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							                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                     Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2024
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                                         Fahrzeughersteller              VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50,5
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TAR0KHBA505EA6          PCD108 ET50.5          ohne                        63,4                     810      2300    03/23
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                         TAR0KHBP505EA6          PCD108 ET50.5          ohne                        63,4                    810      2300     03/23
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                         TAR0KHSA505EA6          PCD108 ET50.5          ohne                        63,4                    810      2300     03/23
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§22 54574*05, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TAR0M KBA: 54577 Lochkreis: 5x108 ET: 58,5 oder
                         Radtyp: TAR0M KBA: 54577 Lochkreis: 5x108 ET: 53


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA68, KA69
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : D-N2D; D-2D; D
                         Zubehör                                    : OE-Schraube


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : X; P; 2; Z; X; U
                         Zubehör                                    : OE-Schraube



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                 Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     EX30
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         2            e9*2018/858*11478*.. 75 - 116 245/40R20 95        121                       Mit
                                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                                                                                  Serie; Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7UA; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 768

                         Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
                         P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96                         V90 Cross Country;
                                                                   245/40R20 95                         Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74H; 77E
§22 54574*05, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 186 245/35R20 95        11A; 26N                  V60 Cross Country;
                                                                    245/40R20 95        11A; 26N                  nicht Polizei;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     XC40, C40, EX40, EC40
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         X            e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R20 95                                    XC40; nicht Elektro;
                                                                  245/45R20 99                                    inkl. Hybrid;
                                                                  255/45R20 101                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 77E
                         X             e9*2007/46*3146*..   80 - 183 235/45R20 100      CEC; GDE; 12T; 57E;       XC40; C40; EX40;
                                                                                        KA68; KA69                EC40;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                      245/45R20 99      YCZ; 12A; 57E; 6CQ;       Frontantrieb;
                                                                                        KA68; KA69                Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                                  76A; 77E; 97G




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                 Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     XC60
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         D            e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101                                 Allradantrieb;
                         D-N2D        e1*2007/46*0339*..                                                          Frontantrieb;
                         D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 77E; 4AE; 4DK

                         Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/45R20 99                                   XC60; Nicht 223kW-
                                                                   255/45R20     51G                              235kW T8 Twin
                                                                                                                  Engine/Hybrid;
                                                                                                                  Niveauregulierung;
                                                                                                                  Luftfederung;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 768; 77E; BF1
                         U             e4*2007/46*1220*..   223 - 235 245/45R20 99                                XC60 T8 Twin Engine;
                                                                      255/45R20         51G                       Hybrid;
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                                                  Niveauregulierung;
                                                                                                                  Luftfederung;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  74H; 768; 77E; BF1


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                 Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 7
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 54574*05, Korr. 01




                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombi niert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                           Vorderachse:                           245/45R20
                                           Hinterachse:                           305/35R20


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                  Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 7
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 54574*05, Korr. 01




                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7UA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 8889081697 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                              Hinterachse.
                         BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
                              Vorderachse nicht zulässig.
                         CEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         235/45R20
                                             Hinterachse:                         295/35R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                   Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2024
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                                 tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                 Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         235/45R20
                                              Hinterachse:                         255/40R20
                                 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                                 der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                 tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KA68)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                                   Hinterachse TAR0M KBA: 54577 Lochkreis 5x108 ET: 53
                         KA69)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                                   Hinterachse TAR0M KBA: 54577 Lochkreis 5x108 ET: 58,5
                         YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                               Vorderachse:                          245/45R20
                                               Hinterachse:                          265/40R20
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54574*05, Korr. 01




                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                                 oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 25 VOLVO                                                 Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VOLVO
                                Fahrzeugtyp:     Z
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1315*..
                                Handelsbez.:     S60, V60, V60 Cross Country

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 335              y = 270                  VA
                                      27B                     x = 330              y = 320                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54574*05, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 335        y = 270             8                VA
                                      26J                  x = 335        y = 270            30                VA
                                      27H                  x = 330        y = 320             8                HA
                                      27F                  x = 330        y = 320            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.