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							               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                       Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.06.2024
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TAR9M8BA42EX66          PCD112 ET42            ohne                        66,6                     855      2327    05/23
               6
               TAR9M8BA42EX66          PCD112 ET42            ohne                        66,6                    865      2284     05/23
               6
               TAR9M8BA42EX66          PCD112 ET42            ohne                        66,6                    880      2254     05/23
               6
               TAR9M8BP42EX66          PCD112 ET42            ohne                        66,6                    880      2254     05/23
               6
               TAR9M8SA42EX66          PCD112 ET42            ohne                        66,6                    880      2254     05/23
§22 54575*03




               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TAR9K KBA: 54570 Lochkreis: 5x112 ET: 27 oder
               Radtyp: TAR9L KBA: 54576 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: TAR9L KBA: 54576 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBZF, KBZP, KBZQ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2
                                                            140 Nm für Typ : F2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                   Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91         11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         245/35R19 93         YDE; 11A; 21P; 22I;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              51J; KBZF; KBZP;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KBZQ                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91       11A; 22I; 5GG; 51J        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       Nicht A4 Allroad
                                                                              51J; KBZF; KBZP;          Quattro; AUDI S4 bis
                                                                              KBZQ                      MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 5GG; 51J               AUDI A4 bis MJ2015;
                                                100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22I;              Nicht A4 Allroad
                                                                       51J; KBZF; KBZP;                 Quattro; AUDI S4 bis
                                                                       KBZQ                             MJ2016; Kombi;
§22 54575*03




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91       11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                              51J; KBZF; KBZP;          Limousine;
                                                                              KBZQ                      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91      11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       Limousine;
                                                                              51J; KBZF; KBZP;          Frontantrieb;
                                                                              KBZQ                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91      11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              51J; KBZF; KBZP;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KBZQ                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                   Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R19 99  5JK                    A6; Kombilimousine;
                                                         245/45R19 102                        Limousine;
                                                         255/40R19 100                        Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100                        Frontantrieb;
                                                         265/40R19 102 11A; 248; 26P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R19 102 11A; 248; 26P          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 77E
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/45R19 102                        A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         255/40R19 100                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                         255/45R19 100                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/40R19 102 11A; 26P               12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         265/45R19 102 11A; 26P               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 765; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 54575*03




                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFI ZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                    Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.06.2024
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamt e Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54575*03




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                    Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.06.2024
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontroll system verwendet
                    werden.
               KBZF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TAR9K KBA: 54570 Lochkreis 5x112 ET: 27
§22 54575*03




               KBZP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TAR9L KBA: 54576 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KBZQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TAR9L KBA: 54576 Lochkreis 5x112 ET: 40
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54575
               ANLAGE: 6 AUDI                                                   Radtyp: TAR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 54575*03




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.