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							               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                                     Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 06.03.2024
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI
                                                               Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 52
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TARF0BA52EO671          PCD114.3 ET52          ohne                          67,1                     780      2260    01/23
               TARF0BP52EO671          PCD114.3 ET52          ohne                          67,1                     780      2260    01/23
               TARF0SA52EO671          PCD114.3 ET52          ohne                          67,1                     780      2260    01/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54571*03




               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI Motor
                                                             Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : PDE; CE; (Kegelbund)
               Zubehör                                     : OE-Mutter ww. ZJC2


               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : OS; AE;
                                                             GDH-HME; FS; GDH; OSE; TM; MD; YN; BC3; PDE
               Zubehör                                     : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 107 Nm für Typ : AE; FS; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                             120 Nm für Typ : BC3; CE; PDE
                                                             127 Nm für Typ : OS; OSE; PDE; TM
                Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97           215/35R18   84      5EA                      Stufenheck;
                                                                  215/40R18   89                               Frontantrieb;
                                                                  225/35R18   87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/40R18   88                               12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                      97          215/40R18   85                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74C; 74H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/60R18 103          12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     IONIQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..    25 - 100 205/40R18 86         11A; 26P; 27H; 5EM      Frontantrieb;
                                                           205/45R18 90         11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18 89         11A; 26N; 26P; 27H      12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     IONIQ6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CE           e4*2018/858*00145*.. 37 - 81    225/55R18 98        122                     Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7P1; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 765
§22 54571*03




               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BC3          e5*2007/46*0121*..   150     215/40R18 85           12T                     i20N; Frontantrieb;
                                                         225/35R18 87           12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/40R18 88           12A                     51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100   215/40R18 89                                Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*.. 66 - 137    225/35R18 87                                türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..             225/40R18 88                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/40R18     86                              i30 Fastback;
                            e5*2007/46*1075*..            205/45R18     86                              Kombilimousine;
                                                          215/40R18     89                              Schrägheck; 5-türig;
                                                          225/40R18     88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 184       225/40R18 91         11A; 26N; 26P           i30N; i30N Fastback;
                            e5*2007/46*1075*..   184 - 206 225/40R18 M+S        11A; 26N; 26P; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28      225/40R18   88                              KONA EV; Frontantrieb;
                                                            225/45R18   91                              Höchste Dreißig-
                                                            235/45R18   94                              Minuten-Leistung;
                                                            245/45R18   96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 225/40R18 88                                    KONA; nicht KONA EV;
                                                        225/45R18 91                                    Allradantrieb;
                                                        235/45R18 94                                    Frontantrieb;
                                                        245/45R18 96                                    10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54571*03




                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H
               OS            e4*2007/46*1259*..   206       225/45R18 95        12I                     Kona N; Frontantrieb;
                                                            235/45R18 94        124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96        11A; 12A; 248           51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76O
               OS            e4*2007/46*1259*..   26 - 28   225/40R18   88                              KONA EV; Frontantrieb;
                                                            225/45R18   91                              Höchste Dreißig-
                                                            235/45R18   94                              Minuten-Leistung;
                                                            245/45R18   96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 225/35R18 87                                   Schrägheck;
                                                         225/40R18 88                                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4C0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     215/40R18 89                                Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CQ; 4CT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 54571*03




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                                Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanl eitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54571*03




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröß e der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
§22 54571*03




               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsyst em verwendet
                    werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 54571*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     IONIQ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 54571*03




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 54571*03




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54571
               ANLAGE: 55 HYUNDAI                                               Radtyp: TARF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 54571*03




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.