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							                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                      Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2024
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                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TAR0K8BA45EA57          PCD112 ET45            ohne                        57,1                     810      2300    03/23
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                         TAR0K8BP45EA57          PCD112 ET45            ohne                        57,1                    810      2300     03/23
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                         TAR0K8SA45EA57          PCD112 ET45            ohne                        57,1                    810      2300     03/23
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§22 54574*05, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu m ontieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TAR0M KBA: 54577 Lochkreis: 5x112 ET: 42


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA67
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                                      für Typ : FZ
                         Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                                                      für Typ : F3
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                      Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2024
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                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                                      Typ : 4F; 8PA; GA; 4F1; GY; 8P; 8J
                         Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA
                                                                      140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y            11A; 21B; 22H; 22L;       Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                            24J; 24M; 5FE; 54A;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            56G
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                      77E

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M;                  Limousine;
                         8PA          e1*2001/116*0418*..                        22P; 24J; 24M; 5EG                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          66 - 125 235/30R20 88W 11A; 21B; 22H; 22P;                  12A; 51A; 573; 71C;
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                 22Q; 24J; 24M; 5FE;                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 54A; 56G                             74C; 77E
                                                          66 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P;
                                                                                 22Q; 24J; 24M; 5FE;
                                                                                 54A; 56G

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 5GA                                  nicht Kombi;
                                                                                                                      Limousine; Front- u.
                                                                                                                      Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                      Allroad Quattro;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74C; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 245/30R20 90           11A; 22M; 22P             bis
                                        e1*2001/116*0374*..                                                           e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74C; 76T; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     A3-/S3- Limousine/Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 245 245/30R20 90         11A; 26P                  A3 Sportback; A3
                                                                                                                  Limousine; S3
                                                                                                                  Limousine; S3
                                                                                                                  Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                                  Sportback; A3 g-tron
                                                                                                                  Sportback; nicht A3
                                                                                                                  allstreet;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y        5GA                       nicht Kombi;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                                         Limousine; Front- u.
                                                                                                                  Allradantrieb; Nicht
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                                                  Allroad Quattro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                                SQ2;
                                                                      235/35R20 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/35R20 90                                    Allradantrieb;
                                                                  235/35R20 92          ohne                      Frontantrieb;
                                                                                        Radhausverbreiterung      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/35R20 92      mit                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                        Radhausverbreiterung      77E
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/30R20 90      ohne
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                                        248
                                                                      245/30R20 90      mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/35R20 91      mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/35R20 91      ohne
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245;
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                        248

                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   Q3; Allradantrieb;
                                                                   245/40R20 95                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                   245/45R20 99                                   Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A

                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KA67             Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                   245/45R20 99     YCZ; 57E; KA67          tron; Q4 35 Sportback
                                                                   245/50R20 102 YCY; 57E; KA67             e-tron; Q4 40
                                                                                                            Sportback e-tron; Q4
                                                                                                            50 e-tron; Q4 50
                                                                                                            Sportback e-tron; Q4
                                                                                                            45 e-tron; Q4 45
                                                                                                            Sportback e-tron; Q4
                                                                                                            55 e-tron; Q4 55
                                                                                                            Sportback e-tron;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                            76A; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 245/30R20 90 11A; 26B; 26N                    ab
                                                                                                                  e1*2001/116*0369*17;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 54574*05, Korr. 01




                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                   Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
§22 54574*05, Korr. 01




                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                   Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 11
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§22 54574*05, Korr. 01




                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                              erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1200kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                    Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreit e, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         KA67)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                                   Hinterachse TAR0M KBA: 54577 Lochkreis 5x112 ET: 42
                         YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                Reifengröße:
                                            Vorderachse:                        235/50R20
                                            Hinterachse:                        255/45R20
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                               Vorderachse:                          245/50R20
                                               Hinterachse:                          265/45R20
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                                 oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/45R20
                                             Hinterachse:                          265/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54574*05, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                                Handelsbez.:     A3-/S3- Limousine/Sportback

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 42 AUDI                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     AUDI
                                Fahrzeugtyp:    8J
                                Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 290                  VA
                                      26P                     x = 330              y = 240                  VA
                                      27U                      y = 40              y = 140                  HA
                                      27V                      y = 40              y = 140                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                                      27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.