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							                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                                      Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 17.12.2024
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                                         Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                                         Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 30
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
                         TAR0K0BA30A671          PCD114,3 ET30          Ø71.6 Ø67.1                    67,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         TAR0K0BP30A671          PCD114,3 ET30          Ø71.6 Ø67.1                    67,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         TAR0K0SA30A671          PCD114,3 ET30          Ø71.6 Ø67.1                    67,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54574*05, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                                      HYUNDAI MOTOR (CZ)
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm   für   Typ : DM; EN; MD; VF
                                                                      110 Nm   für   Typ : CM; NF; TG
                                                                      120 Nm   für   Typ : FE
                                                                      127 Nm   für   Typ : OS; OSE; TM
                          Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                          MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97         225/30R20 85         11A; 24C; 24D; 26B;        Stufenheck;
                                                                                               26J; 27B; 27F; 5EG;        Frontantrieb;
                                                                                               54A
                                                                                                                          10B;   11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A;   51A; 7BC; 71C;
                                                                                                                          71K;   721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A;   74H; 74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 245/35R20 95W 11A; 22B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101      11A; 24J; 24M             nur bis
                                                                                                                  e11*2001/116*0270*07;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P; 4CN
                         TM            e4*2007/46*1318*..   110 - 148 235/45R20 100     11A;   24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/45R20 99      11A;   24M; 241; 246;     12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                        26B;   26N; 27I           71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/45R20 101     11A;   24C; 244; 247;     74A; 74H; 74P
                                                                                        26B;   26N; 27I
§22 54574*05, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 24M; 26P              Santa Fe; Grand Santa
                                                                                                                  Fe; Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P; 4CT

                         Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 11A; 22B; 22H; 24C;            Limousine;
                                                                                   24D                            Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         EN           e9*2001/116*0071*.. 176    245/45R20 99                                     Allradantrieb;
                                                                 245/50R20 102          11A; 21P; 22I; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        245                       12A; 51A; 7BH; 71C;
                                                                      255/45R20 101     11A; 21P                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     i40
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         VF           e4*2007/46*0263*..,   85 - 131 245/30R20 90       11A; 24C; 24D; 26B;       Kombi; Limousine;
                                       e4*2007/46*0264*..                               26J; 27F                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AY; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P; 4CZ

                         Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28      235/35R20 88      11A; 24C; 24D; 26B;       KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                        26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/30R20 90      11A; 24C; 24D; 26B;       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                        26J; 27F                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  235/35R20 88          11A; 24C; 24D; 26B;       KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                        26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/30R20 90      11A; 24C; 24D; 26B;       12A; 51A; 7NL; 71C;
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                        26J; 27F                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P
                         OS            e4*2007/46*1259*..   77 - 130 245/30R20 86       11A; 24C; 24D; 26B;       KONA; nicht KONA EV;
                                                                                        26J; 27F                  Allradantrieb;
                                                            77 - 146 235/35R20 88       11A; 24C; 24D; 26B;       Frontantrieb;
                                                                                        26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     NEXO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         FE           e9*2007/46*6592*..    32        245/40R20 95      11A; 24M; 241; 246;       Wasserstoffbetrieb;
                                                                                        26B; 26N                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                                Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
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                                einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54574*05, Korr. 01




                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                                Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 15
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es m öglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 54574*05, Korr. 01




                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                                Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54574*05, Korr. 01




                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 15
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 54574*05, Korr. 01




                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 15


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     TM
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                                Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 300                  HA
                                      26B                     x = 300              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     OS
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                                Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                                      26N                  x = 250        x = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 15

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     FE
                                Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
                                Handelsbez.:     NEXO

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27B                     x = 315              y = 295                  HA
                                      27I                     x = 265              y = 245                  HA
                                      26B                     x = 355              y = 295                  VA
                                      26P                     x = 305              y = 245                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 315        y = 295            10                HA
                                      27H                  x = 315        y = 295             8                HA
                                      26J                  x = 355        y = 295            20                VA
                                      26N                  x = 355        y = 295             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 15

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     OSE
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
                                Handelsbez.:     Kona, Kauai

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 250            30                HA
                                      26N                  x = 250        x = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                                 Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 15

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     DM
                                Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0633*..
                                Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE

                                Variante(n):     Allradantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                 von [mm]             bis [mm]
                                      27B                         x = 260              y = 350              HA
                                      27I                         x = 210              y = 300              HA
                                      26B                         x = 315              y = 310              VA
                                      26P                         x = 270              y = 260              VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                            Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                                      27F                   x = 260        y = 350             10                HA
                                      27H                   x = 260        y = 350              8                HA
                                      26J                   x = 315        y = 310             10                VA
                                      26N                   x = 315        y = 310              8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 13 von 15

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     VF
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
                                Handelsbez.:     i40

                                Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 310              y = 350                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 300                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 270        y = 440             8                HA
                                      27F                  x = 270        y = 440            30                HA
                                      26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 310        y = 350            23                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     VF
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
                                Handelsbez.:     i40

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 310              y = 350                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 300                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 270        y = 440             8                HA
                                      27F                  x = 270        y = 440            30                HA
                                      26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 310        y = 350            23                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 88 HYUNDAI                                               Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HYUNDAI
                                Fahrzeugtyp:     MD
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                                Handelsbez.:     ELANTRA

                                Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27B                     x = 295              y = 360                  HA
                                      27I                     x = 245              y = 310                  HA
                                      26B                     x = 260              y = 315                  VA
                                      26P                     x = 210              y = 265                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 295        y = 360             8                HA
                                      27F                  x = 295        y = 360            24                HA
                                      26N                  x = 260        y = 315             8                VA
                                      26J                  x = 260        y = 315            21                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.