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                            Prüfbericht 366-0057-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002175
                            ANLAGE: 9.5                                                          Radtyp: TAR0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.06.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TAR0L8BA40EA66         TAR0L ET40              ohne                        66,6                     780      2269    03/23
                            6
                            TAR0L8BP40EA66         TAR0L ET40              ohne                        66,6                    780      2269     03/23
                            6
                            TAR0L8SA40EA66         TAR0L ET40              ohne                        66,6                    780      2269     03/23
R124 E1*124R00/03*2175*00




                            6
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 255/30R20             GA5; 12K; 51G; 57F         inkl. Hybrid;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V; 78B

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20                GA5; 12K; 51G; 57F         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V; 78B

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20               GA5; 12K; 51G; 57F         Cabrio; Coupe;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V; 78B



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0057-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002175
                            ANLAGE: 9.5                                                      Radtyp: TAR0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.06.2023
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                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
R124 E1*124R00/03*2175*00




                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                 Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubvent ilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0057-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002175
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TAR0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.06.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                            78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                 Reifengröße:
                                 Vorderachse: 225/35R20
                                 Hinterachse: 255/30R20
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2175*00




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.