Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0051-23-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002176
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TAR0K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.04.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              POLESTAR PERFORMANCE AB, VOLVO CAR
                                                                            CORPORATION




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TAR0KHBA50EA63 TAR0K ET50                      ohne                        63,4                     810      2300    03/23
                            4
                            TAR0KHBP50EA63 TAR0K ET50                      ohne                        63,4                    810      2300     03/23
                            4
R124 E1*124R00/03*2176*02




                            TAR0KHSA50EA63 TAR0K ET50                      ohne                        63,4                    810      2300     03/23
                            4
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : POLESTAR PERFORMANCE AB
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             V            e9*2018/858*11085*.. 80 - 192 245/40R20              CF5; 12K; 51G; 57E         Elektro; Höchste
                                                                                                                          Dreißig-Minuten-
                                                                                                                          Leistung;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74D; 76V; 77E; 78A;
                                                                                                                          DBX




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO CAR CORPORATION
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0051-23-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002176
                            ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: TAR0K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.04.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 2 von 3
                            Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            V            e9*2007/46*6834*..  160         245/40R20         CF5; 12K; 51G; 57E        Limousine;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Elektro; Höchste
                                                                                                                     Dreißig-Minuten-
                                                                                                                     Leistung;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74D; 76V; 77E; 78A;
                                                                                                                     DBX


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigk eit,
R124 E1*124R00/03*2176*02




                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0051-23-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002176
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TAR0K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.04.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                                Vorderachse:                        245/40R20
                                                Hinterachse:                        245/40R20
R124 E1*124R00/03*2176*02




                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            DBX) Dieses Rad ist nur an Fahrzeugausführungen ohne Performance Bremse zulässig.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.