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							                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                               Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.11.2024
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                                         Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 49
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                          Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                          Rad                           Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TAR9J8BA49E X666 PCD112 ET49                   ohne                        66,6                     780      2260    05/23
                         TAR9J8BP49E X666 PCD112 ET49                   ohne                        66,6                     780      2260    05/23
                         TAR9J8SA49E X666 PCD112 ET49                   ohne                        66,6                     780      2260    05/23
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54569*03, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 204 K; 204
                         Zubehör                                    : OE-Schraube


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : F2A; F2B; 245G; F2CLA; 176
                         Zubehör                                    : OE-Schraube


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 176; 204; 204 K; 245G
                                                                      140 Nm für Typ : F2A




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 225/40R19            51G                       Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D
                         F2A           e1*2007/46*1829*..   70 - 165 225/35R19 88       11A; 26P; 5FE             Kombilimousine;
                                                                     225/40R19          51G                       Allradantrieb;
                                                                     225/40R19 93       11A; 21P                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D
                         F2A           e1*2007/46*1829*..   70 - 165 225/40R19          12K; 51G                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                  7OK; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D
§22 54569*03, Korr. 01




                         176           e1*2007/46*0928*..   66 - 160 225/35R19 88W                                A-Klasse;
                                                            265 - 280 225/35R19 M+S 52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74D; 77E; 4B8

                         Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W                                  A-Klasse;
                                                          265 - 280 225/35R19 M+S 52J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74D; 77E; 4B8

                         Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         F2B          e1*2007/46*1909*..  70 - 165 225/40R19 96                                   B-Klasse;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                  se;
                                                                                                                  Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                  inkl. Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
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                                                                                                                            Seite: 3 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/50R19 99                                   GLB-KLASSE;
                                                                   245/45R19 98                                   Allradantrieb;
                                                                   245/50R19 101 11A; 26P                         Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D
                         F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R19    95                              GLA-KLASSE;
                                                                     235/50R19    99    11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                                     245/45R19    98                              Frontantrieb; inkl.
                                                                     245/50R19    101   11A; 24J; 248; 26P        Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D

                         Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y       5FE                       Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                                  4-MATIC; Limousine;
§22 54569*03, Korr. 01




                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                                  7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                                  4B8
                         204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   225/40R19 93Y     XFC; 6AE; 672             Nur Baureihe 205;
                         204 K         e1*2001/116*0457*..                                                        Cabrio;
                                                                                                                  Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; nicht
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                                  7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                                  4B8
                         204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y      5HA                       Nur Baureihe 205;
                         204 K         e1*2001/116*0457*..                                                        Cabrio;
                                                                                                                  Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; nur
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                                  7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                                  4B8




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
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                                                                                                                            Seite: 4 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y       5FE                       bis
                                                                                                                  e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                                  Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                                  7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                                  4B8
                         204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/35R19 88Y     5FE; 670; 673             Nur Baureihe 204;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                                  7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                                  4B8

                         Verkaufsbezeichnung:     CLA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 225/40R19 93                                 Kombi; Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
§22 54569*03, Korr. 01




                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                            Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2024
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                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ei n
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkot flügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 54569*03, Korr. 01




                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                            Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 11
                                Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          225/35R19
                                              Hinterachse:                          265/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54569*03, Korr. 01




                         672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          225/40R19
                                              Hinterachse:                          255/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
                         673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          225/35R19
                                              Hinterachse:                          255/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        225/40R19
                                              Hinterachse:                        245/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                            Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 11
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 54569*03, Korr. 01




                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auc h original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/40R19
                                             Hinterachse:                          265/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
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                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54569*03, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      DAIMLER
                                Fahrzeugtyp:     F2A
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1829*..
                                Handelsbez.:     A-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 200                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54569*03, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 11

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      DB
                                Fahrzeugtyp:     F2B
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                                Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 250              y = 400                  VA
                                      26B                     x = 300              y = 450                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54569*03, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 450            20                VA
                                      26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0230-22-WIRD/N3
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54569
                         ANLAGE: 15 DAIMLER, DB                                           Radtyp: TAR9J
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 11

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      DB
                                Fahrzeugtyp:     F2B
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                                Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54569*03, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.