M+S 52J                             ab
                                                          225/45R18 M+S 52J                             e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/45R18 M+S 11A; 26P; 52J                   Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 76Z; 77E


               Auflagen
§22 54571*03




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wi rd




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                   Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2024
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 54571*03




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei t erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                   Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2024
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54571*03




               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                   Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2024
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                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu ei ner zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 54571*03




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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                                                                                                                  Seite: 10 von 15
               AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
                    Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
§22 54571*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
§22 54571*03




                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54571*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 400              y = 400                 VA
                            26B                      x = 400              y = 400                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 400        y = 400            8                HA
§22 54571*03




                            27F                   x = 400        y = 400           30                HA
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                            26J                   x = 400        y = 400           24                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
§22 54571*03




                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 65 AUDI                                                  Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54571*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.