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							                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 66 FUJI HEAVY, SUBARU                                        Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2024
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                                            Fahrzeughersteller           FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TAR0K0BA50A561          PCD114,3 ET50          Ø71.6 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         TAR0K0BP50A561          PCD114,3 ET50          Ø71.6 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         TAR0K0SA50A561          PCD114,3 ET50          Ø71.6 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      810      2300    03/23
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54574*05, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS9


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : WX
                                                                      120 Nm für Typ : B7; G6; G6-SS; V1
                          Verkaufsbezeichnung:     B9 TRIBECA, TRIBECA
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          WX           e13*2001/116*0190*.. 180   255/45R20 101                                        Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                          Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, CROSSTREK
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          G6           e13*2018/858*00666*. 100 225/40R20 94                                           CROSSTREK;
                                        .
                                                                          235/40R20 96                                 Allradantrieb; Hybrid;
                                                                          245/40R20 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 66 FUJI HEAVY, SUBARU                                       Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.12.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, CROSSTREK
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         G6-SS        e13*KS18/858*00022* 100  225/40R20 94                                          CROSSTREK;
                                       ..
                                                                         235/40R20 96                                Allradantrieb; Hybrid;
                                                                         245/40R20 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                     74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     OUTBACK
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         B7           e13*2018/858*00010*. 124           235/45R20 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       .
                                                                         245/45R20 99                                12A; 51A; 7OH; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                     74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     WRX, LEVORG
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         V1           e1*2007/46*1203*.. 110 - 125 225/35R20 90            11A; 26P                  LEVORG;
                                                                   245/30R20 90            11A; 26B; 26N; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           27V                       12A; 51A; 7AQ; 71C;
§22 54574*05, Korr. 01




                                                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                     74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 66 FUJI HEAVY, SUBARU                                     Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2024
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                               Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                               vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                               Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54574*05, Korr. 01




                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 66 FUJI HEAVY, SUBARU                                    Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 28103 FL 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 54574*05, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-22-WIRD/N5_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54574
                         ANLAGE: 66 FUJI HEAVY, SUBARU                                    Radtyp: TAR0K
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     FUJI HEAVY
                                Fahrzeugtyp:    V1
                                Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1203*..
                                Handelsbez.:    WRX, LEVORG

                                Variante(n):    LEVORG

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27U                     y = 210              y = 240                  HA
                                      27V                     y = 260              y = 290                  HA
                                      26B                     x = 340              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 290              y = 200                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54574*05, Korr. 01




                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 280        y = 330             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 330            21                HA
                                      26N                  x = 340        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 340        y = 250            18                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.