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							               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                       Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 11.04.2023
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                               Fahrzeughersteller              Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)        : 36
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff         Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                     last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TAR88BA36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      835      2074    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      760      2291    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      785      2217    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      795      2181    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      820      2114    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      825      2095    02/23
               TAR88BP36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      835      2074    02/23
               TAR88SA36EO666          PCD112 ET36            ohne                          66,6                      835      2074    02/23
§22 54572*00




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.., 125        245/45R18 96        11A; 26B; 26N; 27F            QX30; Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1030*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7FY; 7NS;
                                                                                                               71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                               73C; 74A
                H15           e11*2007/46*2977*.., 80 - 155       235/50R18           11A; 24J;    248; 26B;   Q30; Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1030*..                                      26J; 27F;    51G         Frontantrieb;
                                                                  245/45R18 96        11A; 24J;    248; 26B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      26N; 27F                 12A; 51A; 7FY; 7NS;
                                                                  255/45R18 99        11A; 24J;    248; 26B;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                      26J; 27F                 73C; 74A; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                  Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 54572*00




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                  Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54572*00




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7FY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*2977*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5D A0C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                 Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 54572*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                     Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, QX30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
§22 54572*00




                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                     Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
§22 54572*00




                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                     Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
§22 54572*00




                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0222-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54572
               ANLAGE: 1 NISSAN                                                     Radtyp: TAR8
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
§22 54572*00




                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.