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							               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                    Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKB90BP45EC601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     650      2251    02/23
               TKB90BP45EC601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     690      2105    02/23
               TKB90BP45EX601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     690      2105    02/23
               TKB90SA45EC601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     650      2251    02/23
               TKB90SA45EC601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     690      2105    02/23
               TKB90SA45EX601          PCD114.3 ET45          ohne                        60,1                     690      2105    02/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54567*04




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     COROLLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72               215/60R17 96      12T                      nur wenn 6,5x17ET45
                                                                                                             lt. CoC eingetragen;
                                                                                                             Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XG1TJ(JP,M)  e13*2018/858*00420*. 72         215/60R17 96        12T                     nur wenn 6,5x17ET45
               -TGRE        .
                                                                                                        lt. CoC eingetragen;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    215/60R17 96             124                     UX250H;
               M)                                      225/55R17 97             124                     10B; 11B; 11G; 11H;
               ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..        235/50R17 96             12A                     51A; 7FX; 7GQ; 71C;
               M)-TMG                                  235/55R17 99             12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112   215/60R17           12T; 51G                Allradantrieb;
               M)           e6*2007/46*0338*..              225/55R17 97        11A; 26P                Frontantrieb;
               AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..             235/50R17 96        11A; 26N; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54567*04




               M)-TMG                                       235/55R17 99        11A; 26N; 26P; 27I      51A; 7NO; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                  bis
                                                          225/65R17             51G                     e6*2001/116*0105*08;
                                                          235/55R17 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/65R17 104         11A; 54A                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 4A0; 4BA

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS        CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68           205/55R17 91        12R                     Allradantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..            215/55R17   94      12I                     Hybrid;
                                                            225/50R17   94      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17   97      12A                     51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                            235/50R17   96      12A                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS       CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XPB1F(EU,M   e13*2018/858*00156*. 68 - 92   205/55R17 91         12R                     Frontantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..            215/55R17 94        12I                     Hybrid;
                                                            225/50R17 94        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17 97        12A                     51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 54567*04




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                 Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
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               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeugherst eller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 54567*04




                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 54567*04




               7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54567*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54567*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0188-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567
               ANLAGE: 20 TOYOTA                                                Radtyp: TKB9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54567*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.